Zeiterfassung Minijob - Pflichten, Vorlage & Lösung

Fehlende Zeiterfassung im Minijob kostet bis zu 30.000 € je Verstoß. Nostradamus dokumentiert Arbeitszeiten automatisch, überwacht die 603-€-Grenze und liefert bei Zoll-Kontrollen alle Nachweise auf Knopfdruck. Inklusive kostenloser Excel-Vorlage.

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KimRoeseler
Zeiterfassung
14 min. lesezeit

Das Thema kurz und kompakt

  • Zeiterfassung im Minijob ist gesetzliche Pflicht. Nach § 17 Mindestlohngesetz (MiLoG) müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Minijobber dokumentieren – spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen.
  • Neue Werte ab 2026: Mit dem Mindestlohn von 13,90 €/Stunde steigt die Verdienstgrenze auf 603 €/Monat bzw. 7.236 €/Jahr. Minijobber dürfen damit maximal rund 43 Stunden pro Monat arbeiten.
  • Verstöße werden teuer. Bei fehlender, verspäteter oder unvollständiger Aufzeichnung drohen Bußgelder von bis zu 30.000 € je Verstoß – plus rückwirkende Sozialversicherungspflicht bei Überschreitung der Verdienstgrenze.
  • Digitale Zeiterfassung schafft Sicherheit und spart Zeit. Eine Software wie Nostradamus für Zeiterfassung und Dienstplanung dokumentiert Arbeitszeiten automatisch, überwacht Verdienstgrenzen und liefert bei Betriebsprüfungen alle Nachweise auf Knopfdruck.

Warum Zeiterfassung im Minijob Pflicht ist

Die gesetzliche Grundlage: § 17 Mindestlohngesetz (MiLoG)

Die Aufzeichnungspflicht für Minijobber ist keine Empfehlung, sondern gesetzlich verankert. § 17 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes verpflichtet Arbeitgeber, die tägliche Arbeitszeit aller geringfügig entlohnten Beschäftigten zu dokumentieren. Konkret müssen Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen.

Diese Pflicht gilt unabhängig davon, wie viele Stunden Ihr Minijobber arbeitet. Es gibt keine Bagatellgrenze: Auch wenn jemand nur 5 Stunden pro Woche arbeitet, müssen Sie die Zeiten lückenlos aufzeichnen. Der Zweck ist klar: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll soll prüfen können, ob der gesetzliche Mindestlohn tatsächlich eingehalten wird.

BAG-Beschluss 2022 und EuGH-Urteil – was zusätzlich gilt

Neben dem MiLoG gibt es eine zweite Rechtsgrundlage: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet sind, die Arbeitszeiten aller Beschäftigten systematisch zu erfassen. Dieser Beschluss basiert auf dem EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 (Rs. C-55/18). Für Minijobber bedeutet das: Die Aufzeichnungspflicht besteht gleich doppelt – aus dem MiLoG und aus dem Arbeitsschutzrecht.

Zusätzlich greift § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Sobald ein Minijobber über die gesetzlich festgelegte werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinaus beschäftigt wird, müssen auch diese Überstunden gesondert dokumentiert werden.

Warum die Aufzeichnungspflicht gerade bei Minijobbern so wichtig ist

Bei Minijobbern ist die Zeiterfassung besonders kritisch, weil gleich mehrere Grenzen gleichzeitig überwacht werden müssen:

  • Mindestlohn-Einhaltung: Ohne Stundennachweis lässt sich nicht belegen, dass der Mindestlohn eingehalten wird.
  • Verdienstgrenze: Wird die monatliche Grenze regelmäßig überschritten, wird aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – mit erheblichen Nachzahlungen.
  • Schwarzarbeit-Prävention: In Branchen wie Gastronomie und Handel kontrolliert der Zoll besonders streng.

Mit über 6,7 Millionen gewerblichen Minijobbern in Deutschland (Stand: September 2025, Minijob-Zentrale) betrifft dieses Thema rund 1,8 Millionen Arbeitgeber. Allein im Gastgewerbe arbeiten über 932.000 Minijobber, im Handel sind es mehr als 1,1 Millionen.

Zeiterfassung Minijob - Arbeitszeitgesetz und Compliance bei der Personalplanung

Minijob 2026: Aktuelle Zahlen und Grenzen

Neuer Mindestlohn: 13,90 €/Stunde

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde (zuvor: 12,82 €). Diese Erhöhung hat direkte Auswirkungen auf die Minijob-Verdienstgrenze, da diese seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist.

Neue Verdienstgrenze: 603 €/Monat bzw. 7.236 €/Jahr

Die Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Die Berechnung: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Daraus ergibt sich ab 2026 eine monatliche Verdienstgrenze von 603 € bzw. 7.236 € pro Jahr.

Maximale Arbeitsstunden pro Monat – so rechnen Sie richtig

Bei Zahlung des Mindestlohns von 13,90 € kann ein Minijobber maximal 43,38 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten (603 € ÷ 13,90 €). Das entspricht rund 10 Stunden pro Woche.

Wichtig bei übertariflicher Bezahlung: Zahlen Sie mehr als den Mindestlohn, sinkt die maximale Stundenzahl entsprechend. Bei einem Stundenlohn von 15 € sind es nur noch 40,2 Stunden pro Monat (603 € ÷ 15 €) – also etwa 9,3 Stunden pro Woche.

StundenlohnMax. Stunden/MonatMax. Stunden/Woche (ca.)
13,90 € (Mindestlohn)43,38 h~10 h
14,50 €41,59 h~9,6 h
15,00 €40,20 h~9,3 h
16,00 €37,69 h~8,7 h

Nutzen Sie den Arbeitszeit-Rechner von Nostradamus, um die maximalen Arbeitsstunden für Ihre Minijobber individuell zu berechnen.

Achtung Grenzfall: Vom Midijobber zum Minijobber in 2026

Ein häufig übersehenes Problem: Midijobber, die 2025 zwischen 556,01 € und 603 € monatlich verdient haben, rutschen 2026 automatisch in den Minijob-Status, wenn ihr Verdienst nicht angehoben wird. Denn die neue Minijob-Grenze liegt nun bei 603 €. Das bedeutet: Diese Beschäftigten sind plötzlich nicht mehr sozialversicherungspflichtig – mit Auswirkungen auf Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Wer weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben möchte, muss Arbeitszeit und Verdienst entsprechend erhöhen.

Was genau müssen Sie erfassen? Die Pflichtangaben im Detail

Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit

§ 17 MiLoG schreibt drei Pflichtangaben vor, die Sie für jeden Arbeitstag Ihres Minijobbers dokumentieren müssen:

  • Beginn der täglichen Arbeitszeit (z. B. 09:00 Uhr)
  • Ende der täglichen Arbeitszeit (z. B. 14:00 Uhr)
  • Dauer der täglichen Arbeitszeit (z. B. 5 Stunden)

Pausen sind dabei herauszurechnen. Wenn Ihr Minijobber von 09:00 bis 14:30 Uhr arbeitet und 30 Minuten Pause macht, beträgt die Dauer 5 Stunden, nicht 5,5 Stunden. Es empfiehlt sich, auch die Pausenzeiten gesondert zu notieren, um bei einer Prüfung die Berechnung nachvollziehbar zu machen.

Die 7-Tage-Frist: Warum monatliches Einsammeln riskant ist

Die Aufzeichnung muss spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem jeweiligen Arbeitstag erfolgen. In der Praxis sammeln viele Betriebe die Stundenzettel erst am Monatsende für die Lohnabrechnung ein. Das ist bereits ein Verstoß gegen das MiLoG und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Praxis-Tipp: Richten Sie einen festen Prozess ein, bei dem Arbeitszeiten täglich oder spätestens am Wochenende dokumentiert werden. Digitale Lösungen, bei denen Mitarbeiter ihre Zeiten direkt per App stempeln, lösen dieses Problem automatisch.

Aufbewahrungspflicht: Warum 4 Jahre besser sind als 2

Das MiLoG schreibt eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 2 Jahren vor. Allerdings können Sozialversicherungsträger (insbesondere die Deutsche Rentenversicherung) bis zu 4 Jahre rückwirkend prüfen. Werden bei einer Betriebsprüfung Lücken in der Dokumentation festgestellt, kann das zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Die Empfehlung lautet daher: Bewahren Sie alle Arbeitszeitnachweise mindestens 4 Jahre auf.

Wichtig: Der Arbeitsvertrag allein reicht nicht als Nachweis

Ein häufiger Irrtum: Viele Arbeitgeber glauben, dass eine feste Stundenvereinbarung im Arbeitsvertrag (z. B. „10 Stunden pro Woche“) als Zeitnachweis ausreicht. Das ist nicht der Fall. Sie müssen die tatsächlich geleistete Arbeitszeit dokumentieren – Tag für Tag. Wenn bei einer Prüfung nur der Arbeitsvertrag vorgelegt werden kann, gilt die Aufzeichnungspflicht als nicht erfüllt.

Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht

Minijobs in Privathaushalten

Minijobber, die in Privathaushalten beschäftigt sind, sind von der Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG ausgenommen. Das betrifft typische Haushaltstätigkeiten wie Putzen, Kochen, Gartenarbeit, Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen. Rund 256.000 Minijobber in Deutschland fallen in diese Kategorie (Stand: September 2025).

Familienangehörige im eigenen Betrieb

Arbeiten nahe Familienangehörige im Betrieb mit, entfällt die Dokumentationspflicht ebenfalls. Zu den nahen Familienangehörigen zählen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers. Achtung: Für entferntere Verwandte (Geschwister, Cousins) gilt diese Ausnahme nicht.

Sonderregel bei ausschließlich mobilen Tätigkeiten

Für Beschäftigte mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten – etwa in der Zeitungszustellung – gilt laut Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) eine vereinfachte Regelung: Hier muss nur die Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden, nicht Beginn und Ende.

Was passiert, wenn die Verdienstgrenze überschritten wird?

Die 2-Monats-Ausnahme richtig verstehen

Ein Minijobber darf in bis zu 2 Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres die monatliche Verdienstgrenze überschreiten, ohne den Minijob-Status zu verlieren. In diesen Monaten darf der Verdienst maximal das Doppelte der monatlichen Grenze betragen – also höchstens 1.206 €. Insgesamt ist damit ein Jahresverdienst von bis zu 8.442 € möglich.

Planbare vs. unvorhersehbare Überschreitung

Die 2-Monats-Ausnahme greift nur bei unvorhersehbaren Ereignissen – etwa wenn ein Kollege plötzlich erkrankt und der Minijobber kurzfristig einspringen muss. Planbare Mehrarbeit wie Urlaubsvertretungen, saisonale Spitzen oder Gehaltserhöhungen fallen ausdrücklich nicht unter diese Ausnahme. Wer hier nicht sauber trennt, riskiert die rückwirkende Umstufung des Minijobs.

Rückwirkende Sozialversicherungspflicht – das unterschätzte Risiko

Wird die Verdienstgrenze dauerhaft überschritten, wird aus dem Minijob rückwirkend eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das bedeutet: Sie müssen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nachzahlen – und zwar bis zu 4 Jahre rückwirkend.

Rechenbeispiel: Restaurant mit 6 Minijobbern im Service

SzenarioBerechnung
Mindestlohn 202613,90 €/Stunde
Max. Stunden pro Minijobber/Monat603 € ÷ 13,90 € = 43,38 h
Tatsächliche Arbeitszeit (ohne Kontrolle)12 h/Woche = ca. 52 h/Monat
Tatsächlicher Monatsverdienst52 h × 13,90 € = 722,80 €
FolgeKein Minijob mehr – Sozialversicherungspflicht
Bußgeldrisiko (fehlende Aufzeichnung)6 Minijobber × bis zu 30.000 € = bis zu 180.000 €

Ohne lückenlose Zeiterfassung bemerken Sie die Überschreitung möglicherweise erst bei der nächsten Betriebsprüfung – wenn die Nachzahlungen bereits aufgelaufen sind. Eine digitale Personalplanung mit automatischer Stundenüberwachung verhindert dieses Szenario von vornherein.

Strafen und Bußgelder bei Verstößen

Bis zu 30.000 € je Verstoß – wann das Bußgeld droht

Nach § 21 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 3 MiLoG handelt ordnungswidrig, wer eine Aufzeichnung:

  • nicht erstellt
  • nicht vollständig erstellt (z. B. nur Dauer, nicht Beginn/Ende)
  • nicht rechtzeitig erstellt (nach Ablauf der 7-Tage-Frist)
  • nicht mindestens 2 Jahre aufbewahrt

Entscheidend: Jeder einzelne Verstoß kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden. Bei 6 Minijobbern und fehlenden Aufzeichnungen über mehrere Monate summiert sich das Risiko schnell auf sechsstellige Beträge.

VerstoßRechtsgrundlageMaximales Bußgeld
Fehlende/verspätete/unvollständige Aufzeichnung§ 21 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 3 MiLoGbis zu 30.000 € je Verstoß
Nichtzahlung des Mindestlohns§ 21 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 MiLoGbis zu 500.000 €
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen§ 266a StGBbis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
Ausschluss von öffentlichen Aufträgen§ 19 MiLoGVergabesperre

Praxisbeispiel: Was bei einer Zoll-Kontrolle passiert

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll führt unangekündigte Betriebsprüfungen durch – besonders häufig in der Gastronomie, im Handel und auf Baustellen. So läuft eine typische Kontrolle ab:

  • Schritt 1: Prüfer erscheinen unangemeldet im Betrieb und identifizieren sich.
  • Schritt 2: Sie verlangen die Arbeitszeitnachweise aller anwesenden Minijobber – sofort, nicht „nächste Woche“.
  • Schritt 3: Die dokumentierten Zeiten werden mit den tatsächlich angetroffenen Beschäftigten und deren Arbeitsverträgen abgeglichen.
  • Schritt 4: Bei Lücken, Unstimmigkeiten oder fehlenden Unterlagen wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Wer bei einer solchen Kontrolle erst im Keller nach Stundenzetteln suchen muss, hat bereits ein Problem. Digitale Zeiterfassungssysteme liefern alle Nachweise auf Knopfdruck – vom Smartphone oder Computer aus.

Zeiterfassung Minijob - digitale Personalplanung und Produktivitätsoptimierung

Branchen mit verschärfter Aufzeichnungspflicht

Diese Branchen prüft der Zoll besonders genau (§ 2a SchwarzArbG)

§ 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes listet Wirtschaftszweige auf, in denen die Gefahr von Schwarzarbeit als besonders hoch eingestuft wird. Für Arbeitgeber in diesen Branchen gelten verschärfte Dokumentationspflichten und strengere Kontrollen:

  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Baugewerbe
  • Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
  • Gebäudereinigung
  • Fleischwirtschaft
  • Forstwirtschaft
  • Messebau und Veranstaltungswirtschaft

Wenn Sie in einer dieser Branchen tätig sind, sollte die lückenlose Zeiterfassung höchste Priorität haben. Verstöße werden hier nicht nur häufiger entdeckt, sondern auch konsequenter verfolgt.

Gastronomie, Handel und Events – besondere Herausforderungen

Die Nostradamus-Kernbranchen sind gleichzeitig die Branchen mit den meisten Minijobbern und den größten Herausforderungen bei der Zeiterfassung:

Gastronomie und Hotellerie (932.000+ Minijobber): Typischerweise bestehen 30-60 % der Belegschaft aus Minijobbern. Wechselnde Schichten, Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie hohe Fluktuation (41 % der Minijobs dauern höchstens ein Jahr) machen die manuelle Zeiterfassung extrem fehleranfällig. Jeder neue Minijobber muss ins System eingeführt werden – bei Papier-Stundenzetteln eine ständige Fehlerquelle.

Einzelhandel (1,14 Millionen Minijobber): Minijobber werden hier gezielt für Spitzenzeiten eingesetzt – Samstage, Sale-Phasen, Weihnachtsgeschäft. Die Herausforderung: Die tatsächlich geleisteten Stunden schwanken stark von Woche zu Woche, was das Monitoring der Verdienstgrenze kompliziert macht.

Veranstaltungsbranche: Stark projektbasiert und saisonal geprägt. Hier wird häufig mit kurzfristigen Beschäftigungen gearbeitet. Wer dennoch Minijobber einsetzt, muss die Zeiterfassung trotz unregelmäßiger Einsätze konsequent durchführen. Ein gut strukturierter Dienstplan ist hier die Grundlage für eine korrekte Zeiterfassung.

So setzen Sie die Zeiterfassung im Minijob um – 3 Methoden im Vergleich

Papier und Stundenzettel – einfach, aber fehleranfällig

Der klassische Stundenzettel ist nach wie vor zulässig und weit verbreitet. Minijobber tragen Beginn, Ende und Dauer ihrer Arbeitszeit handschriftlich ein, unterschreiben den Zettel, und der Arbeitgeber bewahrt ihn auf. Der Vorteil: Keine Kosten, kein technisches Setup. Die Nachteile überwiegen jedoch in der Praxis: Zettel gehen verloren, werden zu spät eingereicht, sind unleserlich oder unvollständig. Das Einsammeln, Prüfen und Ablegen kostet wöchentlich wertvolle Zeit.

Excel-Tabellen – besser, aber mit Grenzen

Excel-Tabellen bieten gegenüber Papier mehr Struktur und ermöglichen automatische Berechnungen (z. B. Summierung der Monatsstunden, Abgleich mit der Verdienstgrenze). Allerdings sind sie nicht manipulationssicher, bieten keine automatische Erinnerung an die 7-Tage-Frist und erfordern disziplinierte manuelle Eingabe. Bei mehreren Minijobbern steigt der Verwaltungsaufwand schnell. Wenn Sie aktuell mit Excel arbeiten, achten Sie darauf, dass Ihre Vorlage alle Pflichtangaben (Beginn, Ende, Dauer) enthält und regelmäßig gepflegt wird.

Kostenlose Zeiterfassungs-Vorlage für Minijobber

  • Alle Pflichtangaben nach § 17 MiLoG enthalten (Beginn, Ende, Dauer)
  • Automatische Berechnung der Monatsstunden
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Digitale Zeiterfassung – effizient, rechtssicher, zukunftsfest

Digitale Zeiterfassungslösungen lösen die meisten Probleme manueller Methoden auf einen Schlag: Minijobber stempeln per App oder stationärem Zeiterfassungssystem ein und aus. Die Arbeitszeiten werden automatisch dokumentiert, Pausen berechnet und Abweichungen erkannt. Die 7-Tage-Frist wird gar nicht erst zum Problem, weil die Erfassung in Echtzeit erfolgt.

Besonders für Betriebe mit mehreren Minijobbern lohnt sich der Umstieg: Statt wöchentlich Stundenzettel einzusammeln und abzutippen, haben Sie jederzeit den Überblick über geleistete Stunden und Verdienstgrenzen. Bei einer Betriebsprüfung exportieren Sie die Nachweise mit wenigen Klicks. Und durch die Schnittstelle zur Lohnbuchhaltung (z. B. DATEV) entfällt auch die doppelte Dateneingabe bei der Lohnvorbereitung.

Nostradamus bietet genau diese Funktionen: Die Mitarbeiter-App ermöglicht Minijobbern, ihre Arbeitszeiten mit einem Klick zu starten und zu beenden – per Smartphone oder PIN-Code am Zeiterfassungssystem. Das System erkennt Abweichungen automatisch, berechnet Pausen und überwacht die Einhaltung von Arbeitszeitgesetz und Ruhezeiten. Die Implementierung dauert weniger als eine Woche, und ab 3 € pro Mitarbeiter/Monat ist die Lösung auch für Betriebe mit vielen Minijobbern wirtschaftlich.

KriteriumPapier/StundenzettelExcel-TabelleDigitale Zeiterfassung
KostenKeineKeineAb 3 €/Mitarbeiter/Monat
7-Tage-Frist einhaltenManuell sicherstellenManuell sicherstellenAutomatisch (Echtzeit)
ManipulationssicherheitGeringGeringHoch
Verdienstgrenze überwachenManuell berechnenTeilweise automatischAutomatisch mit Warnung
Bereit für BetriebsprüfungAufwändig (Ordner suchen)Mittel (Dateien exportieren)Sofort (Export per Klick)
Schnittstelle LohnabrechnungKeine (manuell abtippen)EingeschränktDirekt (z. B. DATEV)
Skalierbarkeit (viele Minijobber)SchlechtBegrenztSehr gut
Zukunftssicherheit (geplante E-Pflicht)NeinFraglichJa

Arbeitszeitkonto für Minijobber: Flexibilität mit System

Ein oft übersehenes Instrument: Auch Minijobber können ein Arbeitszeitkonto nutzen. Bei einem festen monatlichen Entgelt (verstetigtes Entgelt) können Zeitguthaben aufgebaut und später abgebaut werden – bis zu 3 Monate Freistellung sind möglich. Das ist besonders in saisonalen Branchen wie der Gastronomie oder bei Events praktisch, wenn der Personalbedarf stark schwankt.

Voraussetzung: Die Zeiterfassung muss lückenlos sein, damit das Arbeitszeitkonto korrekt geführt werden kann. Und die Verdienstgrenze wird anhand des Entgeltanspruchs (Entstehungsprinzip) geprüft, nicht anhand der tatsächlichen Auszahlung. Eine digitale Zeiterfassungslösung macht die Führung von Arbeitszeitkonten deutlich einfacher und transparenter als manuelle Methoden.

Ausblick: Kommt die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung?

Der aktuelle Stand der Arbeitszeitgesetz-Novelle 2026

Derzeit können Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Minijobber noch per Papier, Excel oder digital dokumentieren. Eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung besteht Stand März 2026 noch nicht. Allerdings plant die Bundesregierung, die Vorgaben des EuGH-Urteils und des BAG-Beschlusses im Laufe des Jahres 2026 in das Arbeitszeitgesetz zu integrieren.

Was der BMAS-Referentenentwurf für Minijob-Arbeitgeber bedeutet

Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht vor, dass Arbeitszeiten künftig elektronisch erfasst werden müssen – mit gestaffelten Übergangsfristen je nach Unternehmensgröße. Für Betriebe mit vielen Minijobbern würde das bedeuten: Papier-Stundenzettel wären dann nicht mehr ausreichend. Wer jetzt auf eine digitale Lösung umsteigt, ist auf der sicheren Seite – unabhängig davon, wann die Novelle in Kraft tritt.

Ausblick 2027: Mindestlohn 14,60 € und neue Verdienstgrenze

Für 2027 ist eine weitere Mindestlohnerhöhung auf 14,60 € angekündigt. Die Minijob-Grenze wird dadurch auf voraussichtlich 633 €/Monat steigen. Arbeitgeber sollten diese Entwicklung bei der Vertragsgestaltung und Bedarfsplanung bereits jetzt berücksichtigen.

Zeiterfassung Minijob - Vergleich manuelle Personalverwaltung und digitale Lösung mit Software

Checkliste: So machen Sie Ihre Minijob-Zeiterfassung prüfungssicher

Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Ihre Dokumentation einer Betriebsprüfung standhält:

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit werden für jeden Minijobber erfasst
  • Aufzeichnung innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem jeweiligen Arbeitstag
  • Aufbewahrung mindestens 2 Jahre (empfohlen: 4 Jahre wegen SV-Prüfreichweite)
  • Unterlagen jederzeit griffbereit – nicht im Keller, sondern sofort verfügbar
  • Tatsächliche Arbeitszeit dokumentiert, nicht nur die vertragliche Vereinbarung
  • Pausen korrekt herausgerechnet und nachvollziehbar dokumentiert
  • Verdienstgrenze monatlich überwacht (603 €/Monat bzw. 7.236 €/Jahr)
  • Überstunden separat aufgezeichnet (§ 16 Abs. 2 ArbZG)
  • Alle Minijobber erfasst – auch diejenigen mit nur wenigen Stunden pro Woche
  • Nachweise exportierbar für den Fall einer Zoll- oder SV-Prüfung

Fazit: Zeiterfassung im Minijob – Pflicht ernst nehmen, Aufwand minimieren

Die Zeiterfassung im Minijob ist keine bürokratische Nebensache, sondern eine gesetzliche Pflicht mit empfindlichen Konsequenzen bei Verstößen. Mit dem neuen Mindestlohn von 13,90 € und der Verdienstgrenze von 603 € ab 2026 wird die lückenlose Dokumentation noch wichtiger – insbesondere in Branchen wie Gastronomie, Handel und Events, wo Minijobber einen großen Teil der Belegschaft ausmachen.

Die gute Nachricht: Mit dem richtigen System ist die Umsetzung weder kompliziert noch zeitaufwändig. Eine digitale Zeiterfassungslösung wie Nostradamus automatisiert die Dokumentation, überwacht Verdienstgrenzen und liefert bei Betriebsprüfungen alle Nachweise auf Knopfdruck. Durch die DATEV-Integration fließen die Daten nahtlos in die Lohnvorbereitung, und die Abwesenheits- und Urlaubsverwaltung stellt sicher, dass auch Minijobber ihre vollen arbeitsrechtlichen Ansprüche erhalten.

Statt wöchentlich Stundenzettel einzusammeln und Verdienstgrenzen manuell zu berechnen, können Sie Ihre Minijob-Zeiterfassung in weniger als einer Woche digitalisieren – DSGVO-konform, mit Daten auf sicheren europäischen Servern. Testen Sie Nostradamus jetzt kostenlos und machen Sie Ihre Zeiterfassung prüfungssicher.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Zeiterfassung im Minijob

Ist Zeiterfassung im Minijob Pflicht?

Ja. Nach § 17 Mindestlohngesetz (MiLoG) müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller gewerblichen Minijobber erfassen. Es gibt keine Ausnahme aufgrund eines geringen Stundenumfangs. Ausgenommen sind lediglich Minijobs in Privathaushalten und die Beschäftigung naher Familienangehöriger.

Was muss auf dem Stundenzettel stehen?

Der Stundenzettel muss drei Pflichtangaben enthalten: den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit. Es empfiehlt sich zusätzlich, die Pausenzeiten zu dokumentieren, um die Berechnung der Arbeitsdauer nachvollziehbar zu machen. Die Aufzeichnung muss spätestens 7 Kalendertage nach dem jeweiligen Arbeitstag erfolgen.

Reicht eine Excel-Tabelle als Nachweis aus?

Ja, derzeit ist eine Excel-Tabelle als Nachweis zulässig, ebenso wie handschriftliche Stundenzettel. Eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung besteht Stand März 2026 noch nicht, wird aber im Rahmen der geplanten Arbeitszeitgesetz-Novelle voraussichtlich eingeführt. Achten Sie bei Excel darauf, dass alle Pflichtangaben enthalten sind und die Tabelle regelmäßig gepflegt wird.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten?

Bei Zahlung des Mindestlohns von 13,90 € maximal 43,38 Stunden pro Monat (603 € ÷ 13,90 €), also rund 10 Stunden pro Woche. Bei einem höheren Stundenlohn sinkt die maximale Stundenzahl entsprechend. Wird die Verdienstgrenze von 603 €/Monat regelmäßig überschritten, wird der Minijob sozialversicherungspflichtig.

Was passiert, wenn die 603-€-Grenze überschritten wird?

Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu 2 Kalendermonaten pro Zeitjahr erlaubt (max. 1.206 € in diesen Monaten). Bei dauerhafter oder planbarer Überschreitung wird der Minijob rückwirkend zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Der Arbeitgeber muss dann Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen – bis zu 4 Jahre rückwirkend.

Wie aufwändig ist die Einführung einer digitalen Zeiterfassung?

Deutlich weniger aufwändig, als viele erwarten. Cloud-basierte Lösungen wie Nostradamus lassen sich in weniger als einer Woche implementieren. Minijobber stempeln per Smartphone-App oder PIN-Code ein und aus – ohne Schulungsaufwand. Ab 3 € pro Mitarbeiter/Monat ist die Lösung auch für Betriebe mit vielen geringfügig Beschäftigten wirtschaftlich sinnvoll.

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