Zeiterfassung Logistik - Software & Vorlage

Fahrer, Lager, Büro – drei Erfassungswelten, eine Pflicht. Nostradamus vereint mobile App, Terminal und Webportal in einer Plattform. Mit automatischer Zuschlagsberechnung, DATEV-Integration und Compliance-Überwachung ab 3 € pro Mitarbeiter.

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KimRoeseler
Zeiterfassung
12 min. lesezeit

Das Thema kurz und kompakt

  • Logistikbetriebe unterliegen einer dreifachen Zeiterfassungspflicht. Neben dem BAG-Urteil und dem EuGH-Urteil gilt für Speditionen, Transportunternehmen und Lagerbetriebe bereits seit 2015 eine verschärfte Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz (§ 17 MiLoG i.V.m. § 2a SchwarzArbG).
  • Fahrer, Lager und Büro brauchen jeweils eigene Erfassungswege. Die heterogene Belegschaftsstruktur in der Logistik erfordert ein System, das mobile Erfassung per App, stationäre Terminals im Lager und webbasierte Lösungen für die Verwaltung unter einem Dach vereint.
  • Der Tachograph allein reicht nicht aus. Digitale Fahrtenschreiber erfassen nur Lenk- und Ruhezeiten, nicht aber Be- und Entladezeiten, Wartezeiten oder administrative Tätigkeiten. Für eine vollständige Arbeitszeitdokumentation brauchen Logistikunternehmen ein ergänzendes System.
  • Digitale Zeiterfassung spart Kosten und schafft Rechtssicherheit. Lösungen wie Nostradamus verbinden Zeiterfassung und Dienstplanung in einer Plattform, automatisieren die Lohnvorbereitung und sorgen für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – ab 3 € pro Mitarbeiter und Monat.

Warum Zeiterfassung in der Logistik besonders anspruchsvoll ist

Die Logistikbranche gehört zu den größten Arbeitgebern Deutschlands. Gleichzeitig ist kaum eine andere Branche so heterogen organisiert: Fernfahrer sind tagelang unterwegs, Lagermitarbeiter arbeiten im Drei-Schicht-System, Disponenten koordinieren aus dem Büro, und Kurierfahrer wechseln ständig zwischen Fahrzeug und Zustelladresse. Diese Vielfalt macht die Zeiterfassung in der Logistik zu einer echten Herausforderung – organisatorisch, technisch und rechtlich.

Verteilte Standorte, mobile Teams, wechselnde Schichten

Logistikunternehmen arbeiten selten unter einem Dach. Stattdessen verteilt sich die Belegschaft auf Zentrallager, Umschlagplätze, Auslieferungshubs und die Straße. Dazu kommen saisonale Spitzen – etwa im vierten Quartal, rund um Ostern oder zum Black Friday -, die kurzfristig zusätzliches Personal erfordern. Leiharbeitskräfte, Aushilfen und Minijobber müssen genauso lückenlos erfasst werden wie Festangestellte.

Hinzu kommt der anhaltende Fachkräftemangel: Laut einer Umfrage des Ifo Instituts meldeten im dritten Quartal 2024 rund 59 % der Betriebe im Landverkehr, dass ihre Geschäftstätigkeit durch fehlende Fachkräfte behindert wird. In diesem Umfeld wird eine transparente, faire Zeiterfassung zum Hygienefaktor für die Arbeitgeberattraktivität.

Drei Mitarbeitergruppen – drei Erfassungswelten

In der Praxis lassen sich die meisten Logistikbelegschaften in drei Gruppen einteilen, die jeweils völlig unterschiedliche Anforderungen an die Zeiterfassung stellen:

MitarbeitergruppeTypische TätigkeitenErfassungsbedarfGeeignete Methode
Fahrer und KuriereFern-, Nah- und Verteilverkehr, Be-/Entladung, WartezeitenMobile Erfassung, offline-fähig, GPS-unabhängigSmartphone-App
Lager und UmschlagKommissionierung, Wareneingang/-ausgang, Verpackung, SortierungSchnelle Erfassung bei Schichtwechsel, robust, hygienischStationäres Terminal (PIN/Chip)
Disposition und VerwaltungTourenplanung, Kundenbetreuung, Buchhaltung, HRFlexible Erfassung, Gleitzeit, ggf. HomeofficeWebanwendung / Desktop

Ein Zeiterfassungssystem, das nur eine dieser Gruppen bedient, löst das Problem nicht. Logistikbetriebe brauchen eine Lösung, die alle drei Welten in einem einzigen System zusammenführt – mit einer zentralen Datenbasis für die Lohnvorbereitung und Auswertung.

Gesetzliche Pflichten: Warum die Logistik doppelt reguliert ist

Viele Logistikunternehmen wissen, dass sie Arbeitszeiten erfassen müssen. Was viele nicht wissen: Die Logistik unterliegt nicht nur der allgemeinen Zeiterfassungspflicht, sondern zusätzlich einer branchenspezifischen Verschärfung. Wer nur das BAG-Urteil kennt, kennt nur die halbe Wahrheit.

Die allgemeine Pflicht: BAG-Urteil und EuGH

Bereits 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof (Rs. C-55/18), dass alle Arbeitgeber in der EU ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einrichten müssen. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte diese Pflicht mit seinem Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) für Deutschland und leitete sie aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ab.

Die Kernaussagen des BAG:

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen dokumentiert werden.
  • Die Pflicht gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von Branche oder Betriebsgröße.
  • Eine Übergangsfrist gibt es nicht – die Pflicht gilt bereits jetzt.
  • Die Erfassung kann an Beschäftigte delegiert werden, der Arbeitgeber bleibt aber verantwortlich.

Die verschärfte Pflicht: MiLoG und § 2a SchwarzArbG

Was die Logistik von vielen anderen Branchen unterscheidet: Sie gehört explizit zu den sogenannten § 2a-Branchen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Das bedeutet eine verschärfte Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG, die bereits seit 2015 gilt – also lange vor dem BAG-Urteil.

Konkret umfasst der Branchenkatalog das Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe. Seit der Gesetzesänderung vom 22.12.2025 sind ausdrücklich auch plattformbasierte Lieferdienste eingeschlossen.

Was das in der Praxis bedeutet:

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen aufgezeichnet werden.
  • Die Dokumentation muss spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag erfolgen.
  • Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
  • Ausnahme: Beschäftigte mit einem verstetigen Monatsentgelt über 4.461 € brutto sind von der MiLoG-Pflicht befreit. Bei über 2.974 € brutto gilt die Befreiung, wenn das Entgelt nachweislich in den letzten zwölf Monaten gezahlt wurde.

Wichtig: Diese Gehaltsschwellen befreien nur von der MiLoG-Aufzeichnungspflicht. Die allgemeine Pflicht aus dem BAG-Urteil gilt weiterhin für alle Beschäftigten – auch für Disponenten und kaufmännische Kräfte.

Vereinfachung für mobile Beschäftigte: Für Mitarbeiter, die ausschließlich mobil arbeiten und sich ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen (z. B. bestimmte Kurierfahrer), erlaubt die MiLoAufzV eine vereinfachte Aufzeichnung: Hier genügt die Dokumentation der täglichen Arbeitsdauer, ohne Angabe von Beginn und Ende.

Zeiterfassung Logistik - automatische Einhaltung von Arbeitszeitgesetz und Compliance-Vorgaben

Was bei einer Zollprüfung (FKS) passiert

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls prüft gezielt Betriebe der § 2a-Branchen. Logistikunternehmen stehen dabei regelmäßig im Fokus. Bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten drohen Bußgelder von bis zu 30.000 € pro Verstoß (§ 25 ArbSchG). Dazu kommt ein oft unterschätztes Risiko: die Beweislastumkehr.

Das Arbeitsgericht Emden (Urteil vom 20.02.2020, 2 Ca 94/19) sprach einem Mitarbeiter eine Vergütung nach dessen eigenen Stundenaufzeichnungen zu, weil der Arbeitgeber kein objektives Zeiterfassungssystem vorweisen konnte. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt klar: Arbeitgeber tragen die Beweislast bei Streitigkeiten. Fehlende Aufzeichnungen gehen zu Lasten des Arbeitgebers.

Aktueller Stand 2026: Elektronische Pflicht und Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag 2025 von CDU, CSU und SPD sieht die Einführung einer elektronischen Zeiterfassungspflicht vor, mit Übergangsregelungen je nach Unternehmensgröße. Stand März 2026 ist das entsprechende Gesetz jedoch noch nicht verabschiedet.

Das ändert nichts an der aktuellen Rechtslage: Die Pflicht zur lückenlosen Arbeitszeiterfassung besteht bereits. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat 2024 bestätigt, dass Behörden diese Pflicht auch aktiv durchsetzen können. Vertrauensarbeitszeit ohne jegliche Dokumentation ist damit nicht mehr zulässig.

Die Empfehlung: Wer jetzt auf ein digitales System umstellt, erfüllt bereits die bestehenden Pflichten und ist auf die kommende elektronische Pflicht vorbereitet.

Die häufigsten Probleme in der Praxis

Medienbrüche: Telematik, Excel und Papier unter einem Dach?

Viele Logistikunternehmen arbeiten mit einem Flickenteppich aus Systemen: Fahrerdaten kommen aus der Telematik, Lagerdaten aus Terminals oder handschriftlichen Listen, Bürozeiten aus Excel-Tabellen. Die Zusammenführung dieser Datenquellen erfolgt oft manuell – mit all den Fehlerquellen, die das mit sich bringt.

Das Ergebnis: Wenn Auswertungen und Reports zur Arbeitszeiterfassung nur einmal im Monat als gesammeltes Datenpaket vorliegen, ist es zu spät, um auf Probleme wie Überstundenhäufungen oder Arbeitszeitverstöße zu reagieren. Moderne Lösungen liefern dagegen tagesaktuelle Übersichten und filtern automatisch Unregelmäßigkeiten wie fehlende Buchungen oder Verstöße gegen Höchstarbeitszeiten heraus.

Zuschläge, Überstunden und das Monatsende-Chaos

In der Logistik sind Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge an der Tagesordnung – im Lager ebenso wie im Transport. Bei manueller Erfassung ist die korrekte Berechnung dieser Zuschläge extrem fehleranfällig. Dazu kommt: Ohne Echtzeitüberblick fallen Überstunden häufig erst bei der Monatsabrechnung auf, wenn sie längst aufgelaufen sind und die Personalkosten aus dem Ruder gelaufen sind.

Gerade in einer Branche mit dünnen Margen – die Prognose für den Wirtschaftsbereich Logistik liegt real bei -0,1 % – ist eine exakte Kostenkontrolle überlebenswichtig.

Was der Tachograph erfasst – und was nicht

Ein weit verbreiteter Irrtum: „Unsere Fahrer haben den digitalen Tachographen, damit ist die Zeiterfassung erledigt.“ Das stimmt nicht. Der Tachograph dokumentiert ausschließlich Lenk- und Ruhezeiten nach der EU-Verordnung (EG) 561/2006. Nicht erfasst werden:

  • Be- und Entladezeiten
  • Wartezeiten an Rampen und Terminals
  • Administrative Tätigkeiten (Papiere, Zollformalitäten)
  • Fahrzeugpflege und Kontrollen
  • Schulungen und Unterweisungen

Für eine vollständige Arbeitszeitdokumentation nach BAG und MiLoG brauchen Logistikunternehmen daher ein ergänzendes System, das alle Arbeitszeiten lückenlos erfasst.

Noch kritischer ist die Lage bei Kleintransporter-Fahrern unter 3,5 Tonnen: Für sie gibt es keine Tachographenpflicht. Ihre Arbeitszeit wird in vielen Betrieben gar nicht oder nur lückenhaft dokumentiert – eine erhebliche Compliance-Lücke.

Rechenbeispiel: Versteckte Kosten manueller Zeiterfassung

Szenario: Mittelständische Spedition mit 80 Mitarbeitern (30 Fahrer, 35 Lagermitarbeiter, 15 Verwaltung)

KostenfaktorKalkulationMonatliche Kosten
Manuelle Nachbearbeitung80 Mitarbeiter × 15 Min./Monat × 35 €/Std.700 €
Nicht gesteuerte Überstunden5 Mitarbeiter × 3 Std. × 20 € (inkl. Zuschlag)300 €
Fehlerhafte ZuschlagsberechnungGeschätzte Korrekturen und Nachzahlungen200-500 €
Summe versteckte Kosten1.200-1.500 €/Monat
Digitale Zeiterfassung (Vergleich)80 Mitarbeiter × 3-8 €240-640 €/Monat

Nicht eingerechnet: das Bußgeldrisiko von bis zu 30.000 € bei einer Zollprüfung und die Beweislastnachteile bei Überstundenklagen, die sich über Jahre kumulieren können.

Kostenlose Zeiterfassungs-Vorlage für Logistikbetriebe

Sie arbeiten aktuell noch mit Stundenzetteln oder unstrukturierten Excel-Listen? Unsere kostenlose Vorlage hilft Ihnen, die Arbeitszeiterfassung sofort zu strukturieren – als Übergangslösung oder Basis für die Digitalisierung.

  • Gesetzeskonform: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Übersichtlich: Getrennte Erfassung nach Mitarbeitergruppen
  • Sofort einsatzbereit: Einfach herunterladen und ausfüllen

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Anforderungen an ein Zeiterfassungssystem für die Logistik

Nicht jede Zeiterfassungslösung passt zur Logistik. Die Branche stellt spezifische Anforderungen, die ein System erfüllen muss, um im Alltag zu funktionieren und gleichzeitig alle gesetzlichen Vorgaben abzudecken.

Mobile App für Fahrer und Außendienst

Fahrer, Kuriere und Außendienstmitarbeiter brauchen eine App, mit der sie ihre Arbeitszeit per Smartphone erfassen können – idealerweise mit einem Klick zum Starten und Beenden. Entscheidend ist, dass die App auch ohne Internetverbindung funktioniert: In Lagerhallen, auf Rastplätzen oder in ländlichen Gebieten ist die Netzabdeckung oft unzureichend. Die Daten sollten lokal gespeichert und bei Netzverfügbarkeit automatisch synchronisiert werden.

Robuste Terminals für Lager und Umschlag

Im Lager- und Umschlagbetrieb bewähren sich stationäre Zeiterfassungsterminals am Eingang oder an der Rampe. Die Anmeldung per PIN-Code oder Chip ist schnell, hygienisch und manipulationssicher. Wichtig: Die Hardware muss den rauen Bedingungen in Logistikumgebungen standhalten – Staub, Temperaturschwankungen und hohe Beanspruchung gehören zum Alltag.

Webportal für Disposition und Verwaltung

Disponenten, Planer und kaufmännische Mitarbeiter arbeiten am Schreibtisch – oft mit Gleitzeit oder im Homeoffice. Für sie eignet sich eine webbasierte Erfassung über den Browser, die sich nahtlos in den Arbeitsalltag einfügt.

Automatische Zuschlagsberechnung und Schichtlogik

Ein Zeiterfassungssystem für die Logistik muss Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge automatisch erkennen und korrekt berechnen. Ebenso wichtig: die automatische Überwachung von Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausenregelungen nach dem Arbeitszeitgesetz. Das System sollte bei Verstößen sofort warnen – nicht erst am Monatsende.

Schnittstellen: Lohnsoftware, ERP und Telematik

In der Logistik laufen viele Systeme parallel: ERP-Systeme für die Auftragsabwicklung, Telematik für die Flottensteuerung, Lohnsoftware für die Abrechnung. Ein gutes Zeiterfassungssystem bietet Schnittstellen zu diesen Systemen – allen voran zur DATEV für die Lohnbuchhaltung -, um doppelte Dateneingabe zu vermeiden und durchgängig digitale Prozesse zu ermöglichen.

Verknüpfung mit Dienstplanung und Schichtplanung

Zeiterfassung und Dienstplanung hängen in der Logistik untrennbar zusammen. Wer Zwei- oder Drei-Schicht-Systeme im Lager betreibt, braucht eine Lösung, die beides verbindet: Die Schichtplanung berücksichtigt Verfügbarkeiten und gesetzliche Vorgaben, die Zeiterfassung dokumentiert die tatsächlich geleisteten Stunden – und Abweichungen werden sofort sichtbar.

Besonders in Spitzenzeiten – etwa im Weihnachtsgeschäft – ist diese Verknüpfung entscheidend: Wenn kurzfristig zusätzliches Personal eingeplant wird, muss die Zeiterfassung nahtlos mitlaufen, ohne dass Disponenten manuell nacharbeiten müssen.

Zeiterfassung und Personalplanung in der Logistik optimieren - Produktivitätsübersicht

Zeiterfassung in der Logistik mit Nostradamus

Nostradamus verbindet digitale Zeiterfassung und Personalplanung in einer cloudbasierten Plattform – und deckt damit genau die Anforderungen ab, die Logistikbetriebe an ein modernes Workforce-Management-System stellen.

Eine Lösung für alle Mitarbeitergruppen

Statt für jede Mitarbeitergruppe ein eigenes Tool zu nutzen, bündelt Nostradamus alle Erfassungswege in einem System:

  • Fahrer und mobile Mitarbeiter erfassen ihre Zeiten über die Mitarbeiter-App auf dem Smartphone – mit einem Klick zum Starten und Beenden der Schicht.
  • Lagermitarbeiter stempeln am Zeiterfassungssystem per PIN-Code oder Chip – schnell, hygienisch und manipulationssicher.
  • Disponenten und Verwaltung nutzen die Webanwendung am Desktop.

Alle Daten laufen in einer zentralen Plattform zusammen. Pausen werden automatisch berechnet, Überstunden in Echtzeit getrackt und Abweichungen (z. B. verspätetes Stempeln) sofort erkannt. Die DATEV-Integration sorgt dafür, dass die geprüften Daten ohne doppelte Eingabe in die Lohnbuchhaltung fließen.

Von der Zeiterfassung zur Dienstplanung – durchgängig digital

Was Nostradamus von reinen Zeiterfassungs-Tools unterscheidet: Die Plattform verbindet Zeiterfassung mit intelligenter Dienstplanung. Die Schnellplanungsfunktion weist Mitarbeiter auf Knopfdruck den passenden Schichten zu – unter automatischer Berücksichtigung von Verfügbarkeiten, Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten. KI-gestützte Bedarfsprognosen helfen dabei, saisonale Spitzen frühzeitig zu erkennen und den Personaleinsatz entsprechend zu planen.

Über die Management-App behalten Betriebsleiter und Disponenten jederzeit den Überblick über Personalkosten, Auslastung und Anwesenheiten – auch von unterwegs. Abwesenheiten und Urlaub werden digital verwaltet und automatisch in der Dienstplanung berücksichtigt.

Das Ergebnis: bis zu 80 % weniger Planungsaufwand und bis zu 10 % Lohnkosteneinsparung durch optimierte Planung. Die Implementierung ist in unter einer Woche möglich, der ROI zeigt sich typischerweise innerhalb von zwei bis drei Monaten.

Zeiterfassung Logistik - Vergleich manuelle Verwaltung und digitale Lösung mit Software

Checkliste: Ist Ihre Zeiterfassung rechtskonform?

Nutzen Sie die folgende Checkliste, um zu prüfen, ob Ihre aktuelle Zeiterfassung den gesetzlichen Anforderungen für Logistikbetriebe entspricht:

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit werden für alle Beschäftigten dokumentiert (BAG-Pflicht).
  • Die Aufzeichnung erfolgt spätestens am siebten Kalendertag nach dem Arbeitstag (MiLoG-Pflicht für die Logistik).
  • Aufzeichnungen werden mindestens zwei Jahre aufbewahrt.
  • Das System erfasst auch Be-/Entladezeiten, Wartezeiten und administrative Tätigkeiten von Fahrern – nicht nur Lenkzeiten.
  • Kleintransporter-Fahrer (unter 3,5t) werden ebenfalls erfasst.
  • Leiharbeitskräfte, Aushilfen und Minijobber sind in die Zeiterfassung einbezogen.
  • Das System überwacht automatisch Höchstarbeitszeiten (max. 10 Std./Tag), Ruhezeiten (min. 11 Std.) und Pausenregelungen.
  • Die Daten sind DSGVO-konform gespeichert und nur für berechtigte Personen zugänglich.

Wenn Sie bei einem oder mehreren Punkten unsicher sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Ihre Prozesse zu überprüfen – bevor es die Finanzkontrolle Schwarzarbeit tut.

Fazit: Zeiterfassung in der Logistik ist Pflicht – und eine Chance

Die Logistikbranche steht bei der Zeiterfassung vor einer besonderen Situation: Drei unabhängige Rechtsquellen verpflichten zur lückenlosen Dokumentation, die Belegschaft verteilt sich auf Straße, Lager und Büro, und die Margen lassen keinen Raum für vermeidbare Kosten. Gleichzeitig bietet die Digitalisierung der Zeiterfassung eine echte Chance: weniger Verwaltungsaufwand, bessere Kostenkontrolle, rechtssichere Dokumentation und zufriedenere Mitarbeiter.

Wer heute noch mit Stundenzetteln, unverbundenen Systemen oder lückenhaften Excel-Tabellen arbeitet, riskiert nicht nur Bußgelder und Nachzahlungsforderungen, sondern verschenkt auch operatives Potenzial. Ein durchgängig digitales System, das Zeiterfassung und Dienstplanung verbindet, macht den Unterschied.

Nostradamus bietet genau das: eine Plattform für alle Mitarbeitergruppen, automatische Compliance-Überwachung, DATEV-Integration und KI-gestützte Personalplanung – ab 3 € pro Mitarbeiter und Monat. Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Demo und sehen Sie, wie Zeiterfassung in der Logistik einfach und rechtssicher funktioniert.

FAQ – Häufige Fragen zur Zeiterfassung in der Logistik

Muss ich als Logistikunternehmen die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter erfassen?

Ja. Nach dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sämtlicher Beschäftigter zu dokumentieren. Für Logistikbetriebe gilt zusätzlich die verschärfte Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG. Das betrifft nicht nur Fahrer und Lagerpersonal, sondern auch Disponenten, kaufmännische Kräfte und Aushilfen.

Reicht eine Excel-Tabelle oder Papier für die Zeiterfassung?

Stand März 2026 gibt es keine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Erfassung – Papier und Excel sind formal noch zulässig. Allerdings hat der Koalitionsvertrag 2025 die elektronische Pflicht angekündigt. Zudem sind manuelle Methoden in der Logistik kaum praktikabel: Medienbrüche, Fehleranfälligkeit und fehlende Echtzeitdaten machen sie zum Risikofaktor. Wer jetzt digital umstellt, ist auf der sicheren Seite.

Was gilt für Fahrer von Kleintransportern unter 3,5 Tonnen?

Für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen besteht keine Tachographenpflicht. Die allgemeine Zeiterfassungspflicht nach dem BAG-Urteil und die MiLoG-Aufzeichnungspflicht für Logistikbetriebe gelten jedoch uneingeschränkt. Eine mobile App zur Zeiterfassung schließt diese Lücke am einfachsten.

Was passiert bei einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)?

Die FKS prüft gezielt Betriebe der § 2a-Branchen, zu denen die Logistik gehört. Bei fehlenden oder unvollständigen Aufzeichnungen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 €. Zusätzlich tragen Arbeitgeber die Beweislast bei Streitigkeiten über Arbeitszeiten – fehlende Dokumentation geht immer zu Ihren Lasten.

Wie aufwändig ist die Einführung einer digitalen Zeiterfassung?

Deutlich weniger aufwändig, als viele erwarten. Cloudbasierte Lösungen wie Nostradamus lassen sich in unter einer Woche implementieren. Mitarbeiter tragen ihre Verfügbarkeit direkt in der App ein, die Stempeluhr funktioniert per PIN oder Chip, und die Daten fließen automatisch in die Lohnvorbereitung. Der ROI zeigt sich typischerweise innerhalb von zwei bis drei Monaten.

Wie integriere ich die Zeiterfassung mit meiner bestehenden Lohnsoftware?

Achten Sie bei der Systemauswahl auf vorhandene Schnittstellen. Nostradamus bietet beispielsweise eine DATEV-Integration für die Lohnbuchhaltung sowie Schnittstellen zu gängigen Kassensystemen. So werden erfasste Arbeitszeiten, Zuschläge und Abwesenheiten automatisch übertragen – ohne doppelte Dateneingabe und ohne Medienbrüche.

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