Zeiterfassung Kleinbetriebe: Pflichten, Vorlage & App

Die Zeiterfassungspflicht gilt für jeden Kleinbetrieb, schon ab dem ersten Mitarbeitenden. Nostradamus macht den Einstieg einfach: mit kostenloser Excel-Vorlage für den Start und einer App ab 3 € pro Person und Monat für volle Rechtssicherheit.

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KimRoeseler
Zeiterfassung
15 min. lesezeit

Das Thema kurz und kompakt

  • Zeiterfassung ist für jeden Kleinbetrieb Pflicht: Seit dem BAG-Beschluss von September 2022 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland Arbeitszeiten erfassen, auch Betriebe mit nur einem Mitarbeitenden. Lediglich die elektronische Form kann für Kleinbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten entfallen.
  • Abwarten ist keine Option: Auch ohne neues Arbeitszeiterfassungsgesetz sind behördliche Anordnungen bereits durchsetzbar. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 €. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg im August 2024 bestätigt.
  • Digitale Zeiterfassung rechnet sich auch für kleine Teams: Schon ab rund 3 € pro Mitarbeitenden und Monat sparen Sie mit einer App-basierten Lösung Zeit, reduzieren Fehler und gewinnen Rechtssicherheit. Die versteckten Kosten manueller Erfassung übersteigen die Software-Kosten in den meisten Fällen deutlich.
  • Nostradamus vereint Zeiterfassung und Dienstplanung in einer Lösung: Mit der digitalen Zeiterfassung und Dienstplan-Software von Nostradamus erfassen Ihre Mitarbeitenden Arbeitszeiten per App oder Stempeluhr, während Sie als Betriebsinhaber den vollen Überblick behalten.

Müssen Kleinbetriebe Arbeitszeiten erfassen? Die Rechtslage auf einen Blick

Die kurze Antwort: Ja. Die Zeiterfassungspflicht gilt für jeden Arbeitgeber in Deutschland, unabhängig von der Betriebsgröße. Ob Bäckerei mit drei Angestellten, Friseursalon mit sechs Teilzeitkräften oder Handwerksbetrieb mit neun Gesellen: Sie sind verpflichtet, die Arbeitszeiten Ihrer Beschäftigten zu dokumentieren. Allerdings gibt es bei der Form der Erfassung Unterschiede, die gerade für Kleinbetriebe relevant sind.

Die drei Rechtsgrundlagen: EuGH, BAG und Koalitionsvertrag 2025

Die heutige Zeiterfassungspflicht ruht auf drei Säulen:

1. EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 (Rs. C-55/18): Der Europäische Gerichtshof entschied im sogenannten „Stechuhr-Urteil“, dass alle EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Hintergrund war eine Klage der spanischen Gewerkschaft CCOO gegen die Deutsche Bank in Spanien. Das Ziel: der Schutz von Beschäftigten vor übermäßigen Arbeitszeiten und fehlenden Ruhepausen.

2. BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21): Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass die Zeiterfassungspflicht in Deutschland bereits unmittelbar gilt, und zwar auf Grundlage von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Die Pflicht dient ausdrücklich dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten.

3. Koalitionsvertrag 2025 (CDU/CSU und SPD): Im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 heißt es: „Wir werden die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch regeln und dabei für kleine und mittlere Unternehmen angemessene Übergangsregelungen vorsehen.“ Zusätzlich plant die Koalition, die tägliche Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Betrachtung von maximal 48 Stunden zu flexibilisieren.

Zeiterfassung Kleinbetriebe: Arbeitsrecht und Compliance bei der Arbeitszeiterfassung

Kleinbetriebe mit bis zu 10 Mitarbeitenden: Was genau gilt für Sie?

Kleinbetriebe unterliegen grundsätzlich der gleichen Zeiterfassungspflicht wie größere Unternehmen. Der entscheidende Unterschied liegt in der Form: Nach dem aktuellen Gesetzentwurf des BMAS sollen Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten von der Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung ausgenommen sein. Papier-Stundenzettel bleiben also weiterhin erlaubt.

Wichtig: Dieses Gesetz ist Stand März 2026 noch nicht verabschiedet. Die im Entwurf vorgesehenen Übergangsfristen (bis zu fünf Jahre für Kleinbetriebe) beginnen erst mit Verkündung des Gesetzes zu laufen. Solange gilt: Sie müssen erfassen, aber nicht zwingend elektronisch.

„Keine elektronische Pflicht“ bedeutet nicht „keine Pflicht“

Dies ist der häufigste und zugleich gefährlichste Irrtum unter Kleinbetriebsinhabern. Die Diskussion um die elektronische Erfassungspflicht hat bei vielen den Eindruck erweckt, Betriebe unter zehn Mitarbeitenden müssten gar nichts dokumentieren. Das ist falsch. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt ab dem ersten Mitarbeitenden. Nur die technische Umsetzung darf bei Kleinbetrieben einfacher ausfallen.

Was genau muss dokumentiert werden?

Die Anforderungen an die Dokumentation sind klar definiert:

  • Beginn der täglichen Arbeitszeit
  • Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Pausenzeiten
  • Überstunden

Die Aufzeichnungen müssen vollständig und nachvollziehbar sein und grundsätzlich am selben Arbeitstag erfolgen. Nach § 16 Abs. 2 ArbZG sind die Unterlagen mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Die Erfassung selbst darf an Mitarbeitende delegiert werden, die Verantwortung und Kontrollpflicht verbleibt jedoch beim Arbeitgeber.

Wer ist von der Pflicht ausgenommen?

Ausgenommen vom Arbeitszeitgesetz und damit von der Erfassungspflicht sind leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG, Chefärzte sowie Leiter öffentlicher Dienststellen. Maßgeblich ist nicht die Stellenbezeichnung, sondern die tatsächliche Stellung im Unternehmen: eigenständige Entscheidungsbefugnis und Vertretungsmacht. Geschäftsführende sind ebenfalls in der Regel ausgenommen.

Was passiert, wenn Sie nicht erfassen? Risiken und Konsequenzen

Viele Kleinbetriebsinhaber gehen davon aus, dass fehlende Zeiterfassung keine Konsequenzen hat. Schließlich gibt es doch noch kein neues Gesetz mit konkreten Bußgeldkatalogen. Diese Annahme ist riskant, denn die bestehenden Durchsetzungsmechanismen greifen bereits.

Behördliche Anordnungen: Das VG Hamburg-Urteil 2024

Dass die Zeiterfassungspflicht keine theoretische Forderung ist, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 21. August 2024 (15 K 964/24). Im konkreten Fall hatte die zuständige Arbeitsschutzbehörde einen Arbeitgeber angeordnet, Arbeitszeitaufzeichnungen nachzureichen und ein Erfassungssystem einzuführen. Der Arbeitgeber legte Widerspruch ein und argumentierte, es gebe keine klare gesetzliche Regelung. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und bestätigte die Anordnung der Behörde.

Bußgelder bis 30.000 € – der indirekte Sanktionsweg

Zwar sind Verstöße gegen die allgemeine Zeiterfassungspflicht derzeit nicht unmittelbar mit einem Bußgeld belegt. Allerdings können Arbeitsschutzbehörden im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen ein Arbeitgeber treffen muss. Kommt der Arbeitgeber dieser Anordnung nicht nach, droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 € nach § 25 ArbSchG. Der Weg ist also: Behörde ordnet an, Arbeitgeber ignoriert, Bußgeld folgt.

Zusätzlich gilt: Wer die Arbeitszeit bei Überschreitung der werktäglichen Acht-Stunden-Grenze nicht aufzeichnet, verstößt direkt gegen § 16 Abs. 2 ArbZG. Hier drohen unmittelbare Sanktionen.

Beweislastumkehr bei Überstundenklagen

Ein unterschätztes Risiko: Ohne lückenlose Zeiterfassung tragen Sie als Arbeitgeber die Beweislast, wenn ein Mitarbeitender Überstunden einklagt. Kann ein Beschäftigter plausibel darlegen, dass Mehrarbeit geleistet wurde, und haben Sie keine Gegenbeweise in Form von Zeitaufzeichnungen, stehen Sie vor einem ernsthaften Problem. Die Nachzahlungsforderungen können erheblich sein.

Verschärfte Pflichten in besonderen Branchen (MiLoG § 17)

Für Kleinbetriebe in bestimmten Branchen gelten bereits seit 2015 verschärfte Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz. Das betrifft unter anderem:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Speditions- und Logistikbranche
  • Gebäudereinigung
  • Fleischwirtschaft

Insgesamt sind elf Branchen nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz betroffen. Auch die Arbeitszeiten von Minijobbern müssen grundsätzlich erfasst werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls prüft die Einhaltung aktiv. Gerade mit der geplanten Mindestlohnerhöhung auf potenziell 15 € pro Stunde steigt das finanzielle Risiko bei fehlender Dokumentation weiter an.

5 verbreitete Mythen zur Zeiterfassung in Kleinbetrieben

MythosFakt
„Unter 10 Mitarbeitende muss ich nichts erfassen.“Falsch. Die Zeiterfassungspflicht gilt ab dem ersten Mitarbeitenden. Nur die elektronische Form kann für Betriebe unter 10 Beschäftigten entfallen.
„Es gibt noch kein Gesetz, also muss ich nichts tun.“Falsch. Der BAG-Beschluss von September 2022 gilt unmittelbar. Die Pflicht besteht bereits jetzt, unabhängig vom ausstehenden Arbeitszeiterfassungsgesetz.
„Es gibt keine Strafen.“Nicht direkt, aber behördliche Anordnungen sind durchsetzbar. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis 30.000 €. Das VG Hamburg hat dies 2024 bestätigt.
„Vertrauensarbeitszeit befreit von der Erfassung.“Falsch. Vertrauensarbeitszeit bedeutet Vertrauen bei der Einteilung der Arbeitszeit, nicht das Weglassen der Dokumentation. Auch hier muss erfasst werden.
„Meine Mitarbeitenden erfassen selbst, also bin ich raus.“Die Durchführung darf delegiert werden, die Verantwortung nicht. Sie bleiben als Arbeitgeber in der Anleitungs- und Kontrollpflicht. Fehlerhafte oder fehlende Aufzeichnungen sind Ihr Risiko.

Zeiterfassung in der Praxis: 4 Methoden im Vergleich

Für Kleinbetriebe stehen verschiedene Wege offen, die Arbeitszeiterfassung umzusetzen. Jede Methode hat ihre Berechtigung, aber auch klare Grenzen. Die folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Einordnung.

Papier-Stundenzettel: einfach, aber riskant

Der klassische Stundenzettel auf Papier ist die niedrigschwelligste Lösung. Mitarbeitende tragen Beginn, Ende und Pausen handschriftlich ein, Sie sammeln die Zettel regelmäßig ein. Laut Bitkom-Studie nutzen noch rund 13 % der Unternehmen diese Methode. Für Kleinbetriebe unter zehn Beschäftigten ist sie rechtlich zulässig.

Die Nachteile: Papier geht verloren, Einträge sind unleserlich, die Übertragung in die Lohnbuchhaltung ist fehleranfällig. Sie haben keinen Echtzeit-Überblick über Überstunden oder Ruhezeitverstöße. Und bei einer Betriebsprüfung müssen Sie zwei Jahre Papierstapel vorlegen können.

Excel-Tabelle: flexibel, aber fehleranfällig

Viele Kleinbetriebe nutzen Excel-Tabellen als Zwischenlösung. Mit einer gut strukturierten Vorlage lassen sich Arbeitszeiten übersichtlich dokumentieren und einfacher an den Steuerberater übergeben als Papierzettel. Für den Einstieg ist das ein pragmatischer Weg.

Allerdings hängt die Qualität der Erfassung stark davon ab, wie sorgfältig die Vorlage geführt wird. Ohne Formeln und Validierung schleichen sich Fehler ein. Außerdem fehlt die Manipulationssicherheit: Einträge können nachträglich geändert werden, ohne dass dies nachvollziehbar ist. Für die Anforderung eines „objektiven und verlässlichen“ Systems ist das problematisch.

Kostenlose Zeiterfassungs-Vorlage für Kleinbetriebe

  • Sofort einsatzbereit mit Feldern für Beginn, Ende, Pausen und Überstunden
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Digitale Zeiterfassung per App: effizient und skalierbar

App-basierte Zeiterfassungslösungen sind der Standard für Betriebe, die Fehler minimieren und Zeit sparen wollen. Mitarbeitende stempeln per Smartphone oder Tablet ein und aus, Pausen werden automatisch berechnet, Überstunden in Echtzeit sichtbar. Die Daten fließen direkt in die Lohnvorbereitung.

Laut einer aktuellen Bitkom-Studie erfassen bereits 74 % der Unternehmen Arbeitszeiten digital, ein massiver Anstieg gegenüber 30 % im Jahr 2022. Die Kosten liegen typischerweise zwischen 0,70 € und 4 € pro Mitarbeitenden und Monat. Für einen Kleinbetrieb mit sechs Beschäftigten bedeutet das monatliche Kosten von unter 25 €.

Stationäres Terminal: ideal für feste Standorte

Ein stationäres Zeiterfassungssystem eignet sich besonders für Betriebe mit einem festen Standort, etwa in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in der Produktion. Mitarbeitende melden sich per PIN-Code oder Chip an und ab. Das ist hygienisch, schnell und verhindert, dass das private Smartphone genutzt werden muss.

In der Praxis kombinieren viele Betriebe Terminal und App: Das Terminal steht am Standort, die App wird für Außeneinsätze oder Mitarbeitende im Homeoffice genutzt.

Alle Methoden im Überblick

KriteriumPapierExcelAppTerminal
KostenKeineKeineAb ca. 3 €/MA/MonatEinmalig + Software
EinrichtungSofortWenige StundenUnter einer WocheUnter einer Woche
FehleranfälligkeitHochMittelGeringGering
ManipulationssicherheitGeringGeringHochHoch
LohnvorbereitungManuellManuell/ExportAutomatischAutomatisch
Echtzeit-ÜberblickNeinNeinJaJa
SkalierbarkeitSchlechtBegrenztSehr gutGut
RechtssicherheitAusreichend*Ausreichend*HochHoch

*Für Kleinbetriebe unter 10 Beschäftigten aktuell rechtlich zulässig, aber hinsichtlich der Anforderung „objektiv und verlässlich“ eingeschränkt.

Kostenvergleich: Lohnt sich digitale Zeiterfassung für Kleinbetriebe?

Die häufigste Reaktion von Kleinbetriebsinhabern: „Eine Software lohnt sich für uns nicht, wir sind doch nur ein kleines Team.“ Auf den ersten Blick scheint der Papier-Stundenzettel die günstigste Lösung zu sein. Doch die versteckten Kosten der manuellen Erfassung werden fast immer unterschätzt.

Rechenbeispiel: Bäckerei mit 6 Mitarbeitenden

Szenario: Eine Bäckerei mit 3 Vollzeitkräften, 2 Teilzeitkräften und einem Minijob.

Manuelle Zeiterfassung (Papier-Stundenzettel):

  • Die Inhaberin sammelt wöchentlich 6 Stundenzettel ein, prüft die Plausibilität und überträgt rund 25 Einzelwerte in die Lohnbuchhaltung.
  • Geschätzter Aufwand: ca. 45 Minuten pro Woche, also rund 3 Stunden pro Monat.
  • Bei einem angenommenen Stundensatz der Inhaberin von 40 €: ca. 120 € pro Monat an indirekten Kosten.
  • Hinzu kommen: Fehlerrisiko bei der Übertragung, nachträgliche Korrekturen, kein Echtzeit-Überblick über Überstunden.

Digitale Zeiterfassung (App-basiert, ca. 3 € pro Mitarbeitenden/Monat):

  • Direkte Kosten: 6 x 3 € = 18 € pro Monat.
  • Aufwand Inhaberin: ca. 15 Minuten pro Woche Kontrolle, also rund 1 Stunde pro Monat.
  • Eingesparte Zeit: ca. 2 Stunden pro Monat = ca. 80 € Einsparung.
  • Nettoersparnis: rund 80 € pro Monat bei gleichzeitig höherer Rechtssicherheit, automatischer Pausenberechnung und nahtloser Datenübergabe an den Steuerberater.

Zeiterfassung Kleinbetriebe: Produktivität und Personalkosten optimieren

Versteckte Kosten manueller Erfassung

Neben dem reinen Zeitaufwand für die Übertragung gibt es weitere Kostenfaktoren, die selten auf der Rechnung stehen:

  • Fehlerhafte Lohnabrechnungen: Falsch übertragene Stunden führen zu Über- oder Unterzahlungen, die korrigiert werden müssen.
  • Fehlende Überstundenkontrolle: Ohne Echtzeit-Überblick bemerken Sie Arbeitszeitüberschreitungen erst am Monatsende, wenn die Kosten bereits entstanden sind.
  • Streitigkeiten mit Mitarbeitenden: Unleserliche Einträge, unterschiedliche Erfassungsgewohnheiten und fehlende Transparenz führen zu Diskussionen über geleistete Stunden.
  • Risiko bei Betriebsprüfungen: Unvollständige oder widersprüchliche Papierdokumentation kann zu Nachforderungen führen.

Branchenspezifische Besonderheiten

Kleinbetrieb ist nicht gleich Kleinbetrieb. Die Herausforderungen bei der Zeiterfassung unterscheiden sich je nach Branche erheblich.

Zeiterfassung im Handwerk

Im Handwerk stellt die Zeiterfassung besondere Anforderungen. Viele Tätigkeiten sind nicht direkt als Arbeitsleistung sichtbar, gehören aber zwingend zur Arbeitszeit: das Vorbereiten von Materialien, das Anziehen der Schutzkleidung, die Inbetriebnahme von Maschinen oder die Fahrt zur Baustelle. Gerade diese Zeiten werden häufig nicht erfasst.

Hinzu kommen wechselnde Einsatzorte. Ein Malerbetrieb mit fünf Mitarbeitenden, die auf drei verschiedenen Baustellen arbeiten, kann keine zentrale Stempeluhr nutzen. Hier ist eine mobile Zeiterfassung per Mitarbeiter-App die praktikabelste Lösung. Mitarbeitende stempeln direkt auf der Baustelle ein und aus, Fahrzeiten lassen sich separat dokumentieren.

Zeiterfassung in der Gastronomie

Die Gastronomie ist eine der Branchen mit verschärfter Dokumentationspflicht nach § 17 MiLoG. Das bedeutet: Unabhängig von der Betriebsgröße müssen Arbeitszeiten sorgfältig dokumentiert werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft hier aktiv.

Die besonderen Herausforderungen: hoher Anteil an Minijobbern und Teilzeitkräften, geteilte Dienste (z. B. Mittagsservice und Abendservice), Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie saisonale Schwankungen. Dazu kommt eine oft hohe Fluktuation, die bedeutet, dass ständig neue Mitarbeitende eingerichtet werden müssen. Wer hier mit Papier arbeitet, verliert schnell den Überblick.

Eine digitale Lösung, die Dienstplanung und Zeiterfassung verbindet, schafft hier den größten Mehrwert: Der Soll-Plan steht, die Ist-Zeiten werden automatisch dagegen abgeglichen, Abweichungen fallen sofort auf.

Zeiterfassung im Einzelhandel

Im Einzelhandel sind wechselnde Schichten, Samstagsarbeit und saisonale Peaks (Weihnachtsgeschäft, Schlussverkauf) die Norm. Der hohe Anteil an Teilzeitkräften und Studierenden macht die Planung und Erfassung komplex. Gerade in kleinen Boutiquen oder Fachgeschäften fehlt oft eine dedizierte Personalverantwortliche.

Hier bewährt sich die Kombination aus einem stationären Terminal am Point of Sale und einer App für flexible Kräfte. So erfassen Mitarbeitende, die spontan einspringen, ihre Zeiten genauso zuverlässig wie die Stammbesetzung.

So führen Sie Zeiterfassung in Ihrem Kleinbetrieb ein

Die Einführung einer Zeiterfassung muss kein Großprojekt sein. Mit einem strukturierten Vorgehen in fünf Schritten schaffen Sie die Grundlage in wenigen Tagen.

Schritt 1: Bestandsaufnahme – Was erfassen Sie heute?

Prüfen Sie ehrlich: Wie dokumentieren Sie aktuell Arbeitszeiten? Gibt es überhaupt ein System, oder verlassen Sie sich auf das Gedächtnis? Erfassen Sie Pausen? Überstunden? Notieren Sie, welche Mitarbeitenden betroffen sind (alle außer leitende Angestellte und Geschäftsführende), und in welchen Branchen-Sonderregelungen Sie sich bewegen (MiLoG-Branchen, Minijobber).

Schritt 2: Methode wählen – Was passt zu Ihrem Betrieb?

Nutzen Sie die Vergleichstabelle oben als Orientierung. Für den sofortigen Start reicht eine strukturierte Excel-Vorlage. Wenn Sie langfristig Zeit sparen, Fehler vermeiden und sich auf Wachstum vorbereiten wollen, ist eine digitale Lösung die bessere Wahl. Bedenken Sie: Die Implementierung moderner Zeiterfassungssoftware dauert in der Regel unter einer Woche.

Schritt 3: Mitarbeitende einbinden

Kommunikation ist entscheidend. Erklären Sie Ihrem Team, warum die Zeiterfassung eingeführt wird: Es geht um Rechtssicherheit und fairen Umgang mit Arbeitszeit, nicht um Überwachung. Die Pflicht zur Zeiterfassung wurde vom Bundesarbeitsgericht ausdrücklich mit dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten begründet. Mitarbeitende, die das verstehen, tragen die Erfassung eher mit.

Schritt 4: Kontrolle einrichten

Auch wenn Ihre Mitarbeitenden die Zeiten selbst eintragen: Sie bleiben verantwortlich. Richten Sie einen festen wöchentlichen Kontrolltermin ein. Prüfen Sie, ob alle Einträge vollständig sind, ob Pausen dokumentiert wurden und ob Höchstarbeitszeiten eingehalten werden. Bei digitalen Lösungen erledigen automatische Warnhinweise einen Großteil dieser Arbeit.

Schritt 5: Datenfluss zur Lohnbuchhaltung sicherstellen

Die Zeiterfassung ist nur so wertvoll wie der Prozess danach. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, in welchem Format die Daten benötigt werden. Digitale Lösungen mit DATEV-Integration sparen hier den manuellen Übertragungsschritt komplett ein. Bei Papier oder Excel planen Sie den regelmäßigen Export und die Übergabe als festen Prozessschritt ein.

Zeiterfassung Kleinbetriebe: Vergleich manuelle Verwaltung und digitale Software-Lösung

Was sich 2026/2027 ändert: Geplante Gesetzesreformen im Überblick

Auch wenn das konkrete Arbeitszeiterfassungsgesetz noch nicht verabschiedet ist, zeichnen sich klare Entwicklungen ab, auf die Sie sich vorbereiten sollten.

Elektronische Pflicht und Übergangsfristen

Der BMAS-Gesetzentwurf von Mitte 2025 sieht vor, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch und am selben Tag aufgezeichnet werden sollen. Großunternehmen sollen die Umstellung innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten schaffen, Betriebe mit 11 bis 49 Beschäftigten innerhalb von zwei Jahren, Kleinbetriebe unter 10 Beschäftigten bekämen bis zu fünf Jahre Zeit. Betriebe unter 10 Mitarbeitenden sollen zudem von der elektronischen Pflicht ganz ausgenommen sein.

Wichtig: Diese Fristen laufen erst ab Verkündung des Gesetzes. Solange es nicht verabschiedet ist, gibt es keine neuen Stichtage. Die bestehende Erfassungspflicht (in beliebiger Form) gilt aber bereits jetzt.

Wochenarbeitszeit statt Tageshöchstgrenze

Der Koalitionsvertrag 2025 sieht vor, die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit von acht bzw. zehn Stunden (§ 3 ArbZG) durch eine wöchentliche Betrachtung von maximal 48 Stunden zu ersetzen. Das ermöglicht flexiblere Arbeitszeitmodelle, etwa eine 4-Tage-Woche mit längeren Arbeitstagen.

Für die Zeiterfassung bedeutet das: Sie wird noch wichtiger. Wenn Arbeitstage künftig länger ausfallen dürfen und der Ausgleich über Wochen erfolgt, muss jederzeit nachvollziehbar sein, wie viele Stunden an welchem Tag gearbeitet wurden. Ohne zuverlässige Zeiterfassung kann flexible Arbeitszeit schlicht nicht funktionieren.

Auswirkungen der geplanten Mindestlohnerhöhung

Der aktuelle Mindestlohn beträgt 12,82 € pro Stunde. Laut Koalitionsvertrag könnte er auf bis zu 15 € steigen. Für Kleinbetriebe in Branchen mit hohem Mindestlohn-Anteil (Gastronomie, Einzelhandel, Gebäudereinigung) erhöht sich damit das finanzielle Risiko bei fehlender Zeitdokumentation erheblich. Jede nicht dokumentierte Stunde, die nachträglich als Arbeitszeit anerkannt wird, kostet dann deutlich mehr.

Digitale Zeiterfassung mit Nostradamus: Einfach, rechtskonform und bezahlbar

Wenn Sie als Kleinbetrieb den Schritt von Papier oder Excel zur digitalen Zeiterfassung machen wollen, lohnt sich eine Lösung, die über reine Stundendokumentation hinausgeht. Nostradamus verbindet digitale Zeiterfassung mit Personalplanung und Abwesenheitsverwaltung in einer Plattform.

Konkret bedeutet das für Ihren Betrieb:

  • Zeiterfassung per App oder Stempeluhr: Mitarbeitende stempeln mit einem Klick ein und aus. Die automatische Pausenberechnung und das Überstunden-Tracking laufen im Hintergrund.
  • Automatische Compliance-Prüfung: Das System überwacht die Einhaltung von Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten. Sie werden gewarnt, bevor Verstöße entstehen.
  • Nahtlose Lohnvorbereitung: Über die DATEV-Integration fließen die erfassten Zeiten direkt in die Lohnbuchhaltung. Keine doppelte Dateneingabe, keine Übertragungsfehler.
  • Preise ab 3 € pro Mitarbeitenden/Monat und Implementierung in unter einer Woche.

Nostradamus ist seit 2008 am Markt, Marktführer in den Niederlanden mit über 2.700 Standorten und expandiert aktuell nach Deutschland. Die Lösung ist DSGVO-konform, die Daten liegen auf sicheren europäischen Servern.

Fazit: Jetzt handeln statt abwarten

Die Zeiterfassungspflicht gilt für Kleinbetriebe bereits heute. Ob Sie mit einem strukturierten Stundenzettel starten oder direkt auf eine digitale Lösung setzen: Entscheidend ist, dass Sie überhaupt erfassen. Die Risiken bei Untätigkeit sind real, von behördlichen Anordnungen über Bußgelder bis hin zur Beweislastumkehr bei Überstundenklagen.

Gleichzeitig zeigt der Kostenvergleich: Digitale Zeiterfassung ist auch für kleine Teams wirtschaftlich sinnvoll. Die Investition von wenigen Euro pro Mitarbeitenden und Monat spart Ihnen ein Vielfaches an Zeit, reduziert Fehler und gibt Ihnen die Sicherheit, bei der nächsten Betriebsprüfung oder Gesetzesänderung vorbereitet zu sein.

Wenn Sie Zeiterfassung und Dienstplanung in einem System verbinden wollen, testen Sie Nostradamus. Die Implementierung dauert unter einer Woche, und der ROI zeigt sich typischerweise innerhalb von 2 bis 3 Monaten.

Häufige Fragen zur Zeiterfassung in Kleinbetrieben

Gilt die Zeiterfassungspflicht auch für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden?

Ja. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt für jeden Arbeitgeber in Deutschland, auch für Betriebe mit nur einem Mitarbeitenden. Lediglich die Pflicht zur elektronischen Erfassung soll laut aktuellem Gesetzentwurf für Kleinbetriebe unter zehn Beschäftigten entfallen. Papier-Stundenzettel bleiben in diesem Fall zulässig.

Reicht Vertrauensarbeitszeit als Arbeitszeitmodell aus?

Vertrauensarbeitszeit ist weiterhin möglich, befreit aber nicht von der Dokumentationspflicht. Ihre Mitarbeitenden können die Einteilung ihrer Arbeitszeit eigenverantwortlich gestalten, die Zeiten müssen aber trotzdem erfasst werden: Beginn, Ende, Dauer und Pausen.

Was kostet eine digitale Zeiterfassung für Kleinbetriebe?

App-basierte Zeiterfassungslösungen kosten typischerweise zwischen 0,70 € und 4 € pro Mitarbeitenden und Monat. Bei Nostradamus starten die Preise ab 3 € pro Mitarbeitenden/Monat. Für einen Betrieb mit sechs Beschäftigten bedeutet das monatliche Kosten von unter 25 €, denen eine deutliche Zeitersparnis bei der Lohnvorbereitung gegenübersteht.

Wie lange müssen Arbeitszeitaufzeichnungen aufbewahrt werden?

Nach § 16 Abs. 2 ArbZG müssen die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie auf Papier oder digital erfassen. Bei digitalen Lösungen erfolgt die Archivierung automatisch.

Muss ich als Inhaber meine eigene Arbeitszeit erfassen?

Geschäftsführende und leitende Angestellte im arbeitsrechtlichen Sinn sind in der Regel vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen. Maßgeblich ist nicht die Stellenbezeichnung, sondern die tatsächliche Stellung im Unternehmen: eigenständige Entscheidungsbefugnis und Vertretungsmacht. Im Zweifel empfiehlt sich eine Klärung mit Ihrem Rechtsberater.

Wie aufwändig ist die Einführung einer digitalen Zeiterfassung?

Deutlich weniger aufwändig als viele erwarten. Moderne Lösungen wie Nostradamus lassen sich in unter einer Woche implementieren. Mitarbeitende tragen ihre Verfügbarkeit direkt in der Mitarbeiter-App ein und erfassen Arbeitszeiten per Klick. Der größte Aufwand liegt in der einmaligen Einrichtung der Mitarbeiterprofile und der Kommunikation im Team.

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