Zeiterfassung Apotheke - Software & Vorlage

37 % der Apotheken erfassen keine Arbeitszeiten – trotz gesetzlicher Pflicht. Nostradamus verbindet Zeiterfassung und Dienstplanung in einer Lösung, prüft Ruhezeiten und ArbZG automatisch und reduziert Ihren Verwaltungsaufwand um bis zu 80 %.

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KimRoeseler
Zeiterfassung
12 min. lesezeit

Das Thema kurz und kompakt

  • Zeiterfassung in der Apotheke ist bereits Pflicht. Seit dem BAG-Beschluss von 2022 müssen alle Arbeitgeber – auch Apothekeninhaber – die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Der Koalitionsvertrag 2025 sieht zudem eine verpflichtende elektronische Erfassung vor.
  • 37 % der Apotheken erfassen noch gar keine Arbeitszeiten. Laut einer aposcope-Befragung nutzen nur 28 % ein digitales System. Fehlerhafte oder fehlende Zeiterfassung birgt Bußgeldrisiken von bis zu 30.000 € und verursacht versteckte Kosten durch unbezahlte Überstunden.
  • Apotheken haben besondere Anforderungen. Notdienste, Jahresarbeitszeitkonten, wechselnde Schichtmodelle mit PTA, PKA und Approbierten sowie die Dienstbereitschaftspflicht nach ApBetrO machen eine einfache Stundenliste unzureichend.
  • Digitale Lösungen vereinfachen Zeiterfassung und Dienstplanung erheblich. Software wie Nostradamus verbindet Zeiterfassung und Dienstplanung in einer Lösung, prüft automatisch gesetzliche Vorgaben und reduziert den Verwaltungsaufwand um bis zu 80 %.

Warum Zeiterfassung in der Apotheke jetzt Pflicht ist

Viele Apothekeninhaber haben das Thema Arbeitszeiterfassung lange als Formalität abgetan. Doch die Rechtslage hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Wer heute noch keine Arbeitszeiten erfasst, handelt nicht nur fahrlässig, sondern rechtswidrig.

EuGH-Urteil 2019 und BAG-Beschluss 2022 – die Rechtsgrundlage

Bereits 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im sogenannten „Stechuhr-Urteil“ (C-55/18), dass Arbeitgeber in der EU verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Zeiterfassung einzuführen. Damit war die Richtung vorgegeben.

Am 13. September 2022 bestätigte das Bundesarbeitsgericht (BAG, 1 ABR 22/21) diese Pflicht für Deutschland. Die Richter stützten sich dabei auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG): Arbeitgeber müssen demnach die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten täglich und lückenlos erfassen. Das gilt für alle Arbeitgeber – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße.

Wichtig zu wissen: Das BAG schreibt derzeit keine bestimmte Erfassungsmethode vor. Aufzeichnungen in Papierform können je nach Betrieb genügen. Auch die Delegation der Aufzeichnung an die Arbeitnehmer selbst ist nicht ausgeschlossen. Allerdings bleibt die Verantwortung beim Arbeitgeber.

Koalitionsvertrag 2025 – was kommt auf Apotheken zu?

Der Koalitionsvertrag 2025 geht einen Schritt weiter: Er sieht die Einführung der elektronischen Zeiterfassung für alle Arbeitgeber als klare Pflicht vor. Das Ziel ist eine moderne, transparente Arbeitswelt, in der die tägliche Arbeitszeit aller Beschäftigten tagesaktuell und in der Regel digital erfasst wird.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat bereits einen Referentenentwurf vorgelegt, der die elektronische Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit verbindlich vorschreibt. Dieser Entwurf ist zwar bislang nicht in einen Gesetzgebungsprozess eingebracht worden, doch die Richtung ist eindeutig: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht bereits – 2026 rückt die Durchsetzbarkeit in den Fokus. Apotheken, die jetzt handeln, sind auf der sicheren Seite.

Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein, allerdings nur, wenn sie mit EU-Recht vereinbar ist und die Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben dokumentierbar bleibt. In der Praxis bedeutet das: Auch bei Vertrauensarbeitszeit müssen die tatsächlichen Arbeitszeiten erfasst werden.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Wer als Apothekeninhaber Überstunden nicht aufzeichnet, verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz. Bußgelder nach § 22 ArbZG können bis zu 30.000 € betragen. Bei vorsätzlichen Verstößen, die die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährden, droht sogar Strafbarkeit nach § 23 ArbZG.

Neben den direkten Bußgeldern entstehen weitere Risiken: Nachforderungen bei Betriebsprüfungen, arbeitsrechtliche Streitigkeiten um unbezahlte Überstunden und Imageschäden in einer Branche, die ohnehin unter Fachkräftemangel leidet.

Zeiterfassung Apotheke - automatische Einhaltung von Arbeitszeitgesetzen und Compliance

Was genau muss in der Apotheke erfasst werden?

Die gesetzliche Pflicht klingt zunächst einfach: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. In der Apothekenpraxis steckt der Teufel jedoch im Detail.

Wann beginnt die Arbeitszeit in der Apotheke wirklich?

Hier herrscht in vielen Apotheken Unklarheit. Laut einer aposcope-Befragung zählen 23 % der Apotheken die Arbeitszeit vom Betreten bis zum Verlassen der Apothekenräumlichkeiten, während sechs von zehn Beschäftigten vom Beginn der ersten bis zum Ende der letzten Arbeitshandlung rechnen.

Rechtlich gilt: Die Arbeitszeit beginnt, wenn Sie arbeitsbereit sind. Dazu zählt auch die Zeit, die der Rechner zum Hochfahren benötigt. Gleiches gilt am Abend: Der Feierabend beginnt nicht mit dem Schließen der Apothekentüren, sondern wenn der Rechner heruntergefahren, der Kassenabschluss gemacht und alles aufgeräumt ist. Auch Umkleidezeiten gelten als Arbeitszeit – im Gegensatz zu Raucherpausen, Kaffeepausen oder freiwilligen Fortbildungen.

Pausen korrekt erfassen

Das Arbeitszeitgesetz schreibt klare Pausenregelungen vor:

  • Ab 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause
  • Ab 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 45 Minuten Pause
  • Ruhezeit: Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 zusammenhängende Stunden Ruhezeit liegen

Gerade in Apotheken mit dünner Personaldecke werden Pausen oft verkürzt oder gar nicht genommen. Ein zuverlässiges Zeiterfassungssystem dokumentiert diese Zeiten automatisch und macht Verstöße sichtbar, bevor sie zum Problem werden.

Notdienst richtig dokumentieren

Der Notdienst ist einer der komplexesten Sonderfälle bei der Zeiterfassung in der Apotheke. Die Landesapothekerkammern legen in Allgemeinverfügungen fest, welche Apotheken wann zum Notdienst verpflichtet sind. Notdienste können nachts zwischen 18:30 und 8:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 8:00 und 18:30 Uhr anfallen.

Wichtige Sonderregelung nach dem Bundesrahmentarifvertrag (BRTV): Zur Notdienstbereitschaft darf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden je Werktag auch ohne zusätzlichen Ausgleich überschritten werden. Allerdings darf insgesamt eine Jahresarbeitszeit von 2.112 Stunden nicht überschritten werden. Nach einer Notdienstbereitschaft hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Freizeit von mindestens 12 Stunden.

Diese Regelungen müssen im Zeiterfassungssystem korrekt abgebildet werden – eine Herausforderung, die mit manuellen Methoden kaum fehlerfrei zu bewältigen ist.

Feiertage, Krankheitstage und Urlaub im Zeitkonto

Ein häufiger Streitpunkt: Viele Zeiterfassungsprogramme arbeiten mit Durchschnittswerten statt mit den tatsächlichen Arbeitszeiten pro Tag. Das führt zu Fehlern bei der Gutschrift von Feiertagen und Krankheitstagen.

Die Gewerkschaft ADEXA empfiehlt daher, die Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag klar festzulegen. Sind ein Jahresarbeitszeitkonto und eine Musterwoche vereinbart, werden die hinterlegten Stunden an Feiertagen, bei Krankheit oder im Urlaub entsprechend gutgeschrieben. So lassen sich Konflikte bei der Arbeitszeiterfassung vermeiden. Eine digitale Abwesenheitsverwaltung sorgt dafür, dass Urlaub, Krankheit und Feiertage automatisch in der Dienstplanung berücksichtigt werden.

Das Jahresarbeitszeitkonto – ein unterschätztes Instrument

Der BRTV ermöglicht es Apotheken, einvernehmlich eine flexible wöchentliche Arbeitszeit von 29 bis 48 Stunden zu vereinbaren. Mit Teilzeitmitarbeitern kann eine wöchentliche Arbeitszeit von 75 % bis 130 % der vertraglichen Arbeitszeit vereinbart werden, sofern die Arbeitszeit im Ausgleichszeitraum (Kalenderjahr) durchschnittlich die vertragliche Arbeitszeit beträgt.

Voraussetzung: Das Jahresarbeitszeitkonto ist nur wirksam, wenn eine Musterwoche mit festen Arbeitszeiten schriftlich dokumentiert wird. Für die Zeiterfassung bedeutet das: Das System muss nicht nur die tatsächlichen Stunden erfassen, sondern auch den Soll-Ist-Vergleich auf Jahresbasis abbilden können.

Typische Fehler bei der Zeiterfassung in Apotheken

In der Praxis begegnen uns immer wieder die gleichen Irrtümer. Diese Mythen können teuer werden.

Mythos 1: „Kleine Apotheken sind von der Zeiterfassungspflicht ausgenommen“

Dieses Missverständnis hält sich hartnäckig. Tatsächlich gilt: Es bestehen keine umfassenden Ausnahmen für Kleinbetriebe. Die Zeiterfassungspflicht aus dem BAG-Beschluss betrifft alle Arbeitgeber, unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Zwar sieht der nicht verabschiedete BMAS-Referentenentwurf Übergangsfristen für kleinere Unternehmen vor, doch dies ist derzeit nicht geltendes Recht. Apotheken mit 6, 8 oder 10 Mitarbeitenden sind genauso verpflichtet wie größere Betriebe.

Mythos 2: „Vertrauensarbeitszeit macht Zeiterfassung überflüssig“

Auch bei Vertrauensarbeitszeit bleibt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bestehen. Beschäftigte können weiterhin flexibel ihre Arbeitszeit gestalten, müssen aber ihre tatsächlichen Arbeitszeiten erfassen. Aus der bisherigen Vertrauensarbeitszeit wird damit eine „Vertrauensarbeitszeiterfassung“, bei der Arbeitgeber die selbst erstellte Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter zur Erfüllung ihrer Pflichten nutzen.

Mythos 3: „Runden auf 15 Minuten ist in Ordnung“

In manchen Apotheken werden nur volle Viertelstunden gezählt – oft zum Nachteil der Beschäftigten. Eine Arbeitszeiterfassung im 15-Minuten-Takt zum Nachteil von Beschäftigten gilt als unzulässig. Es braucht eine möglichst genaue Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit. Wer hier systematisch abrundet, riskiert Nachforderungen und arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.

Rechenbeispiel: Was fehlerhafte Zeiterfassung Ihre Apotheke kostet

Stellen Sie sich eine typische Apotheke mit 8 Mitarbeitenden vor (5 davon in Teilzeit). Ohne systematische Zeiterfassung fallen pro Person im Schnitt 10 bis 15 Minuten unbezahlte Mehrarbeit pro Tag an – durch Kassenabschluss, Rechner herunterfahren oder Aufräumen nach Ladenschluss.

FaktorBerechnung
Mitarbeiter8 Personen
Unbezahlte Mehrarbeit pro TagØ 12,5 Minuten
Arbeitstage pro Jahr250 Tage
Unbezahlte Stunden pro Jahrca. 417 Stunden
Stundenlohn (Tarif PTA)ca. 15 €
Gehaltsrisiko pro Jahrca. 6.250 €
Bußgeldrisiko (§ 22 ArbZG)bis zu 30.000 €

Diese versteckten Kosten summieren sich – und das Bußgeldrisiko kommt noch obendrauf. Eine saubere Zeiterfassung schützt beide Seiten: Ihre Apotheke vor Nachforderungen und Ihre Mitarbeitenden vor unbezahlter Arbeit.

Überstunden und Mehrarbeit in der Apotheke - warum korrekte Zeiterfassung wichtig ist

Zeiterfassung in der Apotheke: Papier, Excel oder Software?

Grundsätzlich haben Apotheken derzeit drei Optionen für die Arbeitszeiterfassung. Jede hat ihre Berechtigung – aber nicht jede ist zukunftssicher.

Papier und Stundenzettel – geht das noch?

Ja, aktuell noch. Das BAG hat ausdrücklich festgestellt, dass Aufzeichnungen in Papierform je nach Betrieb genügen können. In der Praxis zeigen sich jedoch schnell die Grenzen: Handschriftliche Stundenzettel sind fehleranfällig, schwer auszuwerten und bieten keinen automatischen Abgleich mit gesetzlichen Vorgaben. Für eine Apotheke mit Schichtbetrieb, Notdiensten und Teilzeitkräften ist Papier kaum noch praktikabel.

Excel-Vorlage – eine Übergangslösung

Eine gut strukturierte Excel-Tabelle ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem Stundenzettel. Sie ermöglicht Berechnungen, Soll-Ist-Vergleiche und eine übersichtliche Dokumentation. Allerdings erfordert eine korrekte Excel-Führung Disziplin: Formeln müssen stimmen, Einträge dürfen nicht versehentlich überschrieben werden, und die Einhaltung von Ruhezeiten oder Höchstarbeitszeiten prüft niemand automatisch.

Als Einstieg oder Übergangslösung kann eine Excel-Vorlage dennoch sinnvoll sein – besonders wenn Sie sich zunächst einen Überblick über Ihre Ist-Situation verschaffen möchten.

Kostenlose Zeiterfassungs-Vorlage für Apotheken

  • Sofort einsetzbar – Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden strukturiert dokumentieren
  • Automatische Berechnungen für Soll-Ist-Vergleich und Monatssummen
  • Ideal als Übergangslösung, bis Sie auf eine digitale Lösung umsteigen

Jetzt kostenlos herunterladen

Kostenlose Excel-Vorlage zur Zeiterfassung in der Apotheke herunterladen

Digitale Zeiterfassungssoftware – der Standard ab 2026

Spätestens mit der angekündigten elektronischen Zeiterfassungspflicht führt kein Weg mehr an einer digitalen Lösung vorbei. Die Vorteile gegenüber manuellen Methoden sind erheblich:

KriteriumPapierExcelSoftware
RechtskonformitätAktuell noch möglichAktuell noch möglichZukunftssicher
FehleranfälligkeitHochMittelGering
Automatische PausenberechnungNeinBedingtJa
Prüfung ArbZG (Ruhezeiten, Höchstarbeitszeit)NeinNeinJa
Integration DienstplanungNeinNeinJa
Integration LohnabrechnungManuellManuellAutomatisch (z. B. DATEV)
Zeitaufwand pro MonatHochMittelGering
DSGVO-konforme SpeicherungSchwierigEigenverantwortungIntegriert

Worauf Apotheken bei der Auswahl einer Zeiterfassungssoftware achten sollten

Nicht jede Zeiterfassungslösung passt zu den Anforderungen einer Apotheke. Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Kriterien:

Apothekenspezifische Anforderungen

Eine Apotheke ist kein Standardbüro. Ihre Software muss mit den Besonderheiten Ihres Betriebs umgehen können:

  • Notdiensterfassung mit Sonderregelungen zur Höchstarbeitszeit
  • Verschiedene Mitarbeitergruppen (Approbierte, PTA, PKA, Pharmaziepraktikanten) mit unterschiedlichen Arbeitszeiten und Tarifbindungen
  • Hohes Teilzeitaufkommen mit flexiblen Wochenstunden
  • Schichtmodelle bei Öffnungszeiten von 8 bis 20 Uhr und darüber hinaus
  • Jahresarbeitszeitkonto nach BRTV mit Musterwoche und Soll-Ist-Abgleich

Integration mit Dienstplanung und Lohnabrechnung

Zeiterfassung entfaltet ihren vollen Nutzen erst, wenn sie nicht isoliert steht. Idealerweise ist die Zeiterfassung direkt mit der Dienstplanung verknüpft: So sehen Sie auf einen Blick, ob die tatsächlich gearbeiteten Stunden mit dem geplanten Dienstplan übereinstimmen. Eine Anbindung an die Lohnabrechnung – etwa über DATEV – spart zusätzlich Zeit bei der Lohnvorbereitung und vermeidet doppelte Dateneingabe.

Mobile Erfassung vs. stationäres Terminal

Für Apotheken bieten sich zwei Erfassungswege an:

  • Stationäres Zeiterfassungssystem (Terminal): Feste Stempeluhr im Backoffice oder Eingangsbereich. Mitarbeitende melden sich per PIN oder Chip an – hygienisch und manipulationssicher.
  • Mobile Erfassung per App: Besonders praktisch für Mitarbeitende im Notdienst oder bei Filialapotheken. Ein Klick zum Starten und Beenden der Arbeitszeit. Die Mitarbeiter-App ermöglicht zusätzlich das Eintragen von Verfügbarkeiten und den Schichttausch.

Am besten ist eine Lösung, die beide Optionen kombiniert.

DSGVO-Konformität und Datensicherheit

Arbeitszeiten zählen als personenbezogene Daten. Arbeitgeber müssen bei der Erfassung und Verarbeitung die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz einhalten. Achten Sie darauf, dass Ihre Software Daten auf sicheren europäischen Servern speichert, hierarchie-basierte Berechtigungen für sensible Daten bietet und die Aufbewahrungsfristen einhält.

Personalplanung und Zeiterfassung in der Apotheke optimieren mit digitaler Software

So führen Sie die digitale Zeiterfassung in Ihrer Apotheke ein

Die Umstellung auf eine digitale Zeiterfassung muss kein Mammutprojekt sein. Mit einem strukturierten Vorgehen gelingt die Einführung in wenigen Schritten.

Schritt 1: Ist-Zustand analysieren

Prüfen Sie zunächst Ihre Ausgangslage: Welche Arbeitsverträge gelten? Gibt es ein Jahresarbeitszeitkonto? Sind Musterwochen dokumentiert? Welchem Tarifvertrag unterliegen Ihre Mitarbeitenden (ADA mit 39 Wochenstunden oder BRTV mit 40 Stunden)? Diese Grundlagen bestimmen die Konfiguration Ihres Systems. Ein guter Startpunkt ist auch, den aktuellen Dienstplan kritisch zu überprüfen.

Schritt 2: System auswählen und einrichten

Wählen Sie eine Lösung, die zu Ihrer Apothekengröße und Ihren Anforderungen passt. Achten Sie auf die Kriterien aus dem vorherigen Abschnitt. Moderne Cloud-Lösungen lassen sich oft in weniger als einer Woche implementieren – ohne aufwendige IT-Infrastruktur.

Schritt 3: Team einbinden und schulen

Transparenz ist entscheidend für die Akzeptanz. Erklären Sie Ihrem Team, warum die Zeiterfassung eingeführt wird, und betonen Sie die Vorteile: korrekte Vergütung, faire Überstundenerfassung, bessere Planbarkeit. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels – die Median-Vakanzzeit für PTA-Stellen liegt bei 107 Tagen – ist eine transparente Arbeitszeiterfassung auch ein Argument für Mitarbeiterbindung.

Schritt 4: Testphase und Optimierung

Starten Sie mit einer Testphase von zwei bis vier Wochen. Vergleichen Sie die erfassten Zeiten mit Ihrem bisherigen System. Passen Sie Schichtvorlagen, Pausenregelungen und Notdienstregeln an. Nach der Testphase sollte das System reibungslos laufen. Eine kostenlose Dienstplan-Vorlage kann als Referenz für den Übergang hilfreich sein.

Zeiterfassung und Dienstplanung: Warum beides zusammengehört

In vielen Apotheken werden Dienstplanung und Zeiterfassung noch getrennt gehandhabt – der Dienstplan auf Papier oder in Excel, die Zeiterfassung (wenn überhaupt) auf Stundenzetteln. Das führt zu doppeltem Aufwand und macht einen zuverlässigen Soll-Ist-Vergleich nahezu unmöglich.

Vom Dienstplan zur tatsächlichen Arbeitszeit

Der Dienstplan legt fest, wer wann arbeiten soll. Die Zeiterfassung dokumentiert, wer wann tatsächlich gearbeitet hat. Erst wenn beide Systeme zusammenspielen, erkennen Sie Abweichungen sofort: Wurde eine Schicht nicht besetzt? Sind Überstunden angefallen? Wurden Ruhezeiten eingehalten? Dieser Soll-Ist-Vergleich ist die Grundlage für eine korrekte Lohnabrechnung und die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.

Wie Nostradamus Zeiterfassung und Dienstplanung in einer Lösung vereint

Nostradamus bietet als Cloud-basierte Workforce-Management-Lösung genau diese Kombination: Die digitale Zeiterfassung ist nahtlos mit der Personalplanung verknüpft. Mitarbeitende erfassen ihre Arbeitszeiten per App oder stationärem Zeiterfassungssystem mit einem Klick. Das System erkennt automatisch Abweichungen, berechnet Pausen und Überstunden und prüft die Einhaltung von Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten.

Für die Dienstplanung nutzt Nostradamus eine Schnellplanungsfunktion, die Beschäftigte auf Knopfdruck den passenden Schichten zuweist – unter Berücksichtigung von Verfügbarkeiten, Qualifikationen und gesetzlichen Vorgaben. Die DATEV-Integration sorgt für eine reibungslose Lohnvorbereitung ohne doppelte Dateneingabe. Ab 3 € pro Mitarbeiter und Monat ist die Lösung auch für kleinere Apotheken wirtschaftlich.

Zeiterfassung Apotheke - Vergleich ohne und mit digitaler Software für Personalplanung

Fazit: Jetzt handeln statt abwarten

Die Zeiterfassung in der Apotheke ist keine optionale Verwaltungsaufgabe mehr – sie ist gesetzliche Pflicht. Mit dem BAG-Beschluss von 2022 und der angekündigten elektronischen Zeiterfassungspflicht aus dem Koalitionsvertrag 2025 wird die Durchsetzung 2026 weiter verschärft.

Apotheken stehen dabei vor besonderen Herausforderungen: Notdienste, Jahresarbeitszeitkonten, verschiedene Berufsgruppen und ein hoher Teilzeitanteil machen die korrekte Erfassung komplex. Manuelle Methoden stoßen hier schnell an ihre Grenzen. Eine digitale Lösung, die Zeiterfassung, Dienstplanung und Lohnvorbereitung verbindet, spart nicht nur Zeit, sondern schützt vor Bußgeldern und Rechtsstreitigkeiten.

Nostradamus vereint all diese Funktionen in einer intuitiven Plattform – DSGVO-konform, mit automatischer Compliance-Prüfung und einer Implementierung in unter einer Woche. Fordern Sie jetzt eine kostenlose Demo an und erleben Sie, wie einfach Zeiterfassung in der Apotheke sein kann.

Häufig gestellte Fragen zur Zeiterfassung in der Apotheke

Muss ich als Apothekeninhaber die Arbeitszeiten aller Mitarbeitenden erfassen?

Ja. Nach dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das gilt für Approbierte, PTA, PKA und Pharmaziepraktikanten gleichermaßen. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, auch wenn die Erfassung an die Mitarbeitenden delegiert werden kann.

Reicht eine Excel-Tabelle als Zeiterfassung aus?

Aktuell ja – das BAG hat keine bestimmte Erfassungsmethode vorgeschrieben. Allerdings sieht der Koalitionsvertrag 2025 eine elektronische Zeiterfassungspflicht vor. Zudem bietet eine korrekt geführte Excel-Tabelle keinen automatischen Abgleich mit Arbeitszeitgesetz und Ruhezeiten. Als Übergangslösung kann sie sinnvoll sein, langfristig empfiehlt sich eine digitale Lösung.

Wie erfasse ich den Notdienst korrekt?

Der Notdienst unterliegt Sonderregelungen nach dem BRTV. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden darf während der Notdienstbereitschaft überschritten werden, sofern die Jahresarbeitszeit von 2.112 Stunden nicht überschritten wird. Nach dem Notdienst steht dem Mitarbeitenden eine Freizeit von mindestens 12 Stunden zu. Ihr Zeiterfassungssystem muss diese Sonderregeln abbilden können.

Gilt die Zeiterfassungspflicht auch für Apotheken mit weniger als 10 Mitarbeitenden?

Ja. Es bestehen derzeit keine umfassenden Ausnahmen für Kleinbetriebe. Die im BMAS-Referentenentwurf vorgesehenen Übergangsfristen für kleine Unternehmen sind nicht geltendes Recht, da der Entwurf nie verabschiedet wurde. Apotheken jeder Größe sind zur Zeiterfassung verpflichtet.

Wie aufwändig ist die Einführung einer digitalen Zeiterfassung?

Deutlich weniger aufwändig, als viele befürchten. Moderne Cloud-Lösungen wie Nostradamus lassen sich in unter einer Woche implementieren. Mitarbeitende benötigen nur eine kurze Einweisung in die App oder das Zeiterfassungssystem. Der typische ROI stellt sich innerhalb von 2 bis 3 Monaten ein – durch weniger Verwaltungsaufwand und eine korrekte Lohnabrechnung.

Ist die digitale Zeiterfassung DSGVO-konform?

Arbeitszeiten sind personenbezogene Daten und unterliegen der DSGVO sowie dem Bundesdatenschutzgesetz. Achten Sie darauf, dass Ihr Anbieter Daten auf europäischen Servern speichert, hierarchie-basierte Zugriffsrechte bietet und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einhält. Nostradamus ist vollständig DSGVO-konform und speichert alle Daten auf sicheren europäischen Servern.

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