Urlaubsanspruch Minijob: Wie viel steht Minijobbern wirklich zu?

Minijobber haben denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte, anteilig nach Arbeitstagen. Wer das falsch berechnet oder ignoriert, riskiert Nachzahlungen und Abmahnungen. Nostradamus berechnet den Anspruch automatisch und rechtssicher, egal ob feste oder wechselnde Arbeitstage.

Minijob-Urlaub korrekt berechnen lassen

KimRoeseler
Urlaub
16 min. lesezeit
Urlaubsanspruch berechnen mit Nostradamus

Ihre Minijobberin arbeitet zwei Tage pro Woche, eine andere Aushilfe springt unregelmäßig ein. Wie viel Urlaub steht beiden zu und wie berechnen Sie das korrekt? Das Bundesurlaubsgesetz macht keinen Unterschied zwischen Vollzeit und Minijob. Minijobber haben denselben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – anteilig nach ihren Arbeitstagen. Trotzdem wird dieser Anspruch in der Praxis häufig falsch berechnet oder schlicht ignoriert. Die Konsequenzen: Nachzahlungen, Abmahnungen, unnötige Kosten.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei festen und unregelmäßigen Arbeitstagen funktioniert, wann Urlaubstage verfallen und ob eine Auszahlung von Urlaub zulässig ist.

 

Das Thema kurz und kompakt

  • Gesetzlicher Anspruch: Minijobber haben laut Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf bezahlten Urlaub, mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, anteilig bei weniger Arbeitstagen pro Woche.
  • Tagesprinzip: Entscheidend für die Berechnung ist die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die geleisteten Stunden pro Tag.
  • Berechnung: Bei festen Arbeitstagen gilt eine einfache Formel. Bei unregelmäßigen Tagen erfolgt die Urlaubsberechnung auf Jahresbasis nach der BAG-Formel.
  • Verfall: Resturlaub verfällt am 31.12. des Kalenderjahres. Eine Übertragung bis zum 31.03. ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, außerdem verfällt der Urlaub nur dann, wenn der Arbeitgeber auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.
  • Digitale Verwaltung: Mit Nostradamus lassen sich Urlaubsansprüche automatisiert und rechtssicher berechnen, verwalten und dokumentieren. 

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer monatlichen Verdienstgrenze von 603 €, was einem Jahresverdienst von maximal 7.236 € entspricht. Für Minijobber gelten besondere sozialversicherungsrechtliche Regelungen; sie sind nicht in allen Zweigen der Sozialversicherung beitragspflichtig. Minijobs sind besonders bei Studierenden, Rentnern und als Nebentätigkeit beliebt. Neben dem Urlaubsanspruch Minijob sind auch die Regelungen zu Überstunden und zur korrekten Abrechnung für Arbeitgeber relevant, denn Fehler in diesen Bereichen können schnell zu Nachzahlungen führen

Wichtig zu wissen: Ein Minijobber darf im Jahr regulär maximal 7.236 € verdienen (12 x 603 €). Nur bei unvorhersehbarem Mehrbedarf darf man in bis zu zwei Monaten jeweils bis zu 1.206 € verdienen. Dadurch erhöht sich die erlaubte Jahresgrenze in diesem Ausnahmefall auf absolut maximal 8.442 €. Wichtig: Geplante Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld müssen bereits in die normalen 603 € pro Monat eingerechnet werden und zählen nicht als unvorhersehbare Ausnahme.

 

Haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Ja, Minijobber haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) unterscheidet nicht zwischen Vollzeit- und geringfügiger Beschäftigung. Soweit Minijobber als Teilzeitbeschäftigte gelten, unterliegen sie dem Benachteiligungsverbot nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Der gesetzliche Mindestanspruch liegt bei 24 Werktagen pro Jahr, basierend auf einer 6-Tage-Woche. Arbeitet ein Minijobber an weniger Arbeitstagen pro Woche, reduziert sich der Urlaubsanspruch anteilig.

Wichtig: Es gilt das Tagesprinzip. Für die Urlaubsberechnung zählt ausschließlich die Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Wie viele Stunden ein Minijobber pro Tag arbeitet, ist dabei völlig irrelevant. Das Urlaubsentgelt richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, wobei Überstundenvergütungen unberücksichtigt bleiben.

Die Beantragung von Urlaub war noch nie so einfach. Mitarbeiter können Urlaubsanträge schnell und mühelos über unsere benutzerfreundliche Mitarbeiter-App einreichen. Der Vorgesetzte erhält eine Benachrichtigung und kann die Anträge über die Management App überprüfen. Genehmigte Anträge werden unter Berücksichtigung des Verfallsdatums des verfügbaren Guthabens automatisch in den Zeitplan aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Stunden vom richtigen Guthaben abgezogen werden. So ist sichergestellt, dass sowohl Mitarbeiter als auch Manager immer einen aktuellen Überblick über die verbleibenden Urlaubssalden haben.

Wie viel Urlaubsanspruch haben Minijobber?

Der volle gesetzliche Urlaubsanspruch Minijob entsteht nach sechs Monaten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit. Vorher haben Minijobber grundsätzlich Anspruch auf Teilurlaub: Für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses steht ihnen ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. 

Die folgende Tabelle zeigt den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch je nach Anzahl der Arbeitstage pro Woche:

Arbeitstage pro WocheUrlaubstage pro Jahr
6 Tage24
5 Tage20
4 Tage16
3 Tage12
2 Tage8
1 Tag4

 

Wichtig: Vertraglich können Arbeitgeber mehr Urlaubstage vereinbaren als das gesetzliche Minimum. Erhalten Vollzeitkräfte im selben Betrieb einen höheren Urlaubsanspruch, dürfen Minijobber nicht benachteiligt werden. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt auch bei geringfügiger Beschäftigung.

 

Berechnung des Urlaubsanspruchs im Minijob

Die Berechnung vom Urlaubsanspruch Minijob hängt davon ab, ob Ihr Minijobber an festen oder wechselnden Arbeitstagen pro Woche arbeitet. Je nach Modell kommen zwei unterschiedliche Formeln zum Einsatz.

Feste Arbeitstage pro Woche

Arbeitet ein Minijobber jede Woche an der gleichen Anzahl von Tagen, ist die Urlaubsberechnung unkompliziert. Die Formel lautet:

(Arbeitstage pro Woche × 24) ÷ 6 = Urlaubsanspruch

Ein Beispiel: Eine Minijobberin arbeitet regelmäßig an 3 Tagen pro Woche in einem Restaurant. Ihr Urlaubsanspruch berechnet sich so: (3 × 24) ÷ 6 = 12 Urlaubstage pro Jahr. An welchen Wochentagen sie arbeitet, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist allein die Anzahl der Arbeitstage pro Woche.

Dabei entspricht die Zahl 24 dem gesetzlichen Mindesturlaub bei einer 6-Tage-Woche. Gewährt der Arbeitgeber mehr Urlaub, ist dieser Wert entsprechend anzupassen.

Urlaubsrechner für Unternehmen - Nostradamus
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💡 Die Branche bestimmt maßgeblich die tariflichen Urlaubsansprüche und gesetzlichen Sonderregelungen.

🏭
IG Metall / Industrie
30 Tage Standard
🏛️
Öffentlicher Dienst
TVöD/TV-L: 30 Tage
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Handel
25-30 Tage je nach Tarif
💻
IT / Tech
25-30 Tage üblich
🏥
Gesundheitswesen
28-30 Tage je nach Träger
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Gastronomie / Hotel
24-26 Tage Standard
🏗️
Baugewerbe
30 Tage + Winterregelung
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Andere Branche
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Hochzeit
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Geburt Kind
1-2 Tage
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Todesfall Familie
2-3 Tage
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Betrieblicher Umzug
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Ehrenamtliche Tätigkeit
Nach Vereinbarung
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Bildungsurlaub
5 Tage
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Dienstjubiläum
1 Tag
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Kurzzeitpflege Angehörige
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📊 Berechnungsergebnis
Grundanspruch
30 Tage
Anteilig (2025)
30 Tage
Sonderurlaub
0 Tage
Gesamt verfügbar
30 Tage
⚖️ Rechtliche Hinweise für Ihre Branche
  • Mindesturlaub nach BUrlG: 20 Tage bei 5-Tage-Woche
  • Tarifvertragliche Regelungen haben Vorrang
  • Wartezeit: 6 Monate für vollen Anspruch
  • Übertragung ins Folgejahr oft bis 31.03. möglich

Unregelmäßige Arbeitstage

Wenn die Arbeitstage von Woche zu Woche variieren, wird der Urlaubsanspruch auf Jahresbasis berechnet. Hier kommt die vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Formel zum Einsatz:

(Tatsächliche Arbeitstage im Jahr × 24) ÷ 312 = Urlaubsanspruch

Die Zahl 312 entspricht den Arbeitstagen pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Vereinfacht ausgedrückt: Für je 13 geleistete Arbeitstage entsteht 1 Urlaubstag. Ein Beispiel: Ein Minijobber springt unregelmäßig ein und arbeitet insgesamt 39 Tage im Jahr. Sein Anspruch berechnet sich wie folgt: (39 × 24) ÷ 312 = 3 Urlaubstage.

Wichtig: Erhalten Vollzeitkräfte im Betrieb mehr als die gesetzlichen 24 Urlaubstage, muss der Multiplikator in der Formel entsprechend angepasst werden (z. B. 30 statt 24). Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt auch bei dieser Berechnung.

Die Formel ist komplex. Nostradamus nicht.

Egal ob feste oder wechselnde Arbeitstage, Nostradamus berechnet den Urlaubsanspruch Ihrer Minijobber automatisch und rechtssicher. Kein manuelles Nachrechnen, keine Fehler, kein Stress.

Wann verfällt der Urlaubsanspruch im Minijob?

Nicht genommene Urlaubstage gehen nicht automatisch verloren. Dennoch gibt es klare Fristen und Pflichten, die sowohl Arbeitgeber als auch Minijobber kennen sollten. Die folgenden drei Punkte fassen die wichtigsten Regelungen zum Verfall, zur Hinweispflicht und zur Urlaubsabgeltung zusammen:

  • Verfall am Jahresende: Der Urlaubsanspruch verfällt am 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres. Nur wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe sowie eine Kulanzregelung des Unternehmens vorliegen, ist eine Übertragung ins Folgejahr mit neuem Verfallsdatum bis zum 31. März möglich.
  • Hinweispflicht des Arbeitgebers: Nach aktueller BAG-Rechtsprechung muss der Arbeitgeber den Minijobber rechtzeitig und transparent auf den Resturlaub hinweisen und zur Inanspruchnahme auffordern. Ohne diesen Hinweis verfällt der Urlaub nicht.
  • Urlaubsabgeltung bei Vertragsende: Endet das Arbeitsverhältnis, muss nicht genommener Urlaub ausgezahlt werden. Wegen der Verdienstgrenze von 7.236 € kann im Einzelfall zu prüfen sein, ob die Zahlung Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Minijobs hat.

 

Personalplanungssoftware von Nostradamus: Urlaubsanspruch


Urlaubsanspruch bei Minijob korrekt verwalten – so gelingt es mit Nostradamus

Ob 2 Tage Woche, 3 Tage Woche oder unregelmäßige Einsätze: Je mehr Minijobber mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen in Ihrem Unternehmen arbeiten, desto fehleranfälliger wird die manuelle Urlaubsberechnung. Excel-Tabellen stoßen hier schnell an ihre Grenzen. 

Nostradamus als Workforce-Management-Software löst genau dieses Problem. Die Plattform berechnet den Urlaubsanspruch im Minijob automatisiert nach gesetzlichen Vorgaben, unabhängig davon, ob Ihre Minijobber feste oder wechselnde Arbeitstage haben.

Kriterien

Mit Nostradamus

Manuell (Excel)

Urlaubsberechnung
Automatisch nach gesetzlichen Vorgaben
Fehleranfällig, zeitaufwändig
Urlaubsantrag
Per App – in Echtzeit
Per E-Mail oder Zettel
Resturlaub einsehen
Für Manager und Mitarbeiter jederzeit sichtbar
Nur für Manager, manuell gepflegt
Verfallsdaten
Automatisch sichtbar & rechtzeitig hingewiesen
Manuell nachverfolgen
Dokumentation
Lückenlos und rechtssicher nach BUrlG
Lückenhaft, nicht revisionssicher

 

Mitarbeiter beantragen ihren Urlaub bequem über die Mitarbeiter-App, während Manager die Anträge direkt in der Management-App prüfen und genehmigen. In Echtzeit sehen beide Seiten den aktuellen Resturlaub, Verfallsdaten sowie die Aufteilung in gesetzliche und nicht-gesetzliche Urlaubstage. Durch die nahtlose Integration in Dienstplanung und Zeiterfassung entsteht eine lückenlose Dokumentation aller Abwesenheiten.

Alle Vorteile mit Nostradamus auf einen Blick: 

  • Automatische Berechnung: Alle Urlaubsansprüche werden nach gesetzlichen Vorgaben berechnet, inklusive korrekter Formel für unregelmäßige Arbeitstage.
  • Transparente Urlaubskonten: Mitarbeiter und Manager haben jederzeit Einblick in Resturlaub und Verfallsdaten.
  • Nahtlose Verknüpfung: Dienstplanung, Zeiterfassung und Urlaubsverwaltung für Minijobber greifen auf einer zentralen Plattform ineinander.
  • Rechtssichere Dokumentation: Die Einhaltung der Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes wird systemseitig unterstützt.

Schluss mit manuellen Urlaubsberechnungen

Nostradamus übernimmt die Berechnung für Sie – egal ob feste oder wechselnde Arbeitstage. Rechtssicher, transparent, direkt in die Dienstplanung integriert.

FAQ

Haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Ja, laut Bundesurlaubsgesetz haben Minijobber denselben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub wie Vollzeitkräfte. Der Urlaubsanspruch wird anteilig nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche berechnet, nicht nach den geleisteten Stunden.

Wie viel Urlaubsanspruch hat ein Minijobber bei 2 Tagen pro Woche?

Bei 2 Arbeitstagen pro Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 8 Urlaubstage pro Jahr. Die Formel lautet: (2 × 24) ÷ 6 = 8. An welchen Wochentagen gearbeitet wird, spielt keine Rolle.

Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch bei unregelmäßigen Arbeitstagen?

Bei wechselnden Arbeitstagen erfolgt die Berechnung auf Jahresbasis: (tatsächliche Arbeitstage im Jahr × 24) ÷ 312. Vereinfacht bedeutet das: Für je 13 geleistete Arbeitstage entsteht ein Urlaubstag.

Wann verfällt der Urlaubsanspruch bei einem Minijob?

Grundsätzlich am 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres. Eine Übertragung bis zum 31. März ist nur bei triftigen Gründen möglich. Voraussetzung: Der Arbeitgeber hat den Minijobber rechtzeitig auf den Resturlaub hingewiesen.

Darf der Urlaub eines Minijobbers ausgezahlt werden?

Urlaub darf nur bei Beendigung des Jobs ausgezahlt werden. Diese Einmalzahlung zählt zum Jahresverdienst. Damit der Minijob-Status bleibt, darf der Gesamtverdienst (inkl. Auszahlung) die Grenze von 7.236 € nicht überschreiten. Eine Ausnahme bis maximal 8.442 € ist nur zulässig, wenn die Kündigung und damit die Auszahlung unvorhersehbar waren.