Dienstplan Tierarztpraxis: Vorlage, Tipps & Software

Notfälle, Bereitschaftsdienste, Teilzeitkräfte und strenge ArbZG-Vorgaben ohne Ausnahmen: Die Dienstplanung in der Tierarztpraxis ist komplex. Nostradamus reduziert Ihren Planungsaufwand um bis zu 80 % und sichert die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben automatisch ab.

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KimRoeseler
Dienstplanung
15 min. lesezeit

Das Thema kurz und kompakt

  • Tierarztpraxen unterliegen dem Arbeitszeitgesetz ohne Ausnahmen. Anders als in der Humanmedizin gibt es für die Veterinärmedizin keine tarifvertraglichen Sonderregelungen. Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausenregelungen gelten wie für jeden anderen Betrieb.
  • Bereitschaftsdienst, Notfälle und hoher Teilzeitanteil machen die Dienstplanung besonders komplex. Die Kombination aus unplanbaren Notfällen, verschiedenen Qualifikationen im Team und einem Frauenanteil von rund 71 % erfordert eine strukturierte, flexible Planung.
  • Die Zeiterfassungspflicht gilt bereits heute für alle Praxen, unabhängig von der Größe. Seit dem BAG-Beschluss von 2022 müssen sämtliche Arbeitszeiten vollständig dokumentiert werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 €.
  • Digitale Lösungen wie Nostradamus reduzieren den Planungsaufwand um bis zu 80 % und sichern die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben automatisch ab. Von der Dienstplanung über die Zeiterfassung bis zur Lohnvorbereitung lassen sich alle Prozesse in einer Plattform abbilden.

Warum die Dienstplanung in Tierarztpraxen so komplex ist

In Deutschland gibt es über 10.000 tierärztliche Praxen und 181 Kliniken, in denen rund 34.400 Personen arbeiten. Was auf den ersten Blick nach einem überschaubaren Umfeld klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als eine der anspruchsvollsten Planungsaufgaben überhaupt. Denn die Dienstplanung in einer Tierarztpraxis vereint Herausforderungen, die in dieser Kombination kaum eine andere Branche kennt.

Notfälle, Bereitschaft und unplanbare Behandlungen

Die Unvorhersehbarkeit der Arbeit ist eine einzigartige Herausforderung für tierärztliches Personal. Eine Geburt, die sich über Stunden hinzieht, ein Hund mit Magendrehung um 17:45 Uhr, eine Notfall-OP am Samstagmorgen: Solche Situationen lassen sich nicht in einen starren Schichtplan pressen. In Kliniken mit 24-Stunden-Bereitschaft kommt hinzu, dass die Grenze von 60 Arbeitsstunden pro Woche schnell erreicht wird, insbesondere bei Wochenenddiensten von Freitagabend bis Montagfrüh.

Für Konflikte sorgen dabei immer wieder die Notdienste, konkret die Abgrenzung zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft und deren Auswirkung auf die zulässige Arbeitszeit. Wer hier nicht sauber plant und dokumentiert, riskiert nicht nur erschöpftes Personal, sondern auch empfindliche Bußgelder.

Viele Rollen, unterschiedliche Qualifikationen

Eine typische Kleintierpraxis beschäftigt 3 bis 10 Mitarbeiter: Tierärzte, Tiermedizinische Fachangestellte (TFA), Empfangspersonal, Backoffice-Kräfte und häufig Auszubildende. Jede Rolle hat eigene Qualifikationen, Einschränkungen und Einsatzbereiche. Die Zuordnung und Besetzung der einzelnen Ärzte-Teams, die Sterilisation, das Bestellwesen und der Empfang müssen gleichzeitig abgedeckt sein. Ein Dienstplan, der nur nach Verfügbarkeit plant, ohne Qualifikationen zu berücksichtigen, führt unweigerlich zu Engpässen.

Hoher Teilzeitanteil und Fachkräftemangel

Rund 71 % der im tierärztlichen Bereich Beschäftigten sind Frauen. Der Anteil an Teilzeitkräften ist entsprechend hoch, da immer mehr Mitarbeiter Flexibilität und planbare Arbeitszeiten wünschen. Gleichzeitig verschärft der Fachkräftemangel die Situation: Von den rund 19.000 sozialversicherungspflichtigen TFA sind etwa 5.800 noch in der Ausbildung, und viele bleiben leider nicht in diesem Beruf. Die zum Teil erfolglose Suche nach angestellten Tierärzten macht die Personalplanung zusätzlich schwierig.

In diesem Umfeld wird die Arbeitszeitgestaltung zunehmend zum Wettbewerbsfaktor. Praxen, die faire, transparente und flexible Dienstpläne bieten, haben einen klaren Vorteil bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften.

Dienstplan Tierarztpraxis: Gegenüberstellung manuelle Personalplanung und digitale Lösung

Die typischen Probleme manueller Dienstplanung

Viele Tierarztpraxen arbeiten nach wie vor mit Excel-Tabellen, Papierplänen an der Pinnwand oder WhatsApp-Gruppen für den Schichttausch. Das Problem: Ein händisch erstellter Dienstplan ist äußerst fehleranfällig. Kurzfristige Änderungen, Krankmeldungen oder Urlaubswünsche führen dazu, dass der Plan kurz nach der Veröffentlichung kritisch beäugt, diskutiert, beanstandet und in einigen Fällen gleich wieder neu geschrieben wird.

Besonders kritisch wird es bei der Berechnung von Nacht- und Sonntagszuschlägen sowie der Vergütung von Rufbereitschaften und Bereitschaftszeiten. Wer das mit Papier und Bleistift oder einer unstrukturierten Excel-Tabelle versucht, verliert nicht nur Zeit, sondern riskiert auch Fehler bei der Lohnabrechnung und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Rechtliche Grundlagen: Was Sie als Praxisinhaber wissen müssen

Die Dienstplanung in der Tierarztpraxis ist nicht nur eine organisatorische, sondern vor allem eine rechtliche Aufgabe. Die folgenden Regelungen bilden den Rahmen, innerhalb dessen Sie planen müssen.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Die wichtigsten Regeln

Das Arbeitszeitgesetz regelt die zentralen Parameter für Ihren Dienstplan:

  • Maximale tägliche Arbeitszeit: 8 Stunden pro Werktag (Montag bis Samstag), verlängerbar auf 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden erfolgt.
  • Maximale wöchentliche Arbeitszeit: 48 Stunden im Durchschnitt über 6 Monate. In Spitzenwochen sind bis zu 60 Stunden möglich.
  • Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen.
  • Sonn- und Feiertagsarbeit: Mindestens 15 freie Sonntage pro Jahr. Wer ausnahmsweise sonntags arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen. Für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen liegt diese Frist bei acht Wochen.

Die Missachtung dieser Vorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zu einer Geldbuße von bis zu 15.000 € führen (§ 22 Abs. 1 ArbZG). Bei beharrlicher Wiederholung droht sogar Freiheitsstrafe (§ 23 ArbZG). Ein konkretes Beispiel aus der Branche: Eine Tierklinik musste bereits 15.000 € Bußgeld zahlen.

Arbeitszeitgesetz und Compliance bei der Dienstplanung in der Tierarztpraxis

Der häufigste Irrtum: Tierarztpraxen sind keine Krankenhäuser

„Tierärzte haben doch schon immer 70 Stunden und mehr pro Woche gearbeitet. Wieso ist das plötzlich ein Problem?“ Diese Aussage ist aus der Tierärzteschaft häufig zu vernehmen. Insbesondere Praxisinhaber sind oft irritiert, wenn sie erfahren, dass für sie keine Sonderregeln gelten.

Denn anders als in der Humanmedizin, in der es tarifvertragliche Ausnahmeregelungen vom Arbeitszeitgesetz gibt, werden Tierarztpraxen arbeitszeitrechtlich mit anderen nicht-medizinischen Betrieben gleichgesetzt. Das bedeutet: In der Veterinärmedizin steht das Wohl des Mitarbeiters über dem Wohl des Patienten. Das ist die zentrale regulatorische Besonderheit, die viele Praxisinhaber nicht kennen, aber zwingend bei der Dienstplanung berücksichtigen müssen.

Einzige Ausnahme: § 14 Abs. 2 ArbZG erlaubt bei tiermedizinischen Notfällen, etwa bei Geburten oder akuten Not-OPs, ein Abweichen von den Arbeitszeitregeln. Diese Ausnahme darf jedoch nicht dauerhaft als Standard genutzt werden.

Bereitschaftsdienst vs. Rufbereitschaft: Der teure Unterschied

Die Verwechslung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft ist einer der häufigsten und teuersten Fehler in der Dienstplanung von Tierarztpraxen. Die folgende Übersicht zeigt die entscheidenden Unterschiede:

BereitschaftsdienstRufbereitschaft
AufenthaltsortVom Arbeitgeber vorgegeben (z. B. Praxis)Frei wählbar
ArbeitszeitZählt vollständig als ArbeitszeitNur der tatsächliche Einsatz zählt als Arbeitszeit
VergütungWie Arbeitszeit, ggf. mit AufschlägenPauschale für Bereitschaft, Einsatz als Arbeitszeit
TFA-Tarifvertrag (ab 06/2025)50 % des Stundenlohns, mind. Mindestlohn25 % des Stundenlohns (neu!)
Auswirkung auf WochenstundenVolle Anrechnung auf 48h/60h-GrenzeNur Einsatzzeiten werden angerechnet

Das Wochenend-Rechenbeispiel: Leistet ein Mitarbeiter Bereitschaftsdienst über das gesamte Wochenende von Freitagabend 18 Uhr bis Montagmorgen 6 Uhr, so sind mit diesen 60 Stunden die Möglichkeiten der Beschäftigung für die gesamte Woche vollkommen erschöpft. Der Mitarbeiter darf in dieser Woche keinen einzigen weiteren Tag arbeiten. Wird der Bereitschaftsdienst fälschlich als Rufbereitschaft abgerechnet, liegt ein Verstoß gegen die Ruhezeiten vor, der mit erheblichen Nachzahlungen und Bußgeldern verbunden sein kann.

Zeiterfassungspflicht: Das gilt jetzt

Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die gesamten Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und betrifft auch Teilzeitkräfte.

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, die Zeiterfassungspflicht gelte erst ab einem zukünftigen Stichtag. Tatsächlich gilt sie bereits heute. Mit der geplanten Arbeitszeitreform 2026 will der Gesetzgeber die elektronische Zeiterfassung als Standard festlegen und gleichzeitig mehr Flexibilität im Arbeitszeitrecht ermöglichen.

Was bedeutet das für Ihre Praxis? Sie dürfen die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten an Ihre Mitarbeiter delegieren. Ob Stundenzettel, Stempeluhr oder mobile digitale Zeiterfassung: Hauptsache, die Zeiten werden täglich dokumentiert und Sie können sie später nachweisen. Im Rahmen einer behördlichen Überprüfung werden Tierarztpraxen typischerweise aufgefordert, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter in maschinenlesbarer Form über einen Zeitraum von 3 Monaten zur Verfügung zu stellen. Mittlerweile werden Betriebe zur Überprüfung per Zufallsgenerator ausgewählt.

Verstöße gegen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 € geahndet werden.

Der TFA-Tarifvertrag: Was sich seit 2025 geändert hat

Zum 1. Juni 2025 sind ein neuer Gehaltstarifvertrag und ein neuer Manteltarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte in Kraft getreten. Die Änderungen haben direkte Auswirkungen auf Ihre Dienstplanung und Lohnabrechnung.

Neue Regelungen für Überstunden, Bereitschaft und Rufbereitschaft

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Überstundenzuschläge: Überstunden, auch für Teilzeitbeschäftigte, sind künftig zuschlagspflichtig, soweit innerhalb von 18 Wochen keine entsprechende Freizeit gewährt wird.
  • Bereitschaftsdienst: Wird mit 50 % des aktuellen Stundenlohns vergütet, mindestens aber mit dem gesetzlichen Mindestlohn.
  • Rufbereitschaft: Wird erstmals als Arbeitszeit gewertet und mit 25 % des Stundenlohns vergütet. Das ist eine völlig neue Regelung, die bei der Dienstplanung und Lohnvorbereitung berücksichtigt werden muss.
  • Gehaltserhöhungen: Die Tarifgehälter stiegen in der TG I einheitlich um 300 € brutto, in der TG II um rund 336 € und in der TG III um rund 366 €.

Die neue Tarifgruppe IV für leitende TFA

Neu hinzugekommen ist eine Tarifgruppe IV für TFA, die leitungsbezogene Tätigkeiten ausführen. Diese Eingruppierung ist mit einem Aufschlag von 32 % auf die TG I verbunden. Für die Dienstplanung bedeutet das: Leitende TFA haben möglicherweise andere Einsatzbereiche und Verantwortlichkeiten, die bei der Schichtzuordnung berücksichtigt werden sollten.

Aktueller Verhandlungsstand (März 2026)

Der Tarifvertrag wurde zum 31. Januar 2026 vertragsgemäß gekündigt. Neue Tarifverhandlungen zwischen dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf) stehen an. Bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags gelten die bisherigen Regelungen fort. Praxisinhaber sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da weitere Änderungen bei Vergütung und Arbeitszeit zu erwarten sind.

In 5 Schritten zum funktionierenden Dienstplan

Ein guter Dienstplan entsteht nicht spontan. Die folgenden fünf Schritte helfen Ihnen, systematisch vorzugehen und die häufigsten Fehler zu vermeiden. Weiterführende Tipps zum Thema finden Sie auch in unserem Ratgeber Dienstplan schreiben.

Schritt 1: Personalbestand erfassen

Der erste Schritt auf dem Weg zu einer besseren Planung ist die Erstellung einer vollständigen Liste des derzeitigen Personals. Geben Sie dabei an:

  • Qualifikationen und Fachkenntnisse (Tierarzt, TFA, Empfang, Sterilisation etc.)
  • Arbeitszeitmodell (Vollzeit, Teilzeit, geringfügig beschäftigt)
  • Überstundenbeschränkungen und vertragliche Besonderheiten
  • Persönliche Wünsche und bevorzugte Arbeitszeiten
  • Berufsschulzeiten bei Auszubildenden

Besonders wichtig: Notieren Sie bei Teilzeitkräften die exakten Wochenstunden. Teilzeitbeschäftigte können grundsätzlich nicht zu Überstunden herangezogen werden, da dies in der Natur eines Teilzeit-Arbeitsverhältnisses begründet ist. Bei dem hohen Teilzeitanteil in der Veterinärmedizin ist das ein Punkt, der in der Personalplanung häufig übersehen wird.

Schritt 2: Bedarfsmuster erkennen

So wie Sie die Bedürfnisse Ihres Personals kennen sollten, so sollten Sie die Stärken und Schwächen Ihrer Tierarztpraxis kennen. Analysieren Sie:

  • An welchem Wochentag ist in der Regel am meisten los?
  • Wann erhalten Sie die meisten Telefonanrufe für eine Terminvergabe?
  • Gibt es saisonale Schwankungen (z. B. Zeckenzeit im Frühjahr, Silvester-Notfälle)?
  • Wie häufig treten Notfälle außerhalb der regulären Sprechzeiten auf?

Aus diesen Mustern lässt sich ableiten, wann Sie wie viel Personal benötigen. Digitale Lösungen können hier mit KI-gestützten Bedarfsprognosen auf Basis historischer Daten und saisonaler Schwankungen unterstützen.

Schritt 3: Schichtmodell festlegen

Je nach Praxisgröße und Öffnungszeiten kommen unterschiedliche Modelle in Frage:

SchichtmodellGeeignet fürBesonderheiten
Feste WochenpläneKleine Praxen (3-5 MA)Einfach, stabil, wenig Änderungsbedarf
Früh-/SpätschichtGrößere Praxen mit verlängerten Öffnungszeiten11h Ruhezeit zwischen Schichten beachten
Geteilter DienstPraxen mit MittagspauseMorgens und abends Sprechstunde, Pause mittags
Rotierende BereitschaftPraxen mit NotdienstverpflichtungFaire Verteilung, Wochenstundenlimit beachten
24h-BereitschaftKliniken mit KlinikstatusHoher Personalbedarf, strikte ArbZG-Einhaltung

Versuchen Sie, Ihrem Praxispersonal Stabilität und Routine zu geben, indem Sie darauf achten, dass sich die wöchentlichen Dienstpläne nicht zu sehr voneinander unterscheiden. So kann das Team Berufs- und Privatleben besser vereinbaren und vorausplanen.

Schritt 4: Sonderregeln berücksichtigen

Neben dem Arbeitszeitgesetz gibt es weitere Regelungen, die in den Dienstplan einfließen müssen:

  • Auszubildende: Ist der Azubi in dieser Woche in der Berufsschule? Berufsschulzeiten werden auf die Arbeitszeit angerechnet. Bei minderjährigen Azubis gelten zusätzlich die strengeren Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).
  • Mutterschutz: Bei dem hohen Frauenanteil in der Veterinärmedizin besonders relevant. Beschäftigungsverbote gelten unter anderem bei Umgang mit Narkosegasen und Röntgenstrahlung.
  • Teilzeitkräfte: Keine grundsätzliche Überstundenpflicht. Mehrarbeit muss vertraglich geregelt sein.
  • Urlaub und Abwesenheiten: Urlaubsanträge, Krankmeldungen und sonstige Abwesenheiten müssen automatisch in den Dienstplan einfließen, damit keine Unterbesetzung entsteht.

Schritt 5: Plan kommunizieren und Feedback einholen

Ein Dienstplan ist nur so gut wie seine Kommunikation. Veröffentlichen Sie den Plan mit ausreichend Vorlauf, idealerweise mindestens zwei Wochen im Voraus. Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter jederzeit Zugriff auf den aktuellen Plan haben, auch von unterwegs. Eine Mitarbeiter-App kann hier den entscheidenden Unterschied machen: Mitarbeiter sehen ihre Schichten auf dem Smartphone, können Verfügbarkeiten eintragen und Schichttausch direkt anfragen.

Holen Sie regelmäßig Feedback ein. Wenn der Plan nach jeder Veröffentlichung sofort beanstandet und neu geschrieben werden muss, stimmt etwas an der Grundstruktur nicht.

Checkliste: Ist Ihr Dienstplan rechtssicher?

Nutzen Sie die folgende Checkliste, um die wichtigsten Compliance-Anforderungen Ihres Dienstplans zu prüfen:

  • Tägliche Höchstarbeitszeit eingehalten? Maximal 10 Stunden pro Tag, im Durchschnitt 8 Stunden über 6 Monate.
  • Wöchentliche Höchstarbeitszeit eingehalten? Maximal 48 Stunden im Schnitt, in Einzelwochen maximal 60 Stunden.
  • Ruhezeiten gewährleistet? Mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen.
  • Bereitschaftsdienst korrekt als Arbeitszeit gewertet? Nicht mit Rufbereitschaft verwechseln.
  • Sonntagsruhe beachtet? Mindestens 15 freie Sonntage pro Jahr, Ersatzruhetage innerhalb von 2 Wochen.
  • Arbeitszeiten vollständig erfasst? Beginn, Ende und Pausen aller Mitarbeiter, täglich dokumentiert.
  • Jugendarbeitsschutz bei minderjährigen Azubis beachtet? Keine Nachtarbeit, keine Sonntagsarbeit, Berufsschulzeiten angerechnet.
  • Mutterschutz-Beschäftigungsverbote berücksichtigt? Kein Einsatz bei Narkosegasen, Röntgen etc.
  • Überstundenregelung für Teilzeitkräfte korrekt? Zuschlagspflicht nach 18 Wochen ohne Freizeitausgleich (TFA-Tarifvertrag).
  • Dokumentation maschinenlesbar und über 3 Monate nachweisbar? Für den Fall einer behördlichen Überprüfung.

Rechenbeispiel: Was fehlerhafte Dienstplanung wirklich kostet

Betrachten wir eine typische Kleintierpraxis mit 2 Tierärzten, 3 TFA (1 Vollzeit, 2 Teilzeit) und 1 Auszubildender:

KostenfaktorManuelle PlanungDigitale Lösung
Zeitaufwand Dienstplanung pro Woche3-5 Stunden30-60 Minuten
Zeitaufwand pro Jahr150-250 Stunden25-50 Stunden
Eingesparte Stunden pro Jahr100-200 Stunden
Bußgeldrisiko pro ArbZG-VerstoßBis zu 15.000 €Automatische Compliance-Prüfung
Bußgeldrisiko ZeiterfassungsverstoßBis zu 30.000 €Lückenlose Dokumentation
Kosten bei TFA-Kündigung (3 Monate unbesetzt)5.000-15.000 € (Umsatzausfall + Recruiting)Höhere Mitarbeiterzufriedenheit senkt Fluktuation

Die Zahlen verdeutlichen: Allein der Zeitaufwand für die manuelle Dienstplanung bindet Ressourcen, die in einer Tierarztpraxis an anderer Stelle dringend gebraucht werden. Hinzu kommt das finanzielle Risiko durch Compliance-Verstöße, das bei manuellen Prozessen deutlich höher ist, weil Fehler bei Ruhezeiten, Höchstarbeitszeiten und Dokumentation leichter übersehen werden.

Personalplanung und Produktivität in der Tierarztpraxis optimieren

Von Excel zum digitalen Dienstplan: Wann sich der Umstieg lohnt

Typische Grenzen manueller Planung

Excel-Tabellen und Papierpläne stoßen in Tierarztpraxen an ihre Grenzen, sobald mehrere der folgenden Faktoren zusammenkommen:

  • Mehr als 5 Mitarbeiter mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen
  • Bereitschafts- oder Rufbereitschaftsdienste, die korrekt als Arbeitszeit gewertet werden müssen
  • Häufige kurzfristige Änderungen durch Krankmeldungen oder Notfälle
  • Die Anforderung, Arbeitszeiten lückenlos und maschinenlesbar zu dokumentieren
  • Steigende Komplexität durch neue Tarifvertrags-Regelungen (Zuschläge, Vergütung von Rufbereitschaft)

Das Problem liegt dabei nicht grundsätzlich an Excel als Werkzeug, sondern an der Art, wie es in der Praxis geführt wird: ohne automatische Plausibilitätsprüfungen, ohne Echtzeit-Zugriff für das Team und ohne Schnittstellen zur Lohnabrechnung.

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  • Sofort einsetzbar für die wöchentliche Schichtplanung
  • Übersichtliche Struktur für verschiedene Rollen (Tierarzt, TFA, Empfang)
  • Guter Einstieg, bevor Sie auf eine digitale Lösung umsteigen

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Kostenlose Dienstplan-Vorlage Excel für die Tierarztpraxis

Was eine gute Dienstplan-Software für Tierarztpraxen können sollte

Wenn Sie den Schritt zur digitalen Lösung erwägen, achten Sie auf folgende Kriterien:

  • Qualifikationsbasierte Planung: Das System muss verschiedene Rollen und Qualifikationen berücksichtigen, damit keine Schicht ohne die benötigte Fachkompetenz besetzt wird.
  • Automatische Compliance-Prüfung: Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten, Höchstarbeitszeiten und Jugendarbeitsschutz sollten automatisch überwacht werden, bevor der Plan veröffentlicht wird.
  • Integrierte Zeiterfassung: Die Arbeitszeiterfassung sollte nahtlos in die Dienstplanung integriert sein, damit Soll- und Ist-Zeiten direkt verglichen werden können.
  • Mobile Verfügbarkeit: Mitarbeiter sollten ihren Dienstplan auf dem Smartphone einsehen, Verfügbarkeiten eintragen und Schichttausch anfragen können.
  • Schnittstellen zur Lohnabrechnung: Die Daten aus Dienstplanung und Zeiterfassung sollten ohne doppelte Dateneingabe in die Lohnbuchhaltung fließen.
  • Abwesenheitsverwaltung: Urlaub, Krankheit und sonstige Abwesenheiten müssen automatisch im Dienstplan berücksichtigt werden.

So unterstützt Nostradamus Ihre Dienstplanung

Nostradamus ist eine KI-gestützte Dienstplan-Software, die genau diese Anforderungen abdeckt. Die Schnellplanungsfunktion weist Mitarbeiter auf Knopfdruck den passenden Schichten zu, wobei Qualifikationen, Verfügbarkeiten und gesetzliche Vorgaben automatisch berücksichtigt werden. Das System überwacht die Einhaltung von Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten und Jugendarbeitsschutz und warnt, bevor ein Verstoß entsteht.

Die digitale Zeiterfassung erfolgt per App oder stationärem Zeiterfassungssystem mit PIN oder Chip. Automatische Pausenberechnung und Überstunden-Tracking sorgen dafür, dass die Dokumentationspflicht lückenlos erfüllt wird. Über die DATEV-Integration fließen die Daten direkt in die Lohnbuchhaltung, ohne doppelte Dateneingabe.

Der Planungsaufwand lässt sich so um bis zu 80 % reduzieren, bei Lohnkosteneinsparungen von bis zu 10 % durch optimierte Besetzung. Die Implementierung ist in unter einer Woche möglich, und die Kosten starten ab 3 € pro Mitarbeiter und Monat. Wer tiefer in die Möglichkeiten der KI-gestützten Planung einsteigen möchte, findet weitere Informationen unter Dienstplan mit KI erstellen.

Fazit: Professionelle Dienstplanung ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit

Die Dienstplanung in der Tierarztpraxis ist komplexer als in vielen anderen Branchen, wird aber gleichzeitig am wenigsten professionalisiert. Die Kombination aus Notfallmedizin, Bereitschaftsdiensten, hohem Teilzeitanteil, Fachkräftemangel und strenger werdender Regulierung macht eine systematische Lösung zunehmend unverzichtbar.

Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick:

  • Tierarztpraxen werden arbeitszeitrechtlich wie normale Betriebe behandelt. Es gibt keine Sonderregeln.
  • Bereitschaftsdienst zählt vollständig als Arbeitszeit. Die Verwechslung mit Rufbereitschaft ist einer der teuersten Fehler.
  • Die Zeiterfassungspflicht gilt bereits jetzt für jede Praxis, unabhängig von der Größe.
  • Der neue TFA-Tarifvertrag bringt Zuschlagspflichten und neue Vergütungsregeln, die in der Planung abgebildet werden müssen.
  • Faire, transparente Dienstpläne sind ein entscheidender Faktor im Kampf um Fachkräfte.

Wenn Sie den Übergang von manuellen Prozessen zu einer digitalen Lösung angehen möchten, ist Nostradamus ein guter Startpunkt. Die Software vereint Dienstplanung, Zeiterfassung und Lohnvorbereitung in einer Plattform, die speziell für Betriebe mit flexiblen Arbeitszeiten und komplexen Schichtmodellen entwickelt wurde. Vereinbaren Sie eine kostenlose Demo und erleben Sie, wie viel einfacher Ihre Dienstplanung sein kann.

Häufige Fragen zur Dienstplanung in der Tierarztpraxis

Wie lange darf ein Tierarzt am Stück arbeiten, wenn ein Notfall reinkommt?

Grundsätzlich gelten die Regeln des Arbeitszeitgesetzes: maximal 10 Stunden pro Tag mit Ausgleich. Bei tiermedizinischen Notfällen erlaubt § 14 Abs. 2 ArbZG eine vorübergehende Abweichung, etwa bei Geburten oder akuten Not-OPs. Diese Ausnahme darf jedoch nicht dauerhaft als Standard genutzt werden. Anschließend müssen die Ruhezeiten und der Arbeitszeitausgleich eingehalten werden.

Muss ich als kleine Praxis mit 5 Mitarbeitern auch Arbeitszeiten erfassen?

Ja. Die Pflicht zur vollständigen Arbeitszeiterfassung gilt seit dem BAG-Beschluss von 2022 für alle Arbeitgeber in Deutschland, unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch Teilzeitkräfte sind eingeschlossen. Die Art der Erfassung ist Ihnen derzeit noch freigestellt, allerdings wird die elektronische Zeiterfassung voraussichtlich bald gesetzlicher Standard.

Was gilt bei Bereitschaftsdienst am Wochenende?

Bereitschaftsdienst zählt vollständig als Arbeitszeit, da der Arbeitgeber den Aufenthaltsort vorgibt. Ein Wochenend-Bereitschaftsdienst von Freitagabend bis Montagmorgen umfasst rund 60 Stunden und schöpft damit die maximale Wochenarbeitszeit komplett aus. Der Mitarbeiter darf in dieser Woche nicht mehr eingesetzt werden. Rufbereitschaft hingegen zählt nur bei tatsächlichem Einsatz als Arbeitszeit.

Dürfen Teilzeit-TFA zu Überstunden verpflichtet werden?

Teilzeitbeschäftigte können grundsätzlich nicht zu Überstunden herangezogen werden, es sei denn, dies ist vertraglich ausdrücklich geregelt. Laut dem aktuellen TFA-Manteltarifvertrag sind Überstunden, auch für Teilzeitbeschäftigte, zuschlagspflichtig, wenn innerhalb von 18 Wochen kein entsprechender Freizeitausgleich gewährt wird.

Wie plane ich Auszubildende korrekt im Dienstplan ein?

Bei Auszubildenden müssen Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden. In Wochen mit Berufsschule reduziert sich die verfügbare Praxiszeit entsprechend. Bei minderjährigen Azubis gelten zusätzlich die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes: keine Nachtarbeit, keine Sonntagsarbeit und strengere Höchstarbeitszeitgrenzen. Der Ausbildungsplan sollte bei der Dienstplanerstellung vorliegen.

Wie aufwändig ist die Einführung einer digitalen Dienstplan-Software?

Deutlich weniger aufwändig, als viele befürchten. Cloud-basierte Lösungen wie Nostradamus lassen sich in unter einer Woche implementieren. Es ist keine lokale Installation nötig, und die Bedienung erfolgt über den Browser oder per App. Der typische ROI zeigt sich innerhalb von 2-3 Monaten durch eingesparte Planungszeit und optimierte Personalbesetzung. Die Kosten starten ab 3 € pro Mitarbeiter und Monat.

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