Kostenlose Dienstplan-Vorlage Übersichtliche Wochenansicht Automatische Stundenberechnung Überstunden-Tracking Keine Excel-Kenntnisse erforderlich Jetzt kostenlos herunterladen Artikel teilen Das Thema kurz und kompakt Dienstplan und Zeiterfassung sind zwei verschiedene Dinge: Der Dienstplan bildet die geplante Arbeitszeit (SOLL) ab, die Zeiterfassung dokumentiert die tatsächlich geleistete Arbeitszeit (IST). Erst die Kombination beider Systeme schafft Rechtssicherheit und betriebswirtschaftliche Transparenz. Die Zeiterfassungspflicht gilt bereits jetzt: Seit dem BAG-Beschluss vom September 2022 sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Ein Dienstplan allein reicht dafür nicht aus. Getrennte Systeme kosten Zeit und Geld: Wer Dienstplanung und Zeiterfassung in separaten Tools oder gar auf Papier führt, riskiert Übertragungsfehler, unnötige Überstundenkosten und Bußgelder von bis zu 30.000 €. Integrierte Software löst beide Aufgaben auf einmal: Lösungen wie Nostradamus verbinden Dienstplanung und Zeiterfassung in einem System, automatisieren den SOLL-IST-Abgleich und sorgen für rechtskonforme Dokumentation bei bis zu 80 % weniger Planungsaufwand.Warum Dienstplan und Zeiterfassung zusammengehörenDienstplan = SOLL, Zeiterfassung = ISTIn vielen Betrieben werden Dienstplan und Zeiterfassung als ein und dasselbe betrachtet. Das ist ein folgenschwerer Irrtum. Der Dienstplan legt fest, wann welcher Mitarbeiter arbeiten soll. Die Zeiterfassung dokumentiert, wann er tatsächlich gearbeitet hat. Zwischen beiden liegt die betriebliche Realität: verspätete Ankünfte, verlängerte Schichten, spontane Vertretungen, nicht genommene Pausen.Erst wenn Sie beide Datensätze systematisch miteinander vergleichen, erhalten Sie ein vollständiges Bild Ihrer Personalplanung. Dieser SOLL-IST-Abgleich zeigt Ihnen, ob Ihre Planung aufgeht, wo regelmäßig Überstunden entstehen und an welchen Stellen Sie Personal effizienter einsetzen können.Was passiert, wenn beide Systeme getrennt laufenViele Betriebe erstellen ihren Dienstplan in Excel oder auf einem Whiteboard und erfassen die Arbeitszeiten separat auf Stundenzetteln oder in einer anderen Software. Das Ergebnis: doppelte Datenpflege, Medienbrüche und Fehlerquellen bei jedem Übertragungsschritt.Die Folgen sind konkret spürbar: Lohnabrechnungsfehler durch manuelle Übertragung der Stunden Unbezahlte oder nicht genehmigte Überstunden, die erst am Monatsende auffallen Fehlende Nachweise bei Betriebsprüfungen oder Zollkontrollen Planungsverantwortliche verbringen Stunden damit, Abweichungen zwischen Plan und Realität abzugleichenLaut einer Shiftbase-Analyse entstehen in Gastronomie und Hotellerie 18 bis 32 % mehr ungeplante Überstunden als in anderen Branchen. Unternehmen, die auf digitale Zeiterfassung umstellen, reduzieren fehlerhafte Stundennachweise im Schnitt um rund 27 %.Die Vorteile einer integrierten LösungWenn Dienstplanung und Zeiterfassung in einem System zusammenlaufen, entfallen Medienbrüche vollständig. Die Software weiß, welche Schicht geplant war, und vergleicht sie automatisch mit der tatsächlich gestempelten Arbeitszeit. Das bringt messbare Vorteile:KriteriumGetrennte Systeme / manuellIntegrierte digitale LösungZeitaufwand Dienstplanung4-6 Stunden pro WocheBis zu 80 % weniger PlanungsaufwandFehlerquote StundenübertragungGeschätzt 5-8 % aller Nachweise fehlerhaftAutomatische Übernahme, nahezu fehlerfreiÜberstunden-ErkennungErst bei Monatsabrechnung sichtbarEchtzeit-Abgleich mit SOLL-StundenCompliance-PrüfungManuell, fehleranfällig, zeitaufwendigAutomatische Warnung bei VerstößenLohnvorbereitungDoppelte Dateneingabe, MedienbrücheDirekte Schnittstelle (z. B. DATEV)Aufbewahrung der DatenPapier/Excel: Verlustrisiko, unstrukturiertAutomatische, revisionssichere ArchivierungZeiterfassung ist Pflicht: Das müssen Sie wissenDie Rechtslage in 60 Sekunden: EuGH, BAG und KoalitionsvertragDie Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist keine Zukunftsmusik. Sie gilt bereits seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21). Das Bundesarbeitsgericht stellte klar: Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeit aller Beschäftigten erfasst werden kann.Grundlage dafür ist das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18, das sogenannte „Stechuhr-Urteil“), das ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Arbeitszeiterfassung fordert.Der Koalitionsvertrag 2025 (CDU/CSU und SPD) sieht vor, die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung unbürokratisch umzusetzen. Für kleine und mittlere Unternehmen sollen angemessene Übergangsfristen gelten. Ein konkretes Gesetz steht zwar noch aus, doch die bestehende Pflicht ist davon unabhängig.Reicht ein Dienstplan als Zeiterfassung?Nein. Ein Dienstplan dokumentiert die geplante Arbeitszeit, nicht die tatsächlich geleistete. Arbeitgeber müssen jedoch Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen, einschließlich Überstunden und arbeitsschutzrechtlich relevanter Pausenzeiten. Ein Schicht- oder Dienstplan wird diesen Anforderungen nicht gerecht, da er keine Abweichungen zwischen Plan und Realität abbildet.Konkret bedeutet das: Selbst wenn ein Mitarbeiter laut Dienstplan von 9:00 bis 17:00 Uhr arbeiten soll, muss dokumentiert werden, ob er tatsächlich um 9:00 Uhr begonnen hat, wann er Pause gemacht hat und wann er tatsächlich gegangen ist.Was genau muss erfasst werden?Die Erfassungspflicht umfasst: Beginn der täglichen Arbeitszeit Ende der täglichen Arbeitszeit Dauer der täglichen Arbeitszeit Überstunden Pausenzeiten (arbeitsschutzrechtlich relevant)Die Erfassung muss in einem System erfolgen, das objektiv, verlässlich und zugänglich ist. E-Mails oder Kalendereinträge genügen diesen Anforderungen nicht. Derzeit sind verschiedene Methoden zulässig, darunter auch Excel-Tabellen, solange sie die genannten Kriterien erfüllen. Der Arbeitgeber kann die Dokumentation an die Mitarbeiter delegieren, bleibt aber für die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten verantwortlich.Wichtig: Die aufgezeichneten Arbeitszeitdaten müssen laut BMAS-Referentenentwurf mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Arbeitnehmer haben zudem das Recht, eine Kopie ihrer Zeitdaten einzufordern.Welche Bußgelder drohen?Ein Verstoß gegen die Zeiterfassungspflicht ist derzeit nicht unmittelbar mit einer Geldbuße bewehrt. Allerdings können die zuständigen Behörden im Einzelfall anordnen, dass ein Zeiterfassungssystem eingeführt wird. Wird dieser Anordnung nicht nachgekommen, drohen Bußgelder von bis zu 30.000 €.Dass dies keine Theorie ist, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 21. August 2024 (15 K 964/24). Das Gericht bestätigte die Pflicht von Arbeitgebern zur Aufzeichnung der Arbeitszeit aus öffentlich-rechtlicher Sicht und die Befugnis der Behörde, entsprechende Anordnungen zu treffen.Hinzu kommen Beweislastnachteile in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten: Ohne lückenlose Zeiterfassung stehen Sie bei Überstundenklagen oder Mindestlohn-Prüfungen auf dünnem Eis.5 häufige Mythen zur Zeiterfassungspflicht:MythosRealität„Die Pflicht kommt erst mit dem neuen Gesetz“Die Pflicht gilt bereits seit dem BAG-Beschluss im September 2022. Die genannten Jahreszahlen beziehen sich auf die erwartete Konkretisierung.„Mein Dienstplan reicht als Nachweis“Nein. Die tatsächliche Arbeitszeit muss erfasst werden, nicht nur die geplante.„Bei Vertrauensarbeitszeit brauche ich keine Erfassung“Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassung schließen sich nicht aus. Die Flexibilität bleibt erhalten, lediglich Beginn und Ende müssen dokumentiert werden.„Kleinbetriebe sind ausgenommen“Die Erfassungspflicht gilt für alle Arbeitgeber. Nur die elektronische Form könnte für Betriebe unter 10 Beschäftigten ausgenommen werden.„Kein Bußgeld = kein Risiko“Behörden können Anordnungen treffen. Bei Nichtbefolgung drohen bis zu 30.000 € Bußgeld, plus Beweislastnachteile in Streitfällen.So funktioniert ein Dienstplan mit integrierter ZeiterfassungSchichtplanung: Vom leeren Plan zum fertigen DienstplanDer Ausgangspunkt ist der Dienstplan. In einer integrierten Software erstellen Sie Schichten, weisen Mitarbeiter zu und berücksichtigen dabei automatisch Verfügbarkeiten, Qualifikationen und vertragliche Arbeitszeiten. Moderne Systeme bieten dafür Funktionen wie Drag-and-Drop-Planung, Vorlagen für wiederkehrende Schichtmuster und eine automatische Prüfung gegen das Arbeitszeitgesetz.Besonders zeitsparend sind Schnellplanungsfunktionen, die auf Knopfdruck passende Mitarbeiter den offenen Schichten zuweisen. Dabei fließen KI-gestützte Bedarfsprognosen ein, die auf Basis historischer Daten, Umsätze und saisonaler Schwankungen den tatsächlichen Personalbedarf ermitteln.Mitarbeiter tragen ihre Verfügbarkeit direkt über die App ein. Das System berücksichtigt diese automatisch bei der Planung. Fehlt eine Verfügbarkeitsangabe, wird der Planer per Benachrichtigung informiert.Zeiterfassung: Per App, Terminal oder BrowserSobald die Schicht beginnt, wechselt das System vom Planungs- in den Erfassungsmodus. Die Zeiterfassung erfolgt je nach Betrieb und Arbeitsplatz auf unterschiedlichen Wegen: Per Mitarbeiter-App: Ein Klick auf dem Smartphone oder Tablet zum Starten und Beenden der Schicht Per stationärem Zeiterfassungssystem: Stempeluhr vor Ort mit PIN-Code oder Chip, hygienisch und manipulationssicher Per Browser: Anmeldung am Desktop-ArbeitsplatzDas System berechnet Pausen automatisch, erkennt Abweichungen wie verspätetes Stempeln und trackt Überstunden in Echtzeit. Hierarchie-basierte Berechtigungen stellen sicher, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf sensible Zeitdaten haben.SOLL-IST-Abgleich: Der automatische VergleichHier zeigt sich der eigentliche Mehrwert der Integration: Das System vergleicht die geplanten Schichten automatisch mit den tatsächlich gestempelten Zeiten. Abweichungen werden sofort sichtbar: Welche Mitarbeiter haben länger gearbeitet als geplant? Wo wurden Pausen nicht eingehalten? Welche Schichten waren unterbesetzt, welche überbesetzt? Werden Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Schichten eingehalten?Dieser Abgleich ist nicht nur ein Compliance-Werkzeug, sondern ein wertvoller Management-KPI: Er zeigt Ihnen, wie gut Ihre Planung mit der Realität übereinstimmt, wo regelmäßig Überstunden anfallen und wo Sie Ihre Personalplanung nachschärfen sollten.Auswertung und Export: Daten für Lohnvorbereitung und ComplianceAm Ende jeder Abrechnungsperiode stehen die geprüften Arbeitszeitdaten bereit. Über Schnittstellen zu gängigen Systemen wie DATEV oder Kassensystemen (POS) fließen die Daten nahtlos in die Lohnbuchhaltung, ohne doppelte Dateneingabe. Detaillierte Auswertungen zu Anwesenheit, Überstunden und Personalkosten stehen jederzeit zur Verfügung.Rechenbeispiel: Was kostet Sie der Status quo?Wie groß der Unterschied zwischen manuellen und integrierten Prozessen ist, zeigt ein konkretes Beispiel. Nehmen wir ein Restaurant mit 15 Mitarbeitern (Mix aus Vollzeit, Teilzeit und Minijob):KostenfaktorManuelle Prozesse (Excel/Papier)Integrierte SoftwareZeitaufwand Dienstplanung pro Woche4-6 Stundenca. 1 Stunde (bis zu 80 % Reduktion)Zeitaufwand Zeiterfassung prüfen und übertragen3-4 Stunden pro WocheAutomatisch, wenige Minuten KontrolleFehlerquote StundennachweiseGeschätzt 5-8 %Nahezu 0 % durch automatische ErfassungKosten durch Abrechnungsfehler (Nachzahlung + Bearbeitung)100-450 € pro Monat (bei 2-3 Fehlern)Entfallen weitgehendBußgeldrisiko bei PrüfungBis zu 30.000 € pro VerstoßMinimiert durch automatische ComplianceSoftwarekosten0 € (aber versteckte Kosten durch Fehler und Zeitaufwand)Ab 3 € pro Mitarbeiter/Monat (= ab 45 €/Monat)Die Rechnung ist eindeutig: Allein die vermiedenen Abrechnungsfehler und der eingesparte Zeitaufwand übersteigen die Softwarekosten um ein Vielfaches. Hinzu kommt die mögliche Lohnkosteneinsparung von bis zu 10 % durch bedarfsgerechte Planung. Bei Personalkosten, die in der Gastronomie und Hotellerie oft 30 bis 40 % des Umsatzes ausmachen, ist das ein erheblicher Hebel.Nutzen Sie unseren Arbeitszeit-Rechner, um die Zahlen für Ihren Betrieb durchzuspielen.Welche Branchen profitieren am meisten?Gastronomie und HotellerieKaum eine Branche kennt so viele Planungsvariablen: geteilte Dienste (Split-Shifts), Nacht- und Wochenendarbeit, hohe Fluktuation, Saisonkräfte und Minijobber. Dazu kommen strenge Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz (§ 17 MiLoG). Ein integriertes System stellt sicher, dass jede Schicht korrekt geplant und jede Minute erfasst wird, auch bei spontanen Änderungen im laufenden Betrieb. Die digitale Abwesenheitsverwaltung berücksichtigt Urlaub und Krankheit automatisch im Dienstplan.EinzelhandelFlexible Öffnungszeiten, ein hoher Anteil an Teilzeitkräften und saisonale Spitzen wie das Weihnachtsgeschäft machen die Schichtplanung im Einzelhandel komplex. Überbesetzung in ruhigen Phasen und Personalmangel in Stoßzeiten führen zu ineffizientem Ressourceneinsatz. Integrierte Dienstplan- und Zeiterfassungslösungen gleichen den tatsächlichen Bedarf mit der Planung ab und helfen, die Personalkosten präzise zu steuern.Produktion und LagerhaltungDreischichtbetrieb, Nachtarbeit und strenge Pausenregelungen erfordern eine lückenlose Dokumentation. Tarifvertragliche Vorgaben zu Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit müssen korrekt berechnet werden. Wenn die Zeiterfassung direkt mit dem Dienstplan verknüpft ist, werden Zuschläge automatisch erkannt und in die Lohnvorbereitung übernommen.Sport, Freizeit und VeranstaltungenProjektbasierte Einsätze, unregelmäßige Arbeitszeiten und häufig wechselndes Personal sind typisch für diese Branche. Hier ist es besonders wichtig, dass Mitarbeiter ihre Verfügbarkeit unkompliziert eintragen können und die Zeiterfassung mobil funktioniert, auch an wechselnden Einsatzorten.Checkliste: Das muss Ihre Dienstplan-Software mit Zeiterfassung könnenNicht jede Software, die „Dienstplan mit Zeiterfassung“ verspricht, hält in der Praxis, was sie verspricht. Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Kriterien: Echte Integration: Dienstplanung und Zeiterfassung in einem System, kein separates Tool mit Schnittstelle Automatischer SOLL-IST-Abgleich: Abweichungen zwischen geplanter und tatsächlicher Arbeitszeit werden sofort erkannt Compliance-Automatik: Automatische Prüfung gegen ArbZG (Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Pausen, Jugendarbeitsschutz) bereits bei der Dienstplanerstellung Flexible Zeiterfassung: App, stationäres Terminal und Browser als Erfassungswege Mitarbeiter-App: Verfügbarkeit eintragen, Dienstplan einsehen, Schichten tauschen, Urlaub beantragen Automatische Pausenberechnung: Gesetzliche Pausen werden korrekt erfasst und abgezogen Überstunden-Tracking: Echtzeit-Übersicht über aufgelaufene Mehr- und Überstunden Lohnabrechnungs-Schnittstelle: Direkte Anbindung an DATEV oder andere Abrechnungssysteme Abwesenheitsverwaltung: Urlaub, Krankheit und sonstige Abwesenheiten integriert verwalten DSGVO-Konformität: Daten auf sicheren europäischen Servern, hierarchie-basierte Zugriffsrechte Bedarfsprognosen: KI-gestützte Vorhersage des Personalbedarfs auf Basis historischer Daten Schnelle Implementierung: Einführung ohne monatelange IT-ProjekteKostenlose Dienstplan-Vorlage für den sofortigen Einstieg Sofort einsetzbar für die wöchentliche Schichtplanung Übersichtliche Struktur für verschiedene Schichtmodelle Ideal als Übergangslösung, bis Sie auf eine integrierte Software umsteigenJetzt kostenlos herunterladenNostradamus: Dienstplanung und Zeiterfassung aus einer HandNostradamus vereint alle Anforderungen der obigen Checkliste in einer cloud-basierten Lösung, die speziell für schichtintensive Branchen entwickelt wurde. Seit 2008 am Markt, ist Nostradamus mit über 2.700 Standorten Marktführer in den Niederlanden und expandiert aktuell nach Deutschland. Kunden wie Van der Valk, Burger King und Corendon Hotels setzen auf die Lösung.Was Nostradamus konkret bietet: Schnellplanungsfunktion: Weist Beschäftigte auf Knopfdruck den passenden Schichten zu, unter automatischer Berücksichtigung von Verfügbarkeiten, Qualifikationen und gesetzlichen Vorgaben Digitale Zeiterfassung: Per Mitarbeiter-App (ein Klick zum Starten/Beenden) oder per stationärem Zeiterfassungssystem mit PIN-Code oder Chip KI-gestützte Bedarfsprognosen: Auf Basis historischer Daten, Umsätze, saisonaler Schwankungen und externer Faktoren Automatische Compliance: Einhaltung von Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten, Höchstarbeitszeiten und Jugendarbeitsschutz wird bei der Planung und Erfassung automatisch überwacht DATEV-Integration: Nahtlose Datenübertragung in die Lohnbuchhaltung, keine doppelte Dateneingabe Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung: Digitale Verwaltung mit automatischer Berücksichtigung im Dienstplan Management-App: Live-Einblicke in Personalkosten, Umsatz und Auslastung von überallDie Implementierung erfolgt in unter einer Woche. Der ROI zeigt sich typischerweise innerhalb von 2 bis 3 Monaten. Die Preise starten ab 3 € pro Mitarbeiter und Monat.Fazit: Dienstplan und Zeiterfassung gehören in ein SystemDie Zeiten, in denen ein Dienstplan an der Pinnwand und ein Stundenzettel in der Schublade ausreichten, sind vorbei. Die Zeiterfassungspflicht gilt bereits, die elektronische Pflicht wird kommen, und Behörden setzen die Vorgaben zunehmend durch.Gleichzeitig bietet die Integration von Dienstplanung und Zeiterfassung weit mehr als nur Rechtssicherheit: Sie spart Ihnen Stunden an Verwaltungsaufwand, reduziert Fehler in der Lohnabrechnung, macht Überstunden transparent und gibt Ihnen die Datengrundlage für eine wirklich bedarfsgerechte Personalplanung.Der Schlüssel liegt im SOLL-IST-Abgleich. Erst wenn Sie wissen, wie Ihre Planung mit der Realität übereinstimmt, können Sie Ihre Personalkosten gezielt steuern und gleichzeitig die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter durch faire, transparente Planung stärken.Bereit für den nächsten Schritt? Vereinbaren Sie eine kostenlose Demo von Nostradamus und erleben Sie, wie Dienstplanung und Zeiterfassung in einem System zusammenwirken.Häufige Fragen zu Dienstplan und ZeiterfassungIst ein Dienstplan eine Zeiterfassung?Nein. Ein Dienstplan bildet die geplante Arbeitszeit (SOLL) ab. Die Zeiterfassung dokumentiert die tatsächlich geleistete Arbeitszeit (IST). Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Ein Dienstplan allein erfüllt diese Anforderung nicht, da er keine Abweichungen zwischen Plan und Realität abbildet.Ist die Zeiterfassung 2026 Pflicht?Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt bereits seit dem BAG-Beschluss vom September 2022, unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Der Koalitionsvertrag 2025 sieht vor, die elektronische Zeiterfassung gesetzlich zu verankern, mit Übergangsfristen für kleinere Betriebe. Arbeitgeber sollten nicht auf das Gesetz warten, sondern die bestehende Pflicht jetzt umsetzen.Reicht eine Excel-Tabelle zur Zeiterfassung?Grundsätzlich ja, solange die Tabelle objektiv, verlässlich und zugänglich ist. In der Praxis stößt Excel jedoch schnell an Grenzen: Manuelle Eingaben sind fehleranfällig, die Aufbewahrungspflicht von zwei Jahren ist schwer sicherzustellen, und ein automatischer Abgleich mit dem Dienstplan ist nicht möglich. Für den Einstieg kann eine strukturierte Arbeitszeiterfassungs-Vorlage helfen, langfristig empfiehlt sich eine digitale Lösung.Muss der Betriebsrat bei der Einführung einbezogen werden?Beim „Ob“ der Einführung hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht, da die Zeiterfassung gesetzlich verpflichtend ist. Bei der Ausgestaltung des Systems, also dem „Wie“, hat der Betriebsrat jedoch ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG. Das betrifft zum Beispiel die Wahl des Systems, die Zugriffsrechte und die Verwendung der Daten.Wie aufwendig ist die Einführung einer digitalen Zeiterfassung?Cloud-basierte Lösungen wie Nostradamus lassen sich in unter einer Woche implementieren. Es braucht kein aufwendiges IT-Projekt. Die Software läuft im Browser und als App, Mitarbeiter können über eine intuitive Oberfläche sofort starten. Wichtig ist eine kurze Schulung für alle Beschäftigten, damit das System von Anfang an korrekt genutzt wird.Was kostet eine Dienstplan-Software mit Zeiterfassung?Professionelle Lösungen starten ab ca. 3 € pro Mitarbeiter und Monat. Bei einem Betrieb mit 15 Mitarbeitern sind das ab 45 € monatlich. Gemessen an den eingesparten Verwaltungsstunden, vermiedenen Abrechnungsfehlern und der möglichen Lohnkosteneinsparung von bis zu 10 % amortisiert sich die Investition typischerweise innerhalb von 2 bis 3 Monaten.Über 2.700 Standorte vertrauen bereits auf NostradamusVon Burger King bis Van der Valk Hotels – erfolgreiche Unternehmen setzen auf unsere Personalverwaltung Software. Ihr Vorteil: Bis zu 10 % niedrigere Personalkosten, bis zu 30 % Zeitersparnis in der Planung und zufriedenere Mitarbeiter. Demo anfragen Kostenlose Vorlage erhalten