Dienstplan für mehrere Standorte – Vorlage & Software

Doppelbuchungen, unsichtbare Überstunden, Minijob-Fallen: Wer Dienstpläne für mehrere Standorte ohne zentrale Übersicht erstellt, riskiert Bußgelder bis 30.000 €. Nostradamus konsolidiert alle Standorte in einem System und reduziert Ihren Planungsaufwand um bis zu 80 %.

Multi-Standort-Planung testen

KimRoeseler
Dienstplanung
13 min. lesezeit

Das Thema kurz und kompakt

  • Mehrere Standorte vervielfachen die Planungskomplexität: Informations-Silos, Doppelbuchungen und fehlende Übersicht über Arbeitszeitkonten gehören zu den häufigsten Problemen, wenn Dienstpläne standortübergreifend erstellt werden.
  • Das Arbeitszeitgesetz kennt keine Standorte: Arbeitszeiten werden personenbezogen summiert. Wer Mitarbeiter an mehreren Filialen einsetzt, riskiert ohne zentrale Kontrolle Verstöße mit Bußgeldern bis zu 30.000 € pro Fall.
  • Hybride Planungsmodelle sind der effizienteste Ansatz: Filialleiter planen vor Ort, ein zentrales System konsolidiert Arbeitszeitkonten, prüft Compliance und ermöglicht standortübergreifenden Schichttausch.
  • Digitale Lösungen wie Nostradamus schaffen Transparenz über alle Standorte: Mit spezialisierter Dienstplan-Software reduzieren Sie den Planungsaufwand um bis zu 80 %, vermeiden Compliance-Risiken und senken Personalkosten um bis zu 10 %.

Warum die Dienstplanung für mehrere Standorte so komplex ist

Ein einzelner Standort lässt sich mit Erfahrung, einem guten Überblick und einer strukturierten Tabelle oft noch passabel planen. Doch sobald ein zweiter oder dritter Standort hinzukommt, wächst die Komplexität nicht linear, sondern exponentiell. Plötzlich müssen Verfügbarkeiten, Qualifikationen, Arbeitszeitkonten und gesetzliche Vorgaben über Standortgrenzen hinweg synchronisiert werden. Und genau hier scheitern die meisten manuellen Planungsprozesse.

Die 5 häufigsten Probleme bei der Multi-Standort-Planung

1. Informations-Silos zwischen Standorten: Jeder Filialleiter plant in seiner eigenen Tabelle oder seinem eigenen System. Was an Standort A passiert, weiß Standort B nicht. Wenn ein Mitarbeiter an Standort A bereits 30 Überstunden angesammelt hat und an Standort B für zusätzliche Schichten eingeplant wird, fällt das niemandem auf, bis die Lohnabrechnung kommt oder die Behörde prüft.

2. Doppelbuchungen und Planungskollisionen: Stellen Sie sich vor: Ein Mitarbeiter ist für Samstag in Filiale 1 und Filiale 3 gleichzeitig eingeplant. Ohne zentrale Übersicht passiert genau das. Besonders bei Aushilfen und Teilzeitkräften, die an mehreren Standorten eingesetzt werden, sind solche Kollisionen an der Tagesordnung.

3. Über- und Unterbesetzung: An einem sonnigen Samstag ist das Eiscafé in der Innenstadt überlaufen, während die Filiale am Stadtrand halbleer bleibt. Ohne standortübergreifende Sicht auf Auslastung und Bedarf können Sie nicht reagieren. Studien zeigen, dass mehr als ein Drittel der Arbeitszeit in schlecht geplanten Betrieben unproduktiv bleibt, weil Mitarbeiter anwesend sind, obwohl sie nicht benötigt werden.

4. Compliance-Risiken bleiben unsichtbar: Im Einzelhandel und in der Gastronomie müssen Arbeitszeitgesetze, Ruhezeiten und Pausenregelungen strikt eingehalten werden. Bei mehreren Standorten verteilen sich die Arbeitsstunden eines Mitarbeiters auf verschiedene Pläne. Ohne Konsolidierung erkennen Sie Verstöße erst, wenn es zu spät ist.

5. Mitarbeiterunzufriedenheit und Fluktuation: Kurzfristige Schichtänderungen, unklare Einsatzorte und das Gefühl, nur als „Lückenfüller“ zwischen Filialen hin- und hergeschoben zu werden, frustrieren Mitarbeiter. In der Gastronomie liegt die Fluktuationsrate teilweise bei über 100 % pro Jahr. Eine ineffiziente und als unfair empfundene Dienstplanung ist einer der Haupttreiber dafür.

Dienstplanung mehrere Standorte - ohne Software vs. mit Software im Vergleich

Was Multi-Standort-Planung wirklich kostet – ein Rechenbeispiel

Nehmen wir eine Bäckereikette mit 5 Filialen und 45 Mitarbeitern: 15 Vollzeitkräfte, 15 Teilzeitkräfte und 15 Minijobber. Jede Filiale hat einen Filialleiter, der eigenständig plant.

Direkte Planungskosten: Jeder Filialleiter investiert 3 bis 4 Stunden pro Woche in die Dienstplanung. Bei einem Stundenlohn von ca. 20 € entstehen allein für die Planung 300 bis 400 € pro Woche, also rund 1.500 € pro Monat. In Praxisberichten aus der Gastronomie werden sogar 3 bis 4 volle Arbeitstage pro Planungszyklus genannt.

Versteckte Kosten durch Minijob-Überschreitung: Eine Minijobberin arbeitet 30 Stunden im Monat in Filiale 1 und wird ad hoc in Filiale 2 für 20 Stunden eingeplant. Niemand rechnet die Stunden zusammen. Die 556-€-Grenze wird überschritten, aus dem Minijob wird rückwirkend eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Nachzahlung: ca. 20 % auf das gesamte Entgelt.

Bußgeld-Risiko: Ein Mitarbeiter arbeitet morgens 6 Stunden in Filiale A und wird nachmittags spontan in Filiale B für weitere 6 Stunden eingeplant. 12 Stunden Tagesarbeitszeit, ohne Ausgleich ein klarer Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Das mögliche Bußgeld: bis zu 30.000 €.

Rechtliche Grundlagen: Was Sie bei der standortübergreifenden Dienstplanung beachten müssen

Die Dienstplanung für mehrere Standorte ist nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine rechtliche Herausforderung. Mehrere Gesetze und Regelungen greifen ineinander, und die Verantwortung für die Einhaltung liegt beim Arbeitgeber.

Arbeitszeitgesetz 2026: Warum Arbeitszeiten über alle Standorte summiert werden müssen

Ein Punkt, der in der Praxis häufig übersehen wird: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt personenbezogen, nicht betriebsstättenbezogen. Das bedeutet: Wenn ein Mitarbeiter an Standort A vier Stunden und am selben Tag an Standort B sechs Stunden arbeitet, beträgt seine Tagesarbeitszeit zehn Stunden. Kommt noch die Fahrzeit zwischen den Standorten hinzu, die unter bestimmten Umständen als Arbeitszeit gilt, kann die zulässige Höchstarbeitszeit schnell überschritten werden.

Aktuell gilt nach § 3 ArbZG eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden, die auf zehn Stunden ausgedehnt werden kann, sofern ein Ausgleich innerhalb von sechs Monaten erfolgt. Im Laufe des Jahres 2026 steht eine Reform an: Der Umstieg von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden soll mehr Flexibilität ermöglichen. Innerhalb einer Woche könnten Mitarbeiter dann an einzelnen Tagen länger arbeiten, sofern der Wochendurchschnitt stimmt.

Für die Multi-Standort-Planung bedeutet das: Egal ob tägliche oder wöchentliche Grenze, die Arbeitszeiten aller Einsatzorte müssen zentral zusammengeführt und überwacht werden. Separate Listen pro Standort reichen dafür nicht aus.

Arbeitszeitgesetz und Compliance bei Dienstplan für mehrere Standorte

Elektronische Zeiterfassungspflicht – und warum Excel bei mehreren Standorten nicht reicht

Seit dem EuGH-Urteil vom 14.05.2019 (Rs. C-55/18) und dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) steht fest: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Der Koalitionsvertrag 2025 sieht die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung vor.

Lückenhafte Arbeitszeitaufzeichnungen können als Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz gewertet werden. Die Verantwortung für die korrekte Dokumentation liegt beim Arbeitgeber, auch wenn die eigentliche Erfassung an die Mitarbeiter delegiert wird. Bei mehreren Standorten verschärft sich das Problem: Wenn Filiale A eine Excel-Tabelle führt und Filiale B eine andere, fehlt die konsolidierte Sicht. Behörden müssen aber jederzeit nachvollziehen können, dass die Arbeitszeitgrenzen pro Person eingehalten werden.

Eine standortübergreifende digitale Zeiterfassung ist daher nicht nur praktisch, sondern wird zunehmend zur rechtlichen Notwendigkeit.

Versetzungsrecht: Dürfen Sie Mitarbeiter einfach an einem anderen Standort einsetzen?

Diese Frage stellen sich viele Arbeitgeber, und die Antwort ist differenzierter als gedacht. Nach § 95 Abs. 3 BetrVG liegt eine Versetzung vor, wenn einem Arbeitnehmer ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen wird und diese Zuweisung entweder länger als einen Monat dauert oder mit einer erheblichen Änderung der Arbeitsumstände verbunden ist.

In Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber nach § 99 BetrVG den Betriebsrat vor jeder Versetzung informieren und dessen Zustimmung einholen. Besonders wichtig: Bei einer Versetzung zwischen zwei eigenständigen Betrieben müssen sowohl der Betriebsrat des abgebenden als auch der des aufnehmenden Betriebs zustimmen.

Die Springer-Ausnahme: Werden Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt (z. B. Springer, Aushilfen), gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung. Wer regelmäßig standortübergreifend planen möchte, sollte daher:

  • Versetzungsklauseln in Arbeitsverträge aufnehmen mit konkretem Einsatzradius (z. B. „im Umkreis von 30 km“)
  • Springer-Positionen explizit schaffen, bei denen der wechselnde Einsatzort von Anfang an Vertragsbestandteil ist
  • Das Direktionsrecht (§ 106 GewO) nur nach billigem Ermessen ausüben, also sachlich nachvollziehbar und zumutbar

Minijob-Falle: Stunden über Standorte zusammenrechnen

Minijobber sind in vielen Branchen das Rückgrat der flexiblen Personalplanung. Doch bei mehreren Standorten lauert eine teure Falle: Die Minijob-Grenze von 556 € (2026) gilt pro Person, nicht pro Standort. Bei einem Mindestlohn von 13,90 € sind rund 40 Stunden pro Monat innerhalb der Grenze realisierbar.

Wird ein Minijobber an Standort A für 25 Stunden und an Standort B für 20 Stunden im Monat eingeplant, überschreitet er die Grenze. Die Folge: Aus dem Minijob wird rückwirkend eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit deutlich höheren Arbeitgeberkosten. Ohne standortübergreifende Übersicht über die geleisteten Stunden bleibt dieses Risiko unsichtbar, bis die nächste Betriebsprüfung kommt.

So organisieren Sie die Dienstplanung für mehrere Standorte – 3 Modelle im Vergleich

Bevor Sie sich für ein Tool entscheiden, sollten Sie klären, wie die Planung organisatorisch aufgestellt werden soll. In der Praxis haben sich drei Modelle etabliert:

Modell 1: Dezentral – Jeder Standort plant eigenständig

Jeder Filialleiter erstellt seinen eigenen Dienstplan, kennt sein Team am besten und reagiert auf lokale Besonderheiten. Der Vorteil: hohe Eigenverantwortung und schnelle Entscheidungen vor Ort. Der Nachteil: Es gibt keine Gesamtübersicht. Arbeitszeitkonten werden nicht konsolidiert, Doppelbuchungen bleiben unerkannt, und der standortübergreifende Einsatz von Mitarbeitern ist kaum möglich.

Modell 2: Zentral – Eine Person plant alle Standorte

Ein zentraler Planer oder eine HR-Abteilung erstellt die Dienstpläne für alle Standorte. Der Vorteil: volle Transparenz, einheitliche Standards und automatische Compliance-Kontrolle. Der Nachteil: Der zentrale Planer kennt die lokalen Gegebenheiten oft nicht im Detail. Kurzfristige Änderungen (z. B. eine Krankmeldung am Samstagmorgen) erfordern Kommunikationswege, die Zeit kosten.

Modell 3: Hybrid – Lokale Planung mit zentraler Kontrolle (Empfehlung)

Das hybride Modell kombiniert die Stärken beider Ansätze: Filialleiter planen vor Ort und kennen ihr Team. Ein zentrales System konsolidiert die Daten, prüft automatisch die Einhaltung von Arbeitszeitgrenzen und macht standortübergreifende Verfügbarkeiten sichtbar. Bei Engpässen können Mitarbeiter filialübergreifend eingesetzt werden, ohne dass Compliance-Risiken entstehen.

KriteriumDezentralZentralHybrid
Lokales Know-howHochGeringHoch
GesamtübersichtKeineVollständigVollständig
Compliance-KontrolleManuell, fehleranfälligZentral gesteuertAutomatisiert durch System
ReaktionsgeschwindigkeitHoch (lokal)Langsam (Kommunikationswege)Hoch (lokal + systemgestützt)
Standortübergreifender EinsatzKaum möglichGut möglichGut möglich
SkalierbarkeitBegrenztGutSehr gut
Geeignet ab2 Standorte5+ Standorte mit HR-Abteilung2+ Standorte

Das hybride Modell setzt allerdings ein digitales System voraus, das standortübergreifend funktioniert. Mit Excel-Tabellen pro Filiale lässt sich die zentrale Kontrolle nicht abbilden.

7 Praxis-Tipps für die erfolgreiche Multi-Standort-Dienstplanung

1. Versetzungsklauseln in Arbeitsverträge aufnehmen

Definieren Sie bereits im Arbeitsvertrag, dass der Einsatz an verschiedenen Standorten möglich ist. Nennen Sie einen konkreten Radius (z. B. „alle Filialen im Stadtgebiet“ oder „im Umkreis von 30 km“). Das schafft Rechtssicherheit und vermeidet spätere Konflikte mit Betriebsräten.

2. Qualifikationsmatrix standortübergreifend pflegen

Nicht jeder Mitarbeiter kann an jedem Standort eingesetzt werden. Kassenberechtigung, Hygieneschulungen, Maschinenführerscheine oder spezielle Produktkenntnisse müssen digital hinterlegt sein. Nur so wissen Sie bei einem Engpass in Filiale 3 sofort, wer aus Filiale 1 oder 2 einspringen kann.

3. Springer-Pool einrichten

Schaffen Sie dedizierte Springer-Positionen mit Verträgen, die den wechselnden Einsatzort vorsehen. Diese Mitarbeiter sind flexibel einsetzbar, ohne dass jeder Einsatz als Versetzung gilt. Ein Pool von 3 bis 5 Springern kann bei einer Kette mit 5 Filialen den Unterschied zwischen reibungslosem Betrieb und täglichem Planungschaos ausmachen.

4. Arbeitszeitkonten zentral konsolidieren

Egal ob Überstunden, Minusstunden oder Urlaubsansprüche: Alle Daten müssen standortübergreifend in einem System zusammenlaufen. Nur so erkennen Sie, ob ein Mitarbeiter seine Wochenstunden bereits erreicht hat, bevor er an einem weiteren Standort eingeplant wird.

5. Bedarfsprognosen je Standort nutzen

Jeder Standort hat eigene Bedarfsmuster. Das Restaurant in der Fußgängerzone ist samstags voll, die Filiale im Gewerbegebiet unter der Woche. KI-gestützte Bedarfsprognosen auf Basis historischer Daten, Umsätze und saisonaler Schwankungen helfen, den Personalbedarf pro Standort präzise vorherzusagen und Über- oder Unterbesetzung zu vermeiden.

6. Schichttausch zwischen Standorten ermöglichen

Geben Sie Mitarbeitern die Möglichkeit, Schichten nicht nur innerhalb eines Standorts, sondern auch standortübergreifend zu tauschen. Das erhöht die Flexibilität, reduziert unbesetzte Schichten und steigert die Zufriedenheit. Voraussetzung: Ein digitales System, das Tauschoptionen anzeigt und automatisch prüft, ob Qualifikationen und Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden. Eine Mitarbeiter-App macht diesen Prozess für alle Beteiligten einfach und transparent.

7. Standort-KPIs definieren und monatlich auswerten

Messen Sie pro Standort: Personalkosten im Verhältnis zum Umsatz, Überstundenquote, Abdeckungsgrad (geplante vs. tatsächlich besetzte Schichten), Krankenquote und Mitarbeiterzufriedenheit. Nur durch den Vergleich zwischen Standorten erkennen Sie, wo Optimierungspotenzial liegt und welche Filialen als Vorbild dienen können.

Standortübergreifende Personalplanung und Produktivitätsoptimierung im Dienstplan

Excel vs. Software: Wann Sie für die Multi-Standort-Planung eine digitale Lösung brauchen

Was Excel kann – und wo es bei mehreren Standorten an seine Grenzen stößt

Excel ist ein mächtiges Werkzeug und für die Dienstplanerstellung an einem einzelnen Standort durchaus geeignet, wenn die Tabelle sauber gepflegt wird. Doch bei mehreren Standorten stoßen selbst gut strukturierte Excel-Lösungen an Grenzen:

  • Keine Echtzeit-Synchronisation: Änderungen in Filiale A sind in Filiale B nicht sichtbar. Jede Tabelle ist eine Momentaufnahme.
  • Keine automatische Compliance-Prüfung: Excel prüft nicht, ob die Arbeitszeiten eines Mitarbeiters über alle Standorte hinweg die gesetzlichen Grenzen einhalten.
  • Keine standortübergreifende Verfügbarkeit: Wer in Filiale 2 einspringen kann, steht nicht in der Tabelle von Filiale 1.
  • Kein automatischer Abgleich von Minijob-Stunden: Die Summierung über Standorte muss manuell erfolgen, was fehleranfällig und zeitaufwändig ist.
  • Keine mobile Nutzung: Mitarbeiter können ihre Verfügbarkeit nicht direkt eintragen, Filialleiter haben unterwegs keinen Zugriff.

Das Problem liegt nicht an Excel selbst, sondern daran, dass separate Tabellen pro Standort keine vernetzte Planung ermöglichen. Spätestens ab dem zweiten Standort sollten Sie prüfen, ob eine spezialisierte Lösung sinnvoller ist.

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Welche Funktionen eine Multi-Standort-Dienstplan-Software mitbringen muss

Wenn Sie sich für eine digitale Lösung entscheiden, achten Sie auf folgende Kernfunktionen:

  • Zentrale Übersicht über alle Standorte mit der Möglichkeit, zwischen Standorten zu wechseln und die Gesamtauslastung zu sehen
  • Automatische Kollisionserkennung: Das System warnt, wenn ein Mitarbeiter an zwei Standorten gleichzeitig eingeplant wird
  • Standortübergreifende Arbeitszeitkonto-Konsolidierung: Alle Stunden eines Mitarbeiters fließen in ein zentrales Konto, unabhängig vom Einsatzort
  • Automatische Compliance-Prüfung: Einhaltung von Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten, Höchstarbeitszeiten und Jugendarbeitsschutz
  • Rollenbasierte Zugriffsrechte (DSGVO): Filialleiter sehen nur die Daten ihrer Mitarbeiter, die Geschäftsführung hat Zugriff auf alle Standorte
  • Mitarbeiter-App: Verfügbarkeit eintragen, Schichten einsehen, Schichttausch beantragen
  • Bedarfsprognosen pro Standort: Auf Basis historischer Daten und externer Faktoren
  • Standortbezogenes Reporting: Personalkosten, Überstunden und Auslastung pro Filiale vergleichen
  • Schnittstellen zu Lohnbuchhaltung und Kassensystemen: Keine doppelte Dateneingabe

Nostradamus bietet genau diese Funktionen in einer Cloud-basierten Lösung, die bereits an über 2.700 Standorten im Einsatz ist. Die Schnellplanungsfunktion weist Mitarbeiter auf Knopfdruck den passenden Schichten zu, während das System im Hintergrund automatisch Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten und Qualifikationen prüft. Mit der Management-App behalten Geschäftsführer und Betriebsleiter von überall den Überblick über Personalkosten und Auslastung aller Standorte. Die Implementierung ist in unter einer Woche möglich, bei Preisen ab 3 € pro Mitarbeiter und Monat.

Checkliste: Ist Ihre Multi-Standort-Planung rechtssicher?

Prüfen Sie anhand dieser Punkte, ob Ihre standortübergreifende Dienstplanung den aktuellen Anforderungen entspricht:

  • Arbeitszeitkonten konsolidiert: Werden die Arbeitszeiten jedes Mitarbeiters über alle Standorte hinweg zusammengeführt und gegen die gesetzlichen Höchstgrenzen geprüft?
  • Ruhezeiten eingehalten: Wird bei standortübergreifenden Einsätzen die Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen sichergestellt, inklusive Fahrtzeiten?
  • Zeiterfassung digital und tagesaktuell: Werden Arbeitszeiten elektronisch erfasst und sind sie für Behörden jederzeit nachvollziehbar?
  • Versetzungsklauseln vorhanden: Enthalten die Arbeitsverträge eine Regelung zum Einsatz an wechselnden Standorten?
  • Betriebsrat beteiligt: Wird der Betriebsrat bei Versetzungen informiert und um Zustimmung gebeten (bei Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern)?
  • Minijob-Grenzen überwacht: Werden die Stunden von Minijobbern über alle Standorte summiert und gegen die 556-€-Grenze geprüft?
  • Jugendarbeitsschutz berücksichtigt: Gelten für minderjährige Mitarbeiter an allen Standorten die strengeren Vorgaben des JArbSchG?
  • Datenschutz gewährleistet: Haben nur befugte Personen Zugriff auf die Personaldaten der jeweiligen Standorte (DSGVO)?
  • Dokumentation vollständig: Können Sie bei einer Prüfung lückenlos nachweisen, welcher Mitarbeiter wann an welchem Standort gearbeitet hat?
  • Pausenregelungen standortübergreifend korrekt: Werden Pausen auch bei Standortwechseln innerhalb eines Arbeitstages korrekt berechnet?

Wenn Sie bei mehr als zwei Punkten unsicher sind, ist das ein klares Signal, Ihre Planungsprozesse und Systeme zu überprüfen.

Fazit: Standortübergreifende Dienstplanung braucht System, nicht Improvisation

Die Dienstplanung für mehrere Standorte ist deutlich mehr als die Vervielfachung eines Einzelstandort-Plans. Rechtliche Anforderungen wie die personenbezogene Arbeitszeitberechnung, die kommende elektronische Zeiterfassungspflicht und die Minijob-Summierung machen eine zentrale, digitale Lösung praktisch unverzichtbar. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass das hybride Modell aus lokaler Planung und zentraler Kontrolle die besten Ergebnisse liefert.

Die gute Nachricht: Mit der richtigen Software lässt sich der Planungsaufwand um bis zu 80 % reduzieren, und der ROI stellt sich typischerweise innerhalb von 2 bis 3 Monaten ein. Nostradamus unterstützt Unternehmen in der Gastronomie, im Einzelhandel, in der Freizeit- und Eventbranche sowie in der Produktion dabei, ihre Dienstplanung standortübergreifend zu digitalisieren, rechtssicher aufzustellen und gleichzeitig die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern.

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Häufige Fragen zur Dienstplanung für mehrere Standorte

Wie verhindere ich Doppelbuchungen über Standorte hinweg?

Doppelbuchungen entstehen, wenn Standorte isoliert voneinander planen. Die Lösung ist ein zentrales System, in dem alle Standorte auf denselben Datenbestand zugreifen. Eine spezialisierte Dienstplan-Software erkennt automatisch, wenn ein Mitarbeiter an zwei Standorten gleichzeitig eingeplant wird, und warnt den Planer.

Muss ich den Betriebsrat bei jedem standortübergreifenden Einsatz einbinden?

Nicht zwingend. Wenn der Einsatz an wechselnden Standorten bereits im Arbeitsvertrag geregelt ist und der Mitarbeiter als Springer eingestellt wurde, gilt die Zuweisung eines Einsatzorts in der Regel nicht als Versetzung (§ 95 Abs. 3 BetrVG). Bei allen anderen Fällen, insbesondere bei Einsätzen, die länger als einen Monat dauern oder mit erheblichen Änderungen der Arbeitsumstände verbunden sind, muss der Betriebsrat beteiligt werden.

Zählt die Fahrzeit zwischen zwei Standorten als Arbeitszeit?

Wenn ein Mitarbeiter am selben Arbeitstag zwischen zwei Standorten wechselt, gilt die Fahrzeit in der Regel als Arbeitszeit, da sie weder Freizeit noch Pause ist. Diese Zeit muss bei der Berechnung der Tages- und Wochenarbeitszeit berücksichtigt werden und verkürzt die effektive Einsatzzeit am zweiten Standort.

Wie manage ich Minijobber, die an mehreren Standorten arbeiten?

Alle Stunden eines Minijobbers müssen über sämtliche Standorte zusammengerechnet werden. Bei einem Mindestlohn von 13,90 € liegt die monatliche Stundengrenze bei rund 40 Stunden, um die 556-€-Grenze nicht zu überschreiten. Ein zentrales System, das die Stunden automatisch konsolidiert, schützt vor unbeabsichtigter Überschreitung und den damit verbundenen Nachzahlungen.

Was ändert sich 2026 durch die Arbeitszeitreform für die Dienstplanung?

Die geplante Reform sieht den Umstieg von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. Das eröffnet mehr Flexibilität bei der Schichtgestaltung, erfordert aber eine noch präzisere Dokumentation. Zusätzlich wird die elektronische Zeiterfassung zur Pflicht. Für Multi-Standort-Betriebe bedeutet das: Ohne ein digitales System, das Arbeitszeiten standortübergreifend erfasst und konsolidiert, wird die rechtskonforme Planung kaum noch möglich sein.

Wie aufwändig ist die Einführung einer digitalen Dienstplan-Software?

Deutlich weniger aufwändig als viele befürchten. Moderne Cloud-Lösungen wie Nostradamus lassen sich in unter einer Woche implementieren. Mitarbeiter tragen ihre Verfügbarkeit direkt über die App ein, Filialleiter können sofort mit der Planung beginnen. Bei Preisen ab 3 € pro Mitarbeiter und Monat amortisiert sich die Investition durch die Zeitersparnis und die Vermeidung von Planungsfehlern typischerweise innerhalb von 2 bis 3 Monaten.

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