Zeiterfassung Einzelperson: Pflichten, Tools & Vorlage

Freelancer, Kleinunternehmer oder erster Mitarbeiter eingestellt? Die Pflichten bei der Zeiterfassung unterscheiden sich grundlegend. Erfahren Sie, was 2026 gilt, laden Sie unsere kostenlose Vorlage herunter oder starten Sie direkt mit einer skalierbaren Lösung.

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KimRoeseler
Zeiterfassung
13 min. lesezeit

Das Thema kurz und kompakt

  • Keine Zeiterfassungspflicht für echte Selbstständige: Freelancer und Solo-Selbstständige ohne Angestellte unterliegen nicht dem Arbeitszeitgesetz. Zeiterfassung ist für sie freiwillig, aber strategisch enorm wertvoll für Kalkulation und Kundenabrechnung.
  • Volle Pflicht ab dem ersten Mitarbeiter: Wer auch nur einen Minijobber beschäftigt, muss seit dem BAG-Beschluss von 2022 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren. Für Minijobs gelten zusätzlich verschärfte Aufzeichnungspflichten nach § 17 MiLoG mit Bußgeldern bis zu 30.000 €.
  • Excel ist erlaubt, aber riskant: Stundenzettel und Tabellen sind rechtlich zulässig, bergen jedoch hohe Fehleranfälligkeit und Nachweisrisiken bei Prüfungen. Digitale Lösungen schaffen mehr Sicherheit bei weniger Aufwand.
  • Vom Einzelkämpfer zum Arbeitgeber mit System: Wer wächst, braucht eine skalierbare Lösung. Software wie Nostradamus verbindet digitale Zeiterfassung mit Dienstplanung und Personalplanung in einer Plattform, die mit dem Betrieb mitwächst.

Quickcheck: Müssen Sie als Einzelperson Ihre Arbeitszeit erfassen?

Die Antwort auf diese Frage hängt entscheidend davon ab, in welcher Rolle Sie sich befinden. Denn hinter dem Begriff „Zeiterfassung Einzelperson“ verbergen sich grundverschiedene Ausgangssituationen mit völlig unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen. Bevor Sie sich mit Tools und Methoden beschäftigen, klären Sie zuerst: Betrifft Sie die Pflicht überhaupt?

Szenario 1: Sie sind Freelancer oder solo-selbstständig

Wenn Sie als Freiberufler, Einzelunternehmer oder Solo-Selbstständiger arbeiten und keine Angestellten beschäftigen, gibt es für Sie keine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schützt ausschließlich Arbeitnehmer. Da Sie keinem Weisungsrecht eines Arbeitgebers unterliegen, können Sie Ihre Arbeitszeiten völlig frei gestalten.

Trotzdem ist Zeiterfassung für Selbstständige eine der klügsten Gewohnheiten, die Sie sich aneignen können. Warum, erfahren Sie weiter unten im Abschnitt über den strategischen Nutzen.

Szenario 2: Sie beschäftigen einen oder wenige Mitarbeiter

Sobald Sie auch nur eine einzige Person anstellen, ob Minijobber, Werkstudent oder Teilzeitkraft, werden Sie zum Arbeitgeber im Sinne des Gesetzes. Damit gelten für Sie die vollen Pflichten zur Arbeitszeiterfassung, und zwar unabhängig von der Betriebsgröße. Das gilt ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses.

Besonders kritisch: Für Minijobber gelten nach § 17 MiLoG verschärfte Dokumentationspflichten mit einer 7-Tage-Frist für die Aufzeichnung und Bußgeldern bis zu 30.000 € bei Verstößen.

Szenario 3: Sie sind Arbeitnehmer und wollen Ihre eigene Zeit tracken

Als Arbeitnehmer liegt die Pflicht zur Einrichtung eines Zeiterfassungssystems bei Ihrem Arbeitgeber. Sie können jedoch verpflichtet werden, Ihre Arbeitszeit selbst zu dokumentieren. Unabhängig davon kann es sinnvoll sein, Ihre Arbeitszeiten eigenständig zu erfassen, etwa um Überstunden nachweisen zu können oder Ihre Work-Life-Balance im Blick zu behalten.

Die Rechtslage 2026: Was Sie als Einzelperson wissen müssen

Die rechtliche Situation rund um die Zeiterfassung ist in Bewegung. Umso wichtiger ist es, den aktuellen Stand zu kennen, damit Sie weder zu wenig noch zu viel tun.

BAG-Beschluss 2022: Die Pflicht gilt bereits

Mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) steht fest: Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeit seiner Beschäftigten erfasst wird. Das BAG leitete diese Pflicht aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ab, unionsrechtskonform ausgelegt im Lichte des EuGH-Urteils von 2019 (C-55/18, das sogenannte „Stechuhr-Urteil“).

Dokumentiert werden müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Ein häufiger Irrtum: Viele glauben, die Pflicht gelte erst ab einem zukünftigen Stichtag. Tatsächlich besteht sie seit Oktober 2022.

Zeiterfassung Einzelperson - Arbeitsrecht und Compliance bei der Arbeitszeiterfassung

Was sich 2026 ändert: Koalitionsvertrag und geplantes Arbeitszeitgesetz

Ein konkretes Arbeitszeiterfassungsgesetz gibt es bislang nicht. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2025 sieht jedoch eine umfassende Reform des Arbeitszeitrechts vor, einschließlich der gesetzlichen Verankerung einer elektronischen Zeiterfassungspflicht. Dieses Gesetz wird übereinstimmend für 2026 erwartet.

Der BMAS-Referentenentwurf von 2023 sah gestaffelte Übergangsfristen je nach Betriebsgröße vor: ein Jahr für Betriebe ab 250 Mitarbeitern, zwei Jahre ab 50 Mitarbeitern, fünf Jahre ab 10 Mitarbeitern. Für Betriebe mit 10 oder weniger Beschäftigten sollte weiterhin die Aufzeichnung in Papierform erlaubt bleiben. Ob diese Fristen im finalen Gesetz übernommen werden, ist noch offen.

Wichtig: Auch ohne fertiges Gesetz gilt die Pflicht zur Zeiterfassung bereits heute. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg im August 2024 (15 K 964/24) bestätigt, als es die behördliche Anordnung gegen einen Arbeitgeber aufrechterhielt, ein Zeiterfassungssystem einzuführen und Aufzeichnungen nachzureichen.

Besondere Pflichten bei Minijobs: 7-Tage-Frist, Zollprüfung und Bußgeldrisiko

Für Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, gelten nach § 17 Mindestlohngesetz (MiLoG) besonders strenge Regeln:

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen dokumentiert werden
  • Die Aufzeichnung muss spätestens 7 Kalendertage nach der Arbeitsleistung erfolgen
  • Die Unterlagen müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden
  • Die Einhaltung wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) geprüft
  • Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 € geahndet werden

Besonders betroffen sind Branchen wie das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, der Einzelhandel, die Gebäudereinigung und die Logistik, in denen der Zoll regelmäßig unangemeldete Kontrollen durchführt.

Rechenbeispiel: Ein Restaurantbetreiber beschäftigt 3 Minijobber ohne jede Zeiterfassung. Bei einer Zollkontrolle drohen bis zu 30.000 € Bußgeld pro Verstoß, also im Worst Case 90.000 €. Hinzu kommen mögliche Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, wenn der Verdacht besteht, dass die Minijob-Grenze von 603 € monatlich (Stand 2026, bei einem Mindestlohn von 13,90 €/Stunde) überschritten wurde. Eine digitale Zeiterfassung für 3 Personen kostet dagegen oft nur 6 bis 36 € im Monat.

Mythos Vertrauensarbeitszeit: Warum die Pflicht trotzdem gilt

Ein weit verbreitetes Missverständnis: Viele Arbeitgeber glauben, dass Vertrauensarbeitszeit die Zeiterfassungspflicht aufhebt. Das ist falsch. Auch bei Vertrauensarbeitszeit müssen die tatsächlichen Arbeitszeiten erfasst werden. Die Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung bleibt bestehen, aber Vertrauen wird um Dokumentation ergänzt. Ihre Mitarbeiter können weiterhin eigenverantwortlich arbeiten, nur eben mit nachvollziehbarer Aufzeichnung.

Warum sich Zeiterfassung auch ohne Pflicht lohnt

Für Freelancer: Der unsichtbare Stundenlohn

Als Selbstständiger sind Sie zwar nicht zur Zeiterfassung verpflichtet. Aber ohne sie fehlt Ihnen eine der wichtigsten Kennzahlen Ihres Geschäfts: Ihr tatsächlicher Stundenlohn.

Ein Beispiel: Sie kalkulieren ein Projekt mit 2.000 € Festpreis und schätzen den Aufwand auf 40 Stunden. Das ergibt einen geplanten Stundensatz von 50 €. Ohne Zeiterfassung merken Sie nicht, dass Sie tatsächlich 80 Stunden investieren. Ihr realer Stundensatz: 25 €. Bei einer 60-Stunden-Woche verdienen Sie damit weniger als viele Minijobber pro Stunde, ohne es zu bemerken.

Zeiterfassung macht Ihre Projektrentabilität sichtbar. Sie erkennen, welche Kunden und Aufträge sich lohnen, können Ihre Stundensätze realistisch kalkulieren und schaffen die Grundlage für transparente Kundenabrechnung. Nutzen Sie einen Arbeitszeit-Rechner, um Ihre tatsächlich geleisteten Stunden ins Verhältnis zu setzen.

Für wachsende Unternehmen: Vom ersten Mitarbeiter zum skalierbaren System

Der Moment, in dem Sie Ihren ersten Mitarbeiter einstellen, ist ein Wendepunkt. Ab Tag 1 gelten die vollen Pflichten zur Arbeitszeiterfassung. Wer in dieser Phase mit einem Notizblock oder einer improvisierten Tabelle beginnt, steht spätestens beim dritten oder vierten Mitarbeiter vor dem Problem, alles umstellen zu müssen.

Der klügere Weg: Wählen Sie von Anfang an ein System, das mit Ihrem Betrieb wächst. So vermeiden Sie den aufwendigen Systemwechsel und haben von Beginn an eine rechtssichere Dokumentation. Wenn Sie bereits wissen, dass auch Schichtplanung und Personalplanung auf Sie zukommen, lohnt sich eine integrierte Lösung.

Zeiterfassung Einzelperson - Gegenüberstellung Personalverwaltung ohne und mit Software

Excel, App oder Software? Die richtige Methode für Ihre Situation

Nicht jede Einzelperson braucht sofort eine professionelle Softwarelösung. Aber auch nicht jede Methode ist für jede Situation geeignet. Die richtige Wahl hängt davon ab, ob Sie für sich selbst oder für Angestellte erfassen und wie hoch Ihre Anforderungen an Rechtssicherheit und Skalierbarkeit sind.

Stundenzettel und Excel: Wann es reicht und wo die Risiken liegen

Rein rechtlich ist eine Excel-Tabelle oder ein Stundenzettel in Papierform zulässig, solange Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit vollständig dokumentiert werden. Für Solo-Selbstständige, die nur ihre eigene Zeit für die Projektabrechnung erfassen, ist das ein pragmatischer Einstieg.

Sobald Sie jedoch Arbeitszeiten für Angestellte dokumentieren, steigen die Anforderungen: Die Aufzeichnungen müssen vollständig, nachvollziehbar und manipulationssicher sein. Genau hier stoßen manuell geführte Tabellen an ihre Grenzen. Fehleranfälligkeit, fehlende Prüfsicherheit und der hohe Verwaltungsaufwand machen sie zu einem Risikofaktor, nicht zuletzt bei spontanen Zollkontrollen, bei denen die Unterlagen sofort vorliegen müssen.

Außerdem: Wenn ein Mitarbeiter Überstunden einklagt und Sie kein objektives Erfassungssystem vorweisen können, kann das Gericht die Stundenaufzeichnungen des Mitarbeiters als Nachweis anerkennen, wie das Arbeitsgericht Emden (2 Ca 94/19) gezeigt hat.

Kostenlose Zeiterfassungs-Vorlage für den Einstieg

  • Sofort einsatzbereit: Beginn, Ende, Pausen und Überstunden auf einen Blick
  • Gesetzeskonform aufgebaut: Alle Pflichtangaben nach ArbZG und MiLoG enthalten
  • Kostenlos und unverbindlich: Ideal als Übergangslösung oder für Solo-Selbstständige

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Kostenlose Apps und Tools: Für wen sie geeignet sind

Kostenlose Zeiterfassungs-Apps sind ideal für Freelancer und Solo-Selbstständige, die ihre Projektzeiten tracken, Berichte erstellen und die Kundenabrechnung vereinfachen wollen. Typische Funktionen sind Stoppuhr, Projektzuordnung, einfache Reports und Export-Optionen.

Für Kleinstarbeitgeber mit Angestellten reichen kostenlose Tools oft nur bedingt: Funktionen wie automatische Pausenberechnung, Überstunden-Tracking, Aufbewahrungsfristen und Compliance-Prüfungen sind in Gratis-Versionen häufig eingeschränkt oder gar nicht vorhanden.

Professionelle Zeiterfassungssoftware: Ab wann sich der Umstieg lohnt

Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen und rechtssichere Dokumentation benötigen, lohnt sich der Schritt zu einer professionellen Lösung. Cloudbasierte Zeiterfassungssoftware kostet typischerweise zwischen 2 und 12 € pro Mitarbeiter und Monat und bietet dafür:

  • Automatische Einhaltung von Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten
  • Digitale Zeiterfassung per App oder stationärem Zeiterfassungssystem
  • Automatische Pausenberechnung und Überstunden-Tracking
  • Revisionssichere Aufbewahrung und DSGVO-Konformität
  • Schnittstellen zu Lohnbuchhaltung und Kassensystemen

Besonders für Betriebe in der Gastronomie, Hotellerie oder im Einzelhandel, wo Personalkosten oft 30 bis 40 % des Umsatzes ausmachen, zahlt sich die Investition schnell aus.

MethodeGeeignet fürVorteileNachteileRechtskonform?
Stundenzettel / PapierSolo-Selbstständige, ÜbergangKostenlos, sofort nutzbarFehleranfällig, nicht manipulationssicher, hoher AufwandBedingt (bei vollständiger Dokumentation)
Excel-TabelleFreelancer, Kleinbetriebe (Übergang)Flexibel, kostenlos, individuell anpassbarKeine automatische Compliance-Prüfung, ManipulationsrisikoBedingt (bei sorgfältiger Führung)
Kostenlose AppFreelancer, Solo-SelbstständigeEinfach, mobil, projektbasiertOft eingeschränkte Funktionen für Arbeitgeber, Datenschutz prüfenJe nach Anbieter
Professionelle SoftwareArbeitgeber (auch mit 1 Mitarbeiter)Rechtssicher, automatisiert, skalierbar, DSGVO-konformMonatliche Kosten (ab ca. 2-3 €/Mitarbeiter)Ja

Empfehlenswerte Zeiterfassungstools für Einzelpersonen

Die Auswahl des richtigen Tools hängt von Ihrer Situation ab. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht bewährter Lösungen, unterteilt nach Nutzertyp.

Für Freelancer und Solo-Selbstständige

Wenn Sie ausschließlich Ihre eigene Arbeitszeit tracken wollen, reichen in der Regel kostenlose Tools mit Fokus auf Projektzeiterfassung und Berichtswesen:

  • Clockify: Kostenlos für unbegrenzte Nutzer, projektbasierte Zeiterfassung mit Stoppuhr, Berichte und Export. Verfügbar als Web-App, Desktop und mobile App (iOS/Android). Besonders stark bei der Kundenabrechnung.
  • Toggl Track: Intuitive Oberfläche, plattformübergreifend nutzbar, gute Reporting-Funktionen. Kostenloser Plan für bis zu 5 Nutzer. Ideal für Freelancer, die Wert auf einfache Bedienung legen.
  • Clockodo: Deutsche Lösung, DSGVO-konform, mit kostenlosem Plan für eine Person. Bietet Projektzeiterfassung, Urlaubsverwaltung und Überstundenberechnung. Besonders geeignet, wenn Ihnen Datenschutz und deutsche Server wichtig sind.

Für Kleinstarbeitgeber mit 1 bis 5 Mitarbeitern

Sobald Sie Angestellte beschäftigen, brauchen Sie ein Tool, das über reine Projektzeiterfassung hinausgeht. Entscheidend sind Compliance-Funktionen, automatische Pausenberechnung und revisionssichere Aufbewahrung:

  • Timr: Besonders geeignet für mobile Teams, offline-fähig, mit GPS-Zeiterfassung. Preise ab ca. 8 € pro Nutzer/Monat. Gute Wahl für Handwerk und Außendienst.
  • Personizer: Kombiniert Zeiterfassung mit Urlaubsplanung und Abwesenheitsverwaltung. DSGVO-konform, einfache Einrichtung. Kostenloser Plan für bis zu 5 Nutzer verfügbar.
  • Nostradamus: Wenn Sie nicht nur Arbeitszeiten erfassen, sondern auch Dienstpläne erstellen und Personalkosten optimieren wollen, bietet Nostradamus eine integrierte Lösung. Digitale Zeiterfassung per Mitarbeiter-App oder stationärem Zeiterfassungssystem, automatische Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, DATEV-Integration für die Lohnvorbereitung und Abwesenheitsverwaltung. Bereits ab 3 € pro Mitarbeiter/Monat und in unter einer Woche implementierbar. Besonders geeignet für Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel.
ToolZielgruppeKostenloser PlanMobile AppCompliance-FeaturesBesonderheit
ClockifyFreelancerJa (unbegrenzt)iOS, AndroidBasisProjektbasiert, Kundenabrechnung
Toggl TrackFreelancer, kleine TeamsJa (bis 5 Nutzer)iOS, AndroidBasisEinfachste Bedienung
ClockodoFreelancer, KleinbetriebeJa (1 Person)iOS, AndroidMittelMade in Germany, DSGVO
TimrMobile Teams, HandwerkNeiniOS, Android (offline)GutGPS, Offline-Fähigkeit
PersonizerKleinbetriebeJa (bis 5 Nutzer)iOS, AndroidGutHR-Funktionen integriert
NostradamusWachsende Betriebe, GastgewerbeNein (ab 3 €/Mitarbeiter)iOS, AndroidUmfassendZeiterfassung + Dienstplanung + KI-Prognosen

Delegation der Zeiterfassung: Was Arbeitgeber wissen müssen

Als Kleinstarbeitgeber fragen Sie sich vielleicht: Kann ich die Zeiterfassung nicht einfach meinen Mitarbeitern überlassen? Die Antwort: Ja, aber mit Einschränkungen.

Die Arbeitszeiterfassung kann auf die Mitarbeiter übertragen werden. Allerdings bleibt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufzeichnung beim Arbeitgeber. Konkret bedeutet das:

  • Sie müssen Ihre Mitarbeiter über den Umfang und die Modalitäten der Aufzeichnung informieren
  • Sie müssen die Einhaltung zumindest stichprobenartig überprüfen
  • Bei einer Prüfung durch den Zoll oder die Arbeitsschutzbehörde müssen Sie die Unterlagen vorlegen können

Eine digitale Lösung mit App-basierter Erfassung macht die Delegation deutlich einfacher: Mitarbeiter stempeln sich selbst ein und aus, während das System automatisch prüft, ob Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten eingehalten werden. Sie behalten den Überblick, ohne jeden Stundenzettel manuell kontrollieren zu müssen.

Ausnahmen von der Zeiterfassungspflicht

Nicht für jeden besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Folgende Ausnahmen sind gesetzlich vorgesehen:

  • Echte Selbstständige und Freelancer ohne Angestellte: Kein Arbeitnehmerstatus, keine Pflicht
  • Leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG: Personen mit tatsächlicher unternehmerischer Entscheidungsbefugnis und erheblicher Gestaltungsfreiheit bei der Arbeitszeit. Eine reine Bezeichnung als „Führungskraft“ reicht nicht aus
  • Geschäftsführer-Gesellschafter: Als Organ der Gesellschaft unterliegen sie in der Regel nicht dem ArbZG
  • Familienangehörige: Für im Betrieb mitarbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers besteht nach § 1 Abs. 2 MiLoDokV keine Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz
  • Mobile Tätigkeiten mit freier Zeiteinteilung: Für Arbeitnehmer, die ausschließlich mobil tätig sind und ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen, genügt nach § 1 MiLoAufzV die Aufzeichnung der reinen Dauer (ohne Beginn und Ende)

Zeiterfassung und Personalplanung optimieren - Produktivität steigern

Checkliste: Zeiterfassung als Einzelperson rechtssicher umsetzen

Ob Sie gerade Ihren ersten Mitarbeiter eingestellt haben oder als Selbstständiger Ihre Prozesse professionalisieren wollen: Mit dieser Checkliste stellen Sie sicher, dass Sie nichts übersehen.

  • Klären Sie Ihren Status: Sind Sie Selbstständiger ohne Angestellte (keine Pflicht) oder Arbeitgeber (volle Pflicht)?
  • Identifizieren Sie alle Beschäftigungsverhältnisse: Auch Minijobber, Werkstudenten und Aushilfen zählen als Arbeitnehmer
  • Dokumentieren Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Beschäftigten
  • Halten Sie die 7-Tage-Frist ein: Bei Minijobs und in bestimmten Branchen (§ 17 MiLoG) müssen die Aufzeichnungen spätestens 7 Kalendertage nach der Arbeitsleistung vorliegen
  • Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens 2 Jahre auf (bei Überstunden-Dokumentation nach § 16 ArbZG sogar länger empfehlenswert)
  • Prüfen Sie Ihr System auf DSGVO-Konformität: Arbeitszeitdaten sind personenbezogene Daten. Speichern Sie nur das Notwendige, idealerweise auf europäischen Servern
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Art und den Umfang der Zeiterfassung
  • Kontrollieren Sie stichprobenartig, wenn Sie die Erfassung an Mitarbeiter delegiert haben
  • Achten Sie auf automatische Compliance: Ruhezeiten (11 Stunden), Höchstarbeitszeiten (10 Stunden/Tag), Pausenregelungen und Jugendarbeitsschutz müssen eingehalten werden
  • Planen Sie voraus: Wählen Sie eine Lösung, die mit Ihrem Betrieb mitwachsen kann, damit Sie bei Wachstum nicht alles umstellen müssen

Fazit: Zeiterfassung lohnt sich immer – ob Pflicht oder nicht

Die Frage „Muss ich als Einzelperson meine Arbeitszeit erfassen?“ lässt sich klar beantworten: Als Selbstständiger ohne Angestellte besteht keine gesetzliche Pflicht, aber der strategische Nutzen für Kalkulation, Kundenabrechnung und Selbstmanagement ist enorm. Sobald Sie auch nur einen einzigen Mitarbeiter beschäftigen, gelten die vollen Pflichten zur Arbeitszeiterfassung, unabhängig von der Betriebsgröße.

Die gute Nachricht: Der Einstieg muss weder teuer noch kompliziert sein. Für Freelancer reicht oft ein kostenloses Tool. Für Arbeitgeber lohnt sich von Anfang an eine professionelle Lösung, die Rechtssicherheit bietet und mit dem Betrieb skaliert.

Wenn Sie neben der Zeiterfassung auch Dienstplanung, Urlaubsverwaltung und Lohnvorbereitung in einem System bündeln möchten, ist Nostradamus eine Lösung, die genau dafür entwickelt wurde. Die Implementierung dauert weniger als eine Woche, die Preise starten ab 3 € pro Mitarbeiter/Monat, und der ROI zeigt sich typischerweise innerhalb von 2 bis 3 Monaten.

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Häufige Fragen zur Zeiterfassung für Einzelpersonen

Muss ich als Freelancer meine Arbeitszeit erfassen?

Nein. Als echter Selbstständiger ohne Angestellte unterliegen Sie nicht dem Arbeitszeitgesetz und haben keine gesetzliche Pflicht zur Zeiterfassung. Sobald Sie jedoch Mitarbeiter beschäftigen, auch Minijobber, gelten die vollen Aufzeichnungspflichten. Für die eigene Projektrentabilität und Kundenabrechnung ist Zeiterfassung dennoch sehr empfehlenswert.

Reicht ein Stundenzettel oder eine Excel-Tabelle als Zeiterfassung?

Grundsätzlich ja, solange Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit vollständig dokumentiert werden und die Unterlagen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden. In der Praxis bergen manuelle Methoden jedoch Risiken: Fehleranfälligkeit, fehlende Manipulationssicherheit und Nachweisschwierigkeiten bei Prüfungen. Für Arbeitgeber mit Angestellten ist eine digitale Lösung deutlich sicherer.

Was passiert, wenn ich keine Zeiterfassung habe und der Zoll prüft?

Bei Minijobs und in bestimmten Branchen prüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) die Einhaltung der Aufzeichnungspflichten nach § 17 MiLoG. Fehlende Dokumentation kann mit Bußgeldern von bis zu 30.000 € pro Verstoß geahndet werden. Zusätzlich drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und die Beweislastumkehr bei Überstundenklagen.

Kann ich die Zeiterfassung an meinen Mitarbeiter delegieren?

Ja, die Zeiterfassung kann auf Mitarbeiter übertragen werden. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufzeichnung bleibt jedoch beim Arbeitgeber. Sie müssen Ihre Mitarbeiter über die Modalitäten informieren und die Einhaltung stichprobenartig überprüfen. Eine App-basierte Lösung erleichtert diesen Prozess erheblich.

Gilt die Zeiterfassungspflicht auch für Familienangehörige im Betrieb?

Für im Betrieb mitarbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers besteht nach § 1 Abs. 2 MiLoDokV keine Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz. Die allgemeine Zeiterfassungspflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz kann jedoch greifen, wenn ein echtes Arbeitsverhältnis vorliegt.

Wie aufwendig ist die Einführung einer digitalen Zeiterfassung?

Deutlich weniger, als viele erwarten. Cloudbasierte Lösungen benötigen keine Installation und sind oft innerhalb weniger Stunden einsatzbereit. Bei Nostradamus beispielsweise ist die Implementierung in unter einer Woche abgeschlossen. Die Kosten starten bei vielen Anbietern bereits ab 2 bis 3 € pro Mitarbeiter und Monat, was im Verhältnis zum Bußgeldrisiko und Verwaltungsaufwand manueller Methoden verschwindend gering ist.

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