Kostenlose Arbeitszeiterfassung-Vorlage Übersichtliche Monatsansicht Sollstunden vs. Ist-Stunden Vergleich Farbliche Markierung (Krank, Urlaub, etc.) Keine Excel-Kenntnisse erforderlich Jetzt kostenlos herunterladen Artikel teilen Das Thema kurz und kompakt Zeiterfassung ist für Hausmeister bereits Pflicht. Seit dem BAG-Beschluss von 2022 müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit aller Beschäftigten lückenlos erfassen – auch bei Hausmeistern mit wechselnden Einsatzorten, Bereitschaftszeiten und Rufbereitschaft. Hausmeister brauchen mehr als eine einfache Stempeluhr. Neben der arbeitsrechtlichen Zeiterfassung erfordert die Nebenkostenabrechnung eine tätigkeitsbezogene Dokumentation: Welche Aufgabe wurde wann und an welchem Objekt erledigt? Bereitschaftszeit, Rufbereitschaft und Winterdienst machen die Erfassung komplex. Gerade bei Schulhausmeistern (TVöD) und Objekthausmeistern mit Diensthandy entstehen schnell vergütungspflichtige Zeiten, die ohne saubere Dokumentation untergehen – oder zu teuren Nachforderungen führen. Digitale Lösungen wie Nostradamus vereinfachen die gesamte Zeiterfassung und Dienstplanung. Mit mobiler App, objektbezogener Erfassung und automatischer Einhaltung gesetzlicher Vorgaben deckt eine Workforce-Management-Software alle drei Dimensionen ab – Arbeitsrecht, Nebenkostendokumentation und Bereitschaftszeiten.Warum Zeiterfassung für Hausmeister mehr als eine Pflicht istDie doppelte Anforderung: Arbeitsrecht und NebenkostendokumentationHausmeister gehören zu den Berufsgruppen, bei denen die Zeiterfassung eine doppelte Funktion erfüllt. Einerseits verlangt das Arbeitsrecht die lückenlose Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit – inklusive Pausen und Überstunden. Andererseits müssen Vermieter und Hausverwaltungen nach § 2 Nr. 14 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) nachweisen können, welche konkreten Tätigkeiten ein Hausmeister ausgeführt hat und in welchem zeitlichen Umfang.Der Grund: Nur umlagefähige Tätigkeiten wie Grünpflege, Winterdienst oder Kontrollgänge dürfen auf Mieter umgelegt werden. Verwaltungsaufgaben, Schlüsselübergaben oder Mieterkommunikation hingegen nicht. Besonders bei sogenannten Mischhausmeistern, die beide Arten von Tätigkeiten ausführen, ist eine detaillierte Stundenaufstellung unumgänglich. Fehlt diese Dokumentation, kann der Vermieter im Streitfall die gesamte Kostenumlegung verlieren.Eine reine Kommen-Gehen-Erfassung reicht für Hausmeister also nicht aus. Es muss erkennbar sein, was der Hausmeister wann und wo getan hat.Wer ist betroffen?Die Zeiterfassungspflicht betrifft alle Beschäftigungsverhältnisse im Hausmeisterbereich: Schulhausmeister und kommunale Hausmeister im öffentlichen Dienst (TVöD) – hier kommen besondere Regelungen zur Bereitschaftszeit hinzu Objekthausmeister in Wohnanlagen – angestellt bei Hausverwaltungen oder Facility-Management-Dienstleistern, oft mit Multi-Objekt-Betreuung Hausmeister in Hotels, Kliniken oder Industrieparks – häufig mit Schicht- oder Bereitschaftsanteilen Selbstständige Hausmeisterservices – hier gilt die Pflicht für angestellte Mitarbeiter; gleichzeitig dient die Zeiterfassung als Leistungsnachweis gegenüber Auftraggebern Vermieter mit angestelltem Hausmeister – auch Privatvermieter mit einem einzigen Hausmeister müssen die Arbeitszeit dokumentierenGesetzliche Pflicht zur Zeiterfassung – der aktuelle Stand 2026BAG-Urteil und EuGH: Was Arbeitgeber jetzt erfassen müssenDie Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist keine Zukunftsmusik – sie gilt bereits seit September 2022. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte in seinem Beschluss vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) klar: Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das BAG stützte sich dabei auf das EuGH-Urteil vom 14.05.2019 (Rs. C-55/18), das sogenannte „Stechuhr-Urteil“, und leitete die Pflicht aus § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ab.Im Koalitionsvertrag 2025 hat sich die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD zudem zur verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung bekannt. Ein konkretes Gesetz steht zwar noch aus, doch die Pflicht als solche ist bereits geltendes Recht.Was genau dokumentiert werden mussArbeitgeber müssen für jeden Beschäftigten täglich folgende Daten erfassen: Beginn der Arbeitszeit Ende der Arbeitszeit Dauer der täglichen Arbeitszeit (Netto-Arbeitszeit) Pausenzeiten Überstunden sowie Arbeit an Sonn- und FeiertagenDiese Verpflichtung gilt für alle Arbeitsorte – also auch für Außeneinsätze, wechselnde Objekte und Rufbereitschaftseinsätze. Gerade für Hausmeister, die selten an einem festen Schreibtisch arbeiten, ist das eine organisatorische Herausforderung.Sonderregelung für KleinbetriebeFür Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten sieht der aktuelle Gesetzentwurf eine Erleichterung vor: Sie dürfen Arbeitszeiten weiterhin manuell erfassen, etwa mit handschriftlichen Stundenzetteln. Eine elektronische Lösung ist für diese Betriebe keine Pflicht. Das betrifft viele kleine Hausmeisterservices. Wichtig: Die Zeiterfassung an sich muss aber auch in Kleinbetrieben erfolgen – die Erleichterung bezieht sich nur auf die Form, nicht auf die Pflicht.Bußgelder und Konsequenzen bei VerstößenVerstöße gegen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 € geahndet werden. In der Praxis geht die Arbeitsschutzbehörde zunächst mit einer Warnung und Aufforderung vor. Wird diese ignoriert, folgt das Bußgeld. Doch auch ohne Bußgeld drohen erhebliche Risiken: Beweislastnachteile bei Überstundenstreitigkeiten: Das ArbG Emden sprach einem Beschäftigten die Vergütung nach seinen eigenen Stundenaufzeichnungen zu, weil der Arbeitgeber kein objektives Erfassungssystem hatte. Probleme bei der Nebenkostenabrechnung: Ohne Tätigkeitsnachweise können Mieter die Umlegung von Hausmeisterkosten anfechten. Nachforderungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS): Besonders wenn Reinigungstätigkeiten unter den Branchenmindestlohn fallen (siehe unten).Besondere Herausforderungen bei der Zeiterfassung für HausmeisterBereitschaftszeit im TVöD – Faktorisierung richtig abbildenFür Hausmeister im öffentlichen Dienst enthält der Anhang zu § 9 TVöD eine Sonderregelung zur Bereitschaftszeit. Wenn regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang (mindestens rund 25 % der Arbeitszeit) Bereitschaftszeiten anfallen, werden diese zur Hälfte als Arbeitszeit gewertet (faktorisiert).Konkret bedeutet das: Die Summe aus Vollarbeitszeit und Bereitschaftszeiten darf durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Im Ergebnis kann ein Arbeitgeber bis zu 48 Stunden einsetzen, bestehend aus 32,5 Stunden Vollarbeit und 13 Stunden Bereitschaftszeit (die faktorisiert 6,5 Stunden ergeben).Wichtig für die Zeiterfassung: Bereitschaftszeiten müssen nicht ausdrücklich angeordnet werden – sie ergeben sich aus der Art der Tätigkeit selbst. Der Wechsel zwischen Vollarbeit und Bereitschaft wird vom Arbeitsanfall bestimmt und kann im Voraus oft nicht geplant werden. Das Zeiterfassungssystem muss diese Faktorisierung abbilden können – was viele Standardlösungen nicht leisten.Rufbereitschaft: Wann das Diensthandy zur Arbeitszeitfalle wirdViele Hausmeister tragen ein Diensthandy und sind auch außerhalb der regulären Arbeitszeit erreichbar. Was vielen Arbeitgebern nicht bewusst ist: Eine Rufbereitschaft kann auch konkludent entstehen – also ohne formelle Anordnung. Ein Praxisfall verdeutlicht das Risiko:Ein Hausmeister in einem Seniorenzentrum hatte reguläre Arbeitszeiten von 07:30 bis 15:30 Uhr. Die Arbeitgeberin stellte ihm ein Diensthandy zur Verfügung, das er auch außerhalb der Arbeitszeit mitführen sollte. Als der Hausmeister die Vergütung seiner Rufbereitschaftsdienste einklagte, obsiegte er rechtskräftig – die Anordnung der Rufbereitschaft war durch das dauerhafte Mitführen des Diensthandys konkludent erfolgt.Die Konsequenz: Jeder Einsatz während einer Rufbereitschaft ist Arbeitszeit und muss mit Start- und Endzeit erfasst werden. Auch wenn es sich nur um wenige Minuten handelt – summiert über einen Dienst können daraus Stunden werden, die nicht verloren gehen dürfen. Eine mobile Erfassungslösung, die schnell und unkompliziert funktioniert, ist hier unverzichtbar.Mischhausmeister: Umlagefähige und nicht-umlagefähige Tätigkeiten dokumentierenBeschäftigt eine Hausverwaltung einen Hausmeister, der sowohl Reinigungsarbeiten und Grünpflege (umlagefähig) als auch Verwaltungsaufgaben und Mieterkommunikation (nicht umlagefähig) übernimmt, muss genau dokumentiert werden, wie sich die Arbeitszeit verteilt.Rechenbeispiel: Ein Hausmeister wird für 2.500 € brutto/Monat beschäftigt. Er verbringt 60 % seiner Zeit mit umlagefähigen Tätigkeiten und 40 % mit nicht-umlagefähigen. Ohne tägliche Zeiterfassung nach Tätigkeitskategorien kann der Vermieter im Streitfall die gesamte Umlegung in der Nebenkostenabrechnung verlieren. Bei 20 Mietparteien à 125 €/Jahr wären das 2.500 € pro Jahr, die nicht umgelegt werden können.Die Empfehlung: Legen Sie im Zeiterfassungssystem mindestens drei Tätigkeitskategorien an: (a) umlagefähige Hausmeistertätigkeiten, (b) nicht-umlagefähige Verwaltungstätigkeiten, (c) Winterdienst und Notfalleinsätze.Die Branchenmindestlohn-Falle bei ReinigungstätigkeitenEin häufig übersehenes Risiko: Wenn ein Hausmeister Reinigungstätigkeiten oder Winterdienst auf Verkehrsflächen ausführt, kann der Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung greifen. Dieser liegt seit dem 01.01.2026 bei 15,00 €/Stunde (Lohngruppe 1) – deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn von 13,90 €/Stunde.Rechenbeispiel: Ein Hausmeister arbeitet 173,3 Stunden/Monat. 30 % seiner Tätigkeit entfallen auf Reinigungsarbeiten. Wenn diese Stunden unter den Branchenmindestlohn fallen, entsteht monatlich eine Differenz von ca. 57 €. Über ein Jahr summiert sich das auf rund 685 €. Bei einer Nachforderung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit bis zu zwei Jahren Rückwirkung sind das schnell 1.370 € plus mögliches Bußgeld.Die Zeiterfassung muss daher die Tätigkeitsart unterscheiden können – nicht nur für die Nebenkostenabrechnung, sondern auch für die korrekte Lohnabrechnung.Winterdienst: Haftungsnachweis und ArbeitszeitspitzenVon Dezember bis März verändert der Winterdienst den Arbeitsalltag von Hausmeistern grundlegend. Insbesondere Schulhausmeister werden teils mit Urlaubssperren belegt und leisten Rufbereitschaft von Montag bis Samstag. Die Arbeitszeiten liegen in den Wintermonaten häufig zwischen 05:00 und 18:00 Uhr.Die Dokumentation der Winterdienst-Einsätze hat dabei eine doppelte Funktion: Sie dient als Arbeitszeitnachweis und gleichzeitig als Haftungsnachweis bei der Verkehrssicherungspflicht. Wenn ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg stürzt, muss der Eigentümer nachweisen können, dass der Hausmeister seine Aufgaben rechtzeitig erledigt hat. Ein Winterdienstprotokoll mit Uhrzeiten und Maßnahmen (Räumen, Streuen) ist daher unverzichtbar.Anforderungen an die Zeiterfassung im HausmeisterdienstMobil und flexibel – Erfassung an wechselnden ObjektenHausmeister arbeiten selten an einem festen Ort. Ob Kontrollgang über das Gelände, Reparatur im Keller oder Abstimmung mit Handwerkern vor Ort – die Zeiterfassung muss per Smartphone oder Tablet funktionieren, mit einem Klick starten und stoppen. Besonders bei Rufbereitschaftseinsätzen, die oft nur wenige Minuten dauern, ist eine schnelle Erfassung ohne Umwege über einen Desktop-PC entscheidend.Objektbezogen – jede Stunde dem richtigen Objekt zuordnenViele Hausmeister betreuen mehrere Liegenschaften. Für die korrekte Nebenkostenumlegung und die Preiskalkulation bei Hausmeisterservices muss die Zeiterfassung pro Objekt erfolgen. Nur so lässt sich nachvollziehen, welcher Aufwand auf welche Liegenschaft entfällt.Tätigkeitsbezogen – Kategorien für die NebenkostenabrechnungNeben dem Objekt muss auch die Art der Tätigkeit dokumentiert werden. Idealerweise lassen sich im System Kategorien hinterlegen (z. B. Grünpflege, Reinigung, Winterdienst, Verwaltung), die bei der Zeiterfassung ausgewählt werden. So entsteht automatisch die Grundlage für eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung.Bereitschafts- und Rufbereitschaftszeiten korrekt abbildenDas Zeiterfassungssystem sollte zwischen Vollarbeit, Bereitschaftszeit und Rufbereitschaftseinsätzen unterscheiden können. Für TVöD-Hausmeister ist die Faktorisierung (Bereitschaftszeit = 50 % Arbeitszeit) ein Muss. Für alle anderen Hausmeister gilt: Jeder Einsatz während einer Rufbereitschaft muss minutengenau dokumentiert werden.Leistungsnachweise und Berichte für HausverwaltungenHausverwaltungen und Auftraggeber erwarten regelmäßige Leistungsnachweise. Die Zeiterfassung sollte daher exportierbare Berichte nach Objekt, Mitarbeiter, Zeitraum und Tätigkeitskategorie liefern – idealerweise auf Knopfdruck, ohne manuelles Zusammenstellen aus verschiedenen Quellen.Checkliste: 7 Kriterien für die richtige Hausmeister-Zeiterfassung Mobile Erfassung per App – funktioniert auf dem Smartphone, auch bei wechselnden Einsatzorten Objektbezogene Zuordnung – Zeiten lassen sich pro Liegenschaft oder Kunde buchen Tätigkeitskategorien – umlagefähige und nicht-umlagefähige Arbeiten werden getrennt erfasst Bereitschaftszeit-Abbildung – Unterscheidung zwischen Vollarbeit, Bereitschaft und Rufbereitschaftseinsätzen Automatische Pausenberechnung – gesetzliche Pausenregelungen werden berücksichtigt Exportfähige Berichte – Leistungsnachweise und Abrechnungsgrundlagen auf Knopfdruck DSGVO-Konformität – sichere Datenspeicherung auf europäischen ServernVon Papier zur digitalen Zeiterfassung – der Umstieg in der PraxisStundenzettel und Excel: Wo die Grenzen liegenIn vielen Hausmeisterbetrieben und Hausverwaltungen werden Arbeitszeiten noch mit handschriftlichen Stundenzetteln, einfachen Excel-Tabellen oder sogar per telefonischer Meldung dokumentiert. Für Kleinbetriebe mit wenigen Mitarbeitern und einem Objekt kann das funktionieren – vorausgesetzt, die Dokumentation ist vollständig, täglich und nachvollziehbar.Die Grenzen zeigen sich jedoch schnell, wenn ein Hausmeister mehrere Objekte betreut, Bereitschaftszeiten anfallen oder die Daten für die Nebenkostenabrechnung aufbereitet werden müssen. Handschriftliche Zettel gehen verloren, nachträgliche Korrekturen sind schwer nachvollziehbar, und das monatliche Zusammentragen der Daten kostet unnötig Zeit. Besonders problematisch: Bei einer Prüfung durch die Arbeitsschutzbehörde oder die FKS müssen die Aufzeichnungen objektiv, verlässlich und zugänglich sein – Anforderungen, die lose Zettelsammlungen selten erfüllen.Schritt für Schritt zur digitalen ZeiterfassungDer Umstieg auf eine digitale Lösung muss nicht kompliziert sein. In der Praxis bewährt sich folgendes Vorgehen: Schritt 1: Anforderungen definieren – welche Objekte, Tätigkeitskategorien und Arbeitszeitmodelle (inkl. Bereitschaft) müssen abgebildet werden? Schritt 2: Software auswählen – auf mobile Erfassung, Objektzuordnung und Berichtsfunktionen achten Schritt 3: Objekte und Kategorien im System anlegen Schritt 4: Mitarbeiter einweisen – die Bedienung per App sollte in wenigen Minuten erklärt sein Schritt 5: Parallelbetrieb für 2-4 Wochen – alte und neue Methode gleichzeitig nutzen, um Lücken zu erkennenPapier / StundenzettelExcel-TabelleDigitale SoftwareMobilitätNur vor Ort ausfüllbarAm PC, nachträglichPer App, in EchtzeitObjektzuordnungManuell, fehleranfälligMöglich, aber aufwendigAutomatisch per AuswahlTätigkeitskategorienFreitext, uneinheitlichMöglich bei guter VorlageVordefinierte KategorienBereitschaftszeitenKaum abbildbarNur mit ZusatzaufwandSystemseitig unterscheidbarBerichte / ExportManuelles AbtippenManuelle AuswertungAuf KnopfdruckRechtssicherheitGering (manipulierbar)Mittel (änderbar)Hoch (revisionssicher)Aufwand pro MonatHochMittelGeringKostenlose Zeiterfassungs-Vorlage für Hausmeister Sofort einsetzbar – tägliche Erfassung von Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden Übersichtliche Monatsansicht mit automatischer Stundenberechnung Ideal als Übergangslösung oder für Kleinbetriebe mit bis zu 10 MitarbeiternJetzt kostenlos herunterladenDigitale Zeiterfassung mit Nostradamus – so funktioniert es in der PraxisMobile Zeiterfassung per Mitarbeiter-AppMit der Mitarbeiter-App von Nostradamus erfassen Hausmeister ihre Arbeitszeit direkt auf dem Smartphone – mit einem Klick zum Starten und Beenden. Das funktioniert an jedem Einsatzort, ohne dass sich jemand erst in ein System einloggen muss. Pausen werden automatisch berechnet, Überstunden automatisch getrackt. Für die stationäre Erfassung am Hauptobjekt steht ergänzend ein Zeiterfassungssystem mit PIN-Code oder Chip zur Verfügung.Dienstplanung und Bereitschaftszeiten integriert planenNostradamus verbindet Zeiterfassung und Dienstplanung in einer Plattform. Schichten lassen sich in 15-Minuten-Schritten anpassen, Mitarbeiter tragen ihre Verfügbarkeit direkt in der App ein. Das System überwacht automatisch die Einhaltung von Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten – ein entscheidender Vorteil gerade bei Hausmeistern mit Bereitschaftsanteilen und saisonalen Arbeitszeitspitzen im Winterdienst.Abwesenheiten und UrlaubsverwaltungUrlaub, Krankheit und sonstige Abwesenheiten werden über die digitale Urlaubsverwaltung verwaltet und automatisch in der Dienstplanung berücksichtigt. Das ist besonders relevant für die Wintermonate, wenn Urlaubssperren gelten und Vertretungen frühzeitig geplant werden müssen.Auswertungen und Exporte für die AbrechnungÜber die Management-App haben Betriebsleiter und Hausverwaltungen jederzeit Einblick in Personalkosten und Auslastung. Dank der DATEV-Integration lassen sich die erfassten Daten nahtlos in die Lohnbuchhaltung übertragen – ohne doppelte Dateneingabe. Die Implementierung ist in unter einer Woche möglich, der ROI zeigt sich typischerweise innerhalb von 2-3 Monaten.Fazit: Zeiterfassung für Hausmeister richtig aufsetzenDie Zeiterfassung für Hausmeister ist komplexer als in vielen anderen Berufen – aber genau deshalb lohnt sich eine durchdachte Lösung besonders. Wer die drei Dimensionen im Blick behält (Arbeitsrecht, Nebenkostendokumentation, Bereitschaftszeiten), schützt sich vor Bußgeldern, Nachforderungen und Abrechnungsstreitigkeiten.Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: Die Zeiterfassungspflicht gilt bereits jetzt – unabhängig von der Betriebsgröße Für Hausmeister reicht eine einfache Stempeluhr nicht aus: Objekt- und tätigkeitsbezogene Erfassung ist essenziell Bereitschaftszeiten und Rufbereitschaftseinsätze müssen sauber dokumentiert werden – auch ohne formelle Anordnung Bei Reinigungstätigkeiten kann der höhere Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung (15,00 €/Stunde) greifen Winterdienst-Protokolle dienen gleichzeitig als HaftungsnachweisEine digitale Workforce-Management-Lösung wie Nostradamus deckt alle diese Anforderungen ab – von der mobilen Zeiterfassung über die Personalplanung bis zur automatischen Compliance-Prüfung. Ab 3 € pro Mitarbeiter/Monat ist der Einstieg möglich.Häufige Fragen zur Zeiterfassung für HausmeisterIst Zeiterfassung für Hausmeister Pflicht?Ja. Seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten lückenlos zu erfassen – einschließlich Beginn, Ende, Dauer und Pausen. Das gilt auch für Hausmeister, unabhängig davon, ob sie im öffentlichen Dienst, bei einer Hausverwaltung oder bei einem privaten Vermieter angestellt sind.Zählt Rufbereitschaft beim Hausmeister als Arbeitszeit?Die Rufbereitschaft selbst gilt nicht als Arbeitszeit. Sobald der Hausmeister jedoch tatsächlich tätig wird (z. B. bei einem Notfalleinsatz), zählt diese Zeit als Arbeitszeit und muss erfasst werden. Wichtig: Eine Rufbereitschaft kann auch konkludent entstehen, etwa wenn ein Diensthandy dauerhaft mitgeführt werden soll.Wie dokumentiere ich Bereitschaftszeiten nach TVöD?Nach dem Anhang zu § 9 TVöD werden Bereitschaftszeiten zur Hälfte als Arbeitszeit gewertet (Faktorisierung). Die Summe aus Vollarbeit und Bereitschaftszeit darf durchschnittlich 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Das Zeiterfassungssystem muss zwischen Vollarbeit und Bereitschaftszeit unterscheiden können, auch wenn der Wechsel nicht im Voraus planbar ist.Muss ich Tätigkeiten für die Nebenkostenabrechnung getrennt erfassen?Ja, bei Mischhausmeistern ist das unumgänglich. Nach § 2 Nr. 14 BetrKV dürfen nur umlagefähige Tätigkeiten (z. B. Grünpflege, Winterdienst, Kontrollgänge) auf Mieter umgelegt werden. Verwaltungsaufgaben sind nicht umlagefähig. Ohne eine getrennte Dokumentation riskieren Vermieter, die gesamte Kostenumlegung zu verlieren.Was passiert, wenn mein Hausmeister auch Reinigungsarbeiten macht?Wenn ein Hausmeister Reinigungs- oder Winterdiensttätigkeiten ausführt, kann der Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung greifen (15,00 €/Stunde ab 2026 statt 13,90 € allgemeiner Mindestlohn). Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft die Einhaltung. Eine tätigkeitsbezogene Zeiterfassung ist daher auch für die korrekte Lohnabrechnung wichtig.Brauche ich als kleiner Hausmeisterservice eine digitale Lösung?Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen Arbeitszeiten weiterhin manuell erfassen. Allerdings wächst mit mehreren Objekten, Bereitschaftszeiten und Abrechnungsanforderungen der Aufwand schnell. Eine digitale Lösung spart laut Praxiserfahrungen bis zu 80 % des Planungsaufwands und sorgt für rechtssichere Dokumentation – der Einstieg ist bereits ab 3 € pro Mitarbeiter/Monat möglich.Über 2.700 Standorte vertrauen bereits auf NostradamusVon Burger King bis Van der Valk Hotels – erfolgreiche Unternehmen setzen auf unsere Personalverwaltung Software. Ihr Vorteil: Bis zu 10 % niedrigere Personalkosten, bis zu 30 % Zeitersparnis in der Planung und zufriedenere Mitarbeiter. Demo anfragen Kostenlose Vorlage erhalten