Kostenlose Arbeitszeiterfassung-Vorlage Übersichtliche Monatsansicht Sollstunden vs. Ist-Stunden Vergleich Farbliche Markierung (Krank, Urlaub, etc.) Keine Excel-Kenntnisse erforderlich Jetzt kostenlos herunterladen Artikel teilen Das Thema kurz und kompakt Zeiterfassung ist in Drogeriemärkten bereits Pflicht. Seit dem BAG-Beschluss von September 2022 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Drogerien stehen vor besonderen Herausforderungen. Hohe Teilzeitquoten, viele Minijobber, lange Öffnungszeiten, Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Springer zwischen Filialen machen die korrekte Arbeitszeitdokumentation besonders komplex. Fehlerhafte Zeiterfassung kostet bares Geld. Schon kleine Erfassungsfehler wie Rundungen oder nicht dokumentierte Nacharbeit können eine typische Drogerie-Filiale über 2.600 € pro Jahr kosten – noch vor möglichen Bußgeldern bis zu 30.000 €. Digitale Lösungen schaffen Rechtssicherheit und sparen Zeit. Software wie Nostradamus verbindet digitale Zeiterfassung mit Dienstplanung, automatischer Pausenüberwachung und DATEV-Export – speziell auch für den Einzelhandel konzipiert.Warum Zeiterfassung in Drogeriemärkten jetzt Chefsache istDrogeriemärkte gehören zu den personalintensivsten Betrieben im Einzelhandel. Eine typische Filiale beschäftigt 10 bis 25 Mitarbeitende in einem bunten Mix aus Vollzeitkräften, Teilzeitbeschäftigten, Minijobbern und Auszubildenden. Genau diese Vielfalt macht die Arbeitszeiterfassung zu einer Aufgabe, die längst nicht mehr nebenbei auf einem Stundenzettel erledigt werden kann.Hinzu kommt: Der regulatorische Druck steigt. Die Zeiterfassungspflicht gilt bereits seit 2022, und der Koalitionsvertrag 2025 kündigt eine elektronische Erfassungspflicht an. Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch teure Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen.Die aktuelle Rechtslage: Zeiterfassungspflicht seit 2022 – und was 2026 kommtViele Betriebsverantwortliche in Drogerien glauben, die Zeiterfassungspflicht trete erst mit einem neuen Gesetz in Kraft. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Pflicht besteht bereits seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21). Das Bundesarbeitsgericht stützte sich dabei auf das EuGH-Urteil von Mai 2019 und leitete aus § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ab, dass jeder Arbeitgeber in Deutschland ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten einrichten muss.Konkret bedeutet das: Jeder Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße, muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen. Das gilt für die Filialleitung genauso wie für die Minijob-Aushilfe am Samstag.Was 2026 hinzukommt: Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht vor, dass elektronische, manipulationssichere Zeiterfassungssysteme zum Standard werden sollen. Das Bundesarbeitsministerium hat Mitte 2025 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem vorsieht, dass Arbeitszeiten noch am selben Tag elektronisch aufgezeichnet werden müssen. Für Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitenden sind Ausnahmen von der elektronischen Pflicht geplant – die Erfassungspflicht an sich bleibt aber bestehen.Was genau erfasst werden muss: Beginn, Ende, Dauer und PausenDie Anforderungen sind klar definiert: Erfasst werden müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Dazu gehören auch Pausenzeiten, denn nur so lässt sich prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.Wichtig für Drogeriemärkte: Die Erfassung muss minutengenau erfolgen. Eine pauschale Rundung auf 15- oder 5-Minuten-Intervalle ist nicht zulässig. Wer eine Minute arbeitet, muss auch für diese Minute bezahlt werden. Der Abzug nach dem Muster „eine Minute zu spät, 15 Minuten abgezogen“ ist rechtswidrig.Darüber hinaus gelten die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG): Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden eingehalten wird. Bei mehr als sechs Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Zwischen Arbeitsende und nächstem Arbeitsbeginn müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.Sonderfall Minijobber: Verschärfte Dokumentationspflicht nach § 17 MiLoGFür Drogeriemärkte besonders relevant: Geringfügig Beschäftigte unterliegen nach § 17 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) einer verschärften Aufzeichnungspflicht. Der Arbeitgeber muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren und diese Aufzeichnungen zwei Jahre lang aufbewahren. Bei einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) müssen die Unterlagen vorgelegt werden können.Angesichts der Tatsache, dass im Einzelhandel rund 27 % der Beschäftigten geringfügig beschäftigt sind, betrifft diese Regelung einen erheblichen Teil der Drogerie-Belegschaft. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 € pro Stunde, die Minijob-Grenze bei 603 € pro Monat. Bei diesem Verdienst darf ein Minijobber maximal rund 43,4 Stunden im Monat arbeiten – jede Überschreitung führt zum Verlust des Minijob-Status. Ohne minutengenaue Zeiterfassung ist diese Grenze kaum zuverlässig einzuhalten.Strafen und Risiken: Bußgelder, Beweislastnachteile und ZollprüfungenVerstöße gegen die Arbeitszeiterfassungspflicht können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 € geahndet werden. Doch das finanzielle Risiko geht weit darüber hinaus: Beweislastnachteile bei Überstundenklagen: Ohne dokumentierte Zeiterfassung kann ein Gericht die Stundenaufzeichnungen des Arbeitnehmers als Grundlage für Nachzahlungen heranziehen. Das Arbeitsgericht Emden sprach einem Beschäftigten eine Vergütung nach seinen eigenen Aufzeichnungen zu, weil das Unternehmen kein objektives System vorweisen konnte. Zollprüfungen: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft regelmäßig, ob Mindestlohnvorgaben eingehalten werden. Fehlende Arbeitszeitnachweise bei Minijobbern können zu Nachforderungen und Bußgeldern führen. Anordnungen des Gewerbeaufsichtsamts: Stellt die Behörde Verstöße fest, kann sie konkrete Anordnungen treffen, wie den Arbeitsschutzpflichten nachzukommen ist. Bei Nichtbefolgung drohen weitere Sanktionen.Die besonderen Herausforderungen der DrogerieDrogeriemärkte sind keine gewöhnlichen Einzelhandelsbetriebe. Die Personalstruktur, die Arbeitsabläufe und die Öffnungszeiten bringen spezifische Anforderungen mit sich, die bei der Zeiterfassung berücksichtigt werden müssen.Hoher Teilzeit- und Minijob-AnteilLaut Handelsverband Deutschland (HDE) liegt die Teilzeitquote im Einzelhandel bei 62 %. Nur 36 % der Beschäftigten arbeiten in Vollzeit, 37 % in sozialversicherungspflichtiger Teilzeit und 27 % als geringfügig Beschäftigte. In Drogeriemärkten dürfte der Anteil an Teilzeitkräften und Minijobbern sogar noch höher liegen, da Stoßzeiten (Mittagspause, Samstag) gezielt mit Aushilfen abgedeckt werden.Für die Zeiterfassung bedeutet das: Jede Beschäftigungsform hat eigene Regeln. Minijobber unterliegen der verschärften Dokumentationspflicht. Bei Teilzeitkräften müssen vertragliche Stundenkontingente überwacht werden. Und minderjährige Auszubildende fallen unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) mit strengeren Arbeitszeitgrenzen. Ein Zeiterfassungssystem muss all diese Konstellationen abbilden können.Vor- und Nachbereitungszeiten: Kasse abrechnen, Ware verräumen, Lieferung annehmenIn Drogeriemärkten fallen regelmäßig Arbeiten vor und nach den Öffnungszeiten an: Kasse vorbereiten, Warenlieferungen annehmen, Regale bestücken, Kasse abrechnen, Filiale reinigen. Diese Zeiten sind eindeutig Arbeitszeit und müssen erfasst werden.In der Praxis passiert hier häufig ein Fehler: Das Zeiterfassungssystem – sofern überhaupt vorhanden – orientiert sich an den Öffnungszeiten oder am Dienstplan. Tatsächlich geleistete Vor- und Nacharbeit wird nicht dokumentiert. Ein konkreter Fall aus dem Einzelhandel zeigt das Problem: Seit Einführung einer neuen Zeiterfassung wurde nur noch die im Dienstplan eingetragene Arbeitszeit gewertet. Längere Arbeitszeiten wegen hohen Kundenaufkommens oder Kassenabrechnung nach Ladenschluss wurden nicht mehr gezählt.Schichtmodelle im Drogeriemarkt: Früh- und Spätschicht, versetzte Zeiten, SpringerDrogeriemärkte haben typischerweise Öffnungszeiten von 08:00 bis 20:00 Uhr (in Innenstadtlagen oder Einkaufszentren bis 21:00 Uhr). Dazu kommen ein bis zwei Stunden für Vor- und Nachbereitung. Das ergibt einen Schichtrahmen von bis zu 15 Stunden, der von einem einzelnen Mitarbeitenden nicht abgedeckt werden kann.Üblich ist daher ein Zwei-Schicht-Modell mit Frühschicht (z. B. 07:00 bis 14:00 Uhr) und Spätschicht (14:00 bis 21:00 Uhr). Häufig werden versetzte Arbeitszeiten eingesetzt, bei denen sich Schichten zu Stoßzeiten überlappen. Hinzu kommen Springer, die bei Krankheit oder Engpässen in verschiedenen Filialen eingesetzt werden.Ein Zeiterfassungssystem muss diese Komplexität abbilden: unterschiedliche Schichtzeiten, standortübergreifende Einsätze und den automatischen Abgleich zwischen geplantem Dienstplan (SOLL) und tatsächlich geleisteter Arbeitszeit (IST).Umkleidezeit als Arbeitszeit: Was bei vorgeschriebener Dienstkleidung giltViele Drogerieketten schreiben ihren Mitarbeitenden eine bestimmte Dienstkleidung vor – etwa Firmen-Poloshirts, Schürzen oder einheitliche Oberteile. Umkleidezeiten können in diesem Fall zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählen, wenn das Tragen betrieblich vorgeschrieben oder zwingend notwendig ist. In der Praxis wird diese Zeit selten korrekt erfasst – ein Risiko, das bei Nachforderungen relevant werden kann.Alleinarbeit und Pausenregelung: Das praktische Dilemma kleiner FilialenIn kleineren Drogeriemärkten kommt es vor, dass Mitarbeitende zeitweise allein in der Filiale sind – etwa in der Mittagszeit oder bei kurzfristigen Ausfällen. Die gesetzlichen Pausenregelungen müssen dennoch eingehalten werden. Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, muss mindestens 30 Minuten Pause machen. Das ist bei Alleinarbeit praktisch kaum umsetzbar, wenn die Filiale geöffnet bleiben soll. Die Personalplanung muss dieses Dilemma bereits bei der Schichterstellung berücksichtigen.Die 6 häufigsten Fehler bei der Zeiterfassung in DrogerienIn der Praxis begegnen uns immer wieder dieselben Irrtümer. Einige davon können teuer werden:IrrtumRealität„Zeiterfassung wird erst 2026 Pflicht“Die Pflicht besteht bereits seit dem BAG-Beschluss vom September 2022. Die erwartete Gesetzgebung 2026 betrifft die Konkretisierung der elektronischen Erfassung – nicht die Pflicht an sich.„Unser Dienstplan reicht als Nachweis“Der Dienstplan bildet SOLL-Zeiten ab. Erfasst werden muss aber die tatsächlich geleistete Arbeitszeit (IST). Weicht die Realität vom Plan ab – und das tut sie fast immer – fehlt die Dokumentation.„15-Minuten-Rundung ist üblich und erlaubt“Minutengenaue Erfassung ist Pflicht. Pauschale Rundungen zu Lasten der Mitarbeitenden sind rechtswidrig.„Kleine Filialen sind ausgenommen“Es gibt aktuell keine Ausnahmen nach Betriebsgröße. Die geplante Ausnahme für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitenden bezieht sich nur auf die elektronische Form – die Erfassungspflicht bleibt.„Vertrauensarbeitszeit befreit von der Erfassung“Auch bei Vertrauensarbeitszeit muss die Arbeitszeit dokumentiert werden. Nur die Kontrolle der Anwesenheit entfällt – nicht die Erfassungspflicht.„Nacharbeit nach Ladenschluss zählt nicht“Kassenabrechnung, Warenverräumung und Reinigung nach Ladenschluss sind Arbeitszeit. Wird diese nicht erfasst, arbeiten Mitarbeitende unbezahlt – ein klarer Verstoß.Rechenbeispiel: Was fehlerhafte Zeiterfassung Ihre Drogerie kostetWie viel Geld durch „kleine“ Erfassungsfehler verloren geht, zeigt ein konkretes Beispiel für eine typische Drogerie-Filiale mit 15 Mitarbeitenden:Szenario 1: Unbezahlte NacharbeitDrei Vollzeitkräfte arbeiten täglich durchschnittlich 10 Minuten nach Schichtende unbezahlt weiter (Kasse abrechnen, letzte Kunden bedienen, Ware verräumen). Bei einem Mindestlohn von 13,90 €/h entspricht das rund 2,32 € pro Tag und Person. Auf 250 Arbeitstage hochgerechnet ergibt sich eine Nachzahlungsforderung von ca. 1.738 € pro Jahr.Szenario 2: Rundungsverluste bei MinijobbernFünf Minijobber verlieren durch 15-Minuten-Rundungen im Schnitt 15 Minuten pro Woche. Das sind 3,48 € pro Person und Woche, also rund 906 € pro Jahr für alle fünf zusammen.Gesamtrisiko: ca. 2.644 € pro Jahr – allein durch Erfassungsfehler, noch ohne Bußgelder, Rechtsstreitigkeiten oder Nachforderungen bei Zollprüfungen. Bei einer Drogeriekette mit 50 oder 100 Filialen multipliziert sich dieses Risiko entsprechend.Methoden der Zeiterfassung im Vergleich: Was passt zur Drogerie?Grundsätzlich stehen drei Methoden zur Verfügung. Ihre Eignung für den Drogerie-Alltag unterscheidet sich jedoch erheblich:KriteriumPapier/StundenzettelExcel-TabellenDigitale ZeiterfassungRechtssicherheitGering (leicht manipulierbar, keine Echtzeit-Prüfung)Mittel (nachträglich änderbar, keine Zugriffskontrolle)Hoch (manipulationssicher, automatische Protokollierung)Minutengenaue ErfassungTheoretisch möglich, praktisch fehleranfälligMöglich, aber manuelle Eingabe nötigAutomatisch per Klick oder ChipPausenüberwachungNicht automatisiertNur mit komplexen FormelnAutomatische Prüfung und WarnungMulti-Filial-FähigkeitNicht gegebenNur mit großem AufwandStandortübergreifend in EchtzeitDATEV-ExportNicht möglichManuell, fehleranfälligAutomatisch per SchnittstelleAufwand pro MonatHoch (manuelle Übertragung, Kontrolle)Mittel (Datenpflege, Fehlerkorrektur)Gering (automatisierte Abläufe)Eignung für DrogeriemärkteNicht empfehlenswertNur als ÜbergangslösungEmpfohlenLaut einer Bitkom-Erhebung von 2025 nutzen 29 % der deutschen Unternehmen noch handschriftliche Stundenzettel oder Excel-Tabellen. Nur 31 % setzen auf elektronische Zeiterfassungssysteme. Gerade bei manuell geführten Tabellen liegt das Problem weniger im Format als in der Art der Führung: Nachträgliche Änderungen sind nicht nachvollziehbar, Fehler schleichen sich ein, und die gesetzlich geforderte Objektivität und Verlässlichkeit ist schwer nachzuweisen.Kostenlose Zeiterfassungs-Vorlage für Drogeriemärkte Minutengenaue Erfassung von Beginn, Ende, Pausen und Dauer Automatische Berechnung von Überstunden und Soll-Ist-Abweichungen Sofort einsetzbar als Übergangslösung bis zur digitalen UmstellungJetzt kostenlos herunterladenCheckliste: So führen Sie Zeiterfassung in Ihrer Drogerie rechtskonform einOb Sie gerade erst anfangen oder von Papier auf ein digitales System umsteigen – diese Schritte helfen Ihnen, die Zeiterfassung in Ihrer Drogerie strukturiert und rechtskonform einzuführen: Bestandsaufnahme: Wie wird aktuell erfasst? Welche Beschäftigungsformen gibt es (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Azubis)? Welche Schichtmodelle werden genutzt? Anforderungen definieren: Multi-Filial-Fähigkeit nötig? Wie viele Standorte? Integration mit Lohnabrechnung (DATEV) gewünscht? Stationäres Terminal oder App? Betriebsrat einbeziehen: Das „Ob“ der Zeiterfassung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht mitbestimmungspflichtig. Die konkrete Ausgestaltung (welches System, welche Regeln) unterliegt jedoch der Mitbestimmung nach § 87 Nr. 6 BetrVG. System auswählen: Anbieter vergleichen anhand der Kriterien im nächsten Abschnitt. Testphase in einer Filiale durchführen. Mitarbeitende informieren und schulen: Transparenz schafft Akzeptanz. Erklären Sie, warum die Zeiterfassung eingeführt wird und wie sie funktioniert. Datenschutz sicherstellen: Arbeitszeiten sind personenbezogene Daten. Die Verarbeitung muss DSGVO-konform erfolgen – nur notwendige Daten speichern, Zweckbindung einhalten, sichere Speicherung gewährleisten. Testlauf und Rollout: System in einer Pilotfiliale testen, Feedback einholen, Prozesse anpassen, dann auf alle Standorte ausrollen. Aufbewahrungsfristen beachten: Arbeitszeitnachweise müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Bei Minijobbern gilt die Aufbewahrungspflicht nach § 17 MiLoG ebenfalls für zwei Jahre.Worauf Sie bei der Auswahl eines Zeiterfassungssystems achten solltenNicht jedes System passt zu den Anforderungen eines Drogeriemarkts. Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Kriterien:Multi-Filial-FähigkeitWenn Mitarbeitende als Springer zwischen Filialen eingesetzt werden, muss das System standortübergreifend funktionieren. Idealerweise können sich Beschäftigte an jedem Standort ein- und ausstempeln, und die Daten laufen zentral zusammen.SOLL-IST-Abgleich mit dem DienstplanDas System sollte die tatsächlich gestempelten Zeiten automatisch mit dem geplanten Dienstplan vergleichen. So erkennen Sie sofort Abweichungen – etwa wenn eine Schicht regelmäßig länger dauert als geplant. Eine Dienstplan-Software, die Planung und Zeiterfassung integriert, vermeidet dabei doppelte Datenpflege.Automatische Pausenüberwachung und Compliance-WarnungenGerade bei wechselnden Schichten und vielen Teilzeitkräften muss das System automatisch prüfen, ob Pausenzeiten eingehalten werden, ob Höchstarbeitszeiten überschritten werden und ob die Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Schichten gewährleistet ist. Manuelle Kontrolle ist bei 15 bis 25 Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Verträgen schlicht nicht zuverlässig leistbar.Minijob- und TeilzeitverwaltungDas System sollte vertragliche Stundenkontingente hinterlegen können und warnen, wenn ein Minijobber die monatliche Verdienstgrenze von 603 € zu überschreiten droht. Ein integrierter Arbeitszeit-Rechner hilft bei der Kontrolle.Lohnabrechnungs-ExportDie erfassten Arbeitszeiten müssen in die Lohnabrechnung fließen – möglichst ohne manuelle Übertragung. Schnittstellen zu DATEV oder anderen Abrechnungssystemen sparen erheblich Zeit und reduzieren Fehlerquellen. Besonders bei vielen verschiedenen Vertragsformen (Vollzeit, Teilzeit, Minijob) ist eine nahtlose Integration entscheidend.Bedienbarkeit für wechselndes PersonalIn Drogeriemärkten arbeiten Studierende, Aushilfen und Azubis, die nicht wochenlang eingearbeitet werden. Das System muss intuitiv bedienbar sein – idealerweise per Klick auf einem stationären Tablet oder per PIN-Code bzw. Chip. Eine separate Mitarbeiter-App kann zusätzlich ermöglichen, Verfügbarkeiten einzutragen und Schichten einzusehen.Zeiterfassung und Dienstplanung: Warum beides zusammengehörtEiner der häufigsten Fehler in Drogeriemärkten: Dienstplanung und Zeiterfassung werden als getrennte Prozesse behandelt. Der Dienstplan wird in Excel erstellt, die Zeiterfassung läuft auf Papier oder einem separaten System – und niemand gleicht die Daten systematisch ab.Dabei liefert genau dieser Abgleich den größten Mehrwert: Wenn Sie sehen, dass die Spätschicht regelmäßig 20 Minuten länger dauert als geplant, können Sie den Dienstplan anpassen. Wenn ein Minijobber seine Stunden fast ausgeschöpft hat, können Sie rechtzeitig umplanen. Und wenn Stoßzeiten systematisch unterbesetzt sind, liefern die IST-Daten die Grundlage für bessere Bedarfsprognosen.Nostradamus verbindet genau diese beiden Welten: Die Software integriert digitale Zeiterfassung per App oder stationärem Zeiterfassungssystem mit KI-gestützter Dienstplanung, automatischer Compliance-Überwachung (Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten, Jugendarbeitsschutz) und DATEV-Integration für die Lohnvorbereitung. Die Implementierung ist in unter einer Woche möglich, die Kosten starten ab 3 € pro Mitarbeiter und Monat. Für Drogeriemärkte mit ihrem Mix aus Teilzeitkräften, Minijobbern und wechselnden Schichten bietet das einen spürbaren Vorteil: bis zu 10 % Lohnkosteneinsparung durch optimierte Planung und bis zu 80 % weniger Planungsaufwand.Fazit: Jetzt handeln statt abwartenDie Zeiterfassungspflicht für Drogeriemärkte ist keine Zukunftsmusik – sie gilt bereits heute. Wer noch mit Stundenzetteln oder unstrukturierten Tabellen arbeitet, riskiert nicht nur Bußgelder und Nachzahlungen, sondern verschenkt auch wertvolle Arbeitszeit der Filialleitung für manuelle Verwaltungsaufgaben.Die Besonderheiten der Branche – hohe Teilzeitquoten, viele Minijobber, lange Öffnungszeiten, Vor- und Nachbereitungszeiten, Springer zwischen Filialen – machen eine digitale Lösung nicht nur sinnvoll, sondern fast unvermeidlich. Und mit der erwarteten elektronischen Erfassungspflicht wird der Umstieg ohnehin kommen.Die wichtigsten Handlungsempfehlungen: Prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Zeiterfassung den gesetzlichen Anforderungen genügt (minutengenau, lückenlos, manipulationssicher). Achten Sie besonders auf die korrekte Dokumentation bei Minijobbern und die Erfassung von Vor- und Nachbereitungszeiten. Wählen Sie ein System, das Zeiterfassung und Dienstplanung integriert, um den SOLL-IST-Abgleich zu automatisieren. Beziehen Sie Ihren Betriebsrat frühzeitig in die Ausgestaltung ein.Nostradamus unterstützt Einzelhandelsbetriebe wie Drogeriemärkte mit einer Lösung, die Zeiterfassung, Dienstplanung und Lohnvorbereitung in einer Plattform vereint – DSGVO-konform, auf sicheren europäischen Servern und mit einem ROI, der sich typischerweise innerhalb von zwei bis drei Monaten einstellt. Vereinbaren Sie eine kostenlose Demo und sehen Sie selbst, wie die Software in Ihrem Drogeriemarkt funktioniert.Häufige Fragen zur Zeiterfassung in der DrogerieMuss ich als kleiner Drogeriemarkt die Arbeitszeit elektronisch erfassen?Aktuell besteht noch keine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Erfassung. Die Pflicht zur Zeiterfassung an sich gilt jedoch bereits für alle Betriebsgrößen. Der BMAS-Gesetzentwurf sieht vor, Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitenden von der elektronischen Pflicht auszunehmen – die Erfassung (auch auf Papier) bleibt aber verpflichtend. Angesichts der geplanten Gesetzgebung ist der Umstieg auf ein digitales System dennoch empfehlenswert.Wie erfasse ich Arbeitszeit bei Minijobbern korrekt?Nach § 17 MiLoG müssen Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit Ihrer Minijobber dokumentieren und die Aufzeichnungen zwei Jahre aufbewahren. Die Erfassung muss minutengenau erfolgen. Achten Sie darauf, dass die monatliche Verdienstgrenze von 603 € (2026) nicht überschritten wird – bei 13,90 €/h Mindestlohn entspricht das maximal rund 43,4 Stunden pro Monat.Zählt Umkleidezeit als Arbeitszeit in der Drogerie?Wenn Ihre Drogerie eine bestimmte Dienstkleidung vorschreibt (z. B. Firmen-Poloshirts), kann die Umkleidezeit zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählen. Entscheidend ist, ob das Tragen der Kleidung betrieblich angeordnet oder zwingend notwendig ist. Im Zweifel sollten Sie die Umkleidezeit erfassen, um Nachforderungen zu vermeiden.Was passiert bei einer Zollprüfung, wenn meine Dokumentation lückenhaft ist?Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns bei geringfügig Beschäftigten. Können Sie keine lückenlosen Arbeitszeitnachweise vorlegen, drohen Bußgelder und Nachberechnungen. Im schlimmsten Fall werden die Stundenangaben der Mitarbeitenden als Berechnungsgrundlage herangezogen – was zu erheblichen Nachzahlungen führen kann.Kann ich die Zeiterfassung an meine Mitarbeitenden delegieren?Ja, die Arbeitszeiterfassung kann an die Beschäftigten delegiert werden – etwa durch eigenständiges Ein- und Ausstempeln. Sie als Arbeitgeber bleiben jedoch verantwortlich dafür, dass die Erfassung tatsächlich stattfindet und korrekt ist. Eine Kontrollpflicht bleibt bestehen.Wie aufwändig ist die Einführung einer digitalen Zeiterfassung?Moderne Cloud-Lösungen lassen sich in der Regel innerhalb weniger Tage einrichten. Bei Nostradamus ist die Implementierung in unter einer Woche möglich. Der Aufwand hängt vor allem von der Anzahl der Filialen und der Komplexität Ihrer Schichtmodelle ab. Entscheidend ist eine gute Vorbereitung: Mitarbeiterdaten bereitstellen, Schichtregeln definieren und das Team einweisen. Die laufenden Kosten starten bei vielen Anbietern im einstelligen Euro-Bereich pro Mitarbeiter und Monat.Über 2.700 Standorte vertrauen bereits auf NostradamusVon Burger King bis Van der Valk Hotels – erfolgreiche Unternehmen setzen auf unsere Personalverwaltung Software. Ihr Vorteil: Bis zu 10 % niedrigere Personalkosten, bis zu 30 % Zeitersparnis in der Planung und zufriedenere Mitarbeiter. Demo anfragen Kostenlose Vorlage erhalten