Kostenlose Arbeitszeiterfassung-Vorlage Übersichtliche Monatsansicht Sollstunden vs. Ist-Stunden Vergleich Farbliche Markierung (Krank, Urlaub, etc.) Keine Excel-Kenntnisse erforderlich Jetzt kostenlos herunterladen Artikel teilen Das Thema kurz und kompakt Zeiterfassung in der Kantine ist bereits heute Pflicht. Seit dem BAG-Beschluss von 2022 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten aller Beschäftigten systematisch erfassen. Kantinenbetriebe unterliegen zusätzlich der verschärften Dokumentationspflicht nach § 17 MiLoG, da das Gaststättengewerbe in § 2a SchwarzArbG gelistet ist. Kantinen haben besondere Anforderungen an die Zeiterfassung. Geteilte Dienste, Stoßzeiten, hoher Minijobber-Anteil und Rüstzeiten vor der Ausgabe machen manuelle Erfassung fehleranfällig. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 € pro Einzelfall. Digitale Systeme sparen Zeit und schaffen Rechtssicherheit. Ein stationäres Zeiterfassungsterminal am Kantineneingang, kombiniert mit automatischer Pausenberechnung und Minijob-Stundenüberwachung, reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich und schützt vor Bußgeldern bei Zollkontrollen. Nostradamus verbindet Zeiterfassung mit intelligenter Dienstplanung. Die Software für Zeiterfassung und Dienstplanung bildet geteilte Dienste, Stoßzeiten und gesetzliche Vorgaben automatisch ab, inklusive DATEV-Schnittstelle und DSGVO-konformer Datenspeicherung auf europäischen Servern.Warum Zeiterfassung in der Kantine 2026 kein „Nice-to-have“ mehr istBetriebskantinen, Werkskantinen, Mensen und Betriebsrestaurants sind ein fester Bestandteil der Gemeinschaftsverpflegung in Deutschland. Rund 13.800 Betriebe mit mindestens 100 Beschäftigten bieten hierzulande Mittagsverpflegung an. Was viele Kantinenbetreiber unterschätzen: Für die Zeiterfassung ihres Personals gelten nicht nur die allgemeinen Pflichten, sondern eine doppelte Pflichtenlage, die besondere Sorgfalt erfordert.Doppelte Pflichtenlage: Arbeitsschutzgesetz trifft MindestlohngesetzKantinenbetriebe unterliegen zwei unabhängigen Aufzeichnungspflichten, die sich gegenseitig ergänzen:1. Allgemeine Zeiterfassungspflicht nach ArbSchG: Mit dem Beschluss vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21) hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten täglich und vollständig zu dokumentieren. Diese Pflicht ergibt sich aus § 3 Arbeitsschutzgesetz und gilt bereits jetzt, unabhängig davon, ob ein neues Gesetz verabschiedet wird.2. Verschärfte MiLoG-Dokumentationspflicht: Da das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes gelistet ist, müssen Kantinenbetriebe nach § 17 MiLoG Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag aufzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Diese Pflicht gilt für alle Beschäftigten im Betrieb, nicht nur für Minijobber.Im Koalitionsvertrag 2025 hat sich die Bundesregierung zudem zur verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung bekannt. Experten gehen davon aus, dass das entsprechende Gesetz spätestens in der ersten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten könnte. Die Pflicht selbst besteht jedoch bereits heute.Was bei einer Zollkontrolle passiert (und was es kosten kann)Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führt regelmäßig unangekündigte Kontrollen in Gastronomiebetrieben durch. Kantinen sind dabei keine Ausnahme. Aus einer Erhebung der FKS geht hervor, dass etwa zehn Prozent aller kontrollierten Betriebe gegen das Mindestlohngesetz verstoßen. Bei rund einem Drittel der Prüfungen werden Ermittlungsverfahren eingeleitet.Die Konsequenzen fehlender oder lückenhafter Zeiterfassung sind erheblich: Bußgelder bis zu 30.000 € pro Einzelverstoß bei fehlender Arbeitszeitdokumentation nach § 21 MiLoG Bußgelder bis zu 500.000 € bei nachgewiesenen Verstößen gegen den Mindestlohn selbst Beweislastumkehr bei Überstundenstreitigkeiten: Fehlt ein geeignetes Zeiterfassungssystem, trägt der Arbeitgeber im Streitfall regelmäßig das Risiko Anfangsverdacht: Fehlende Dokumentation kann den Verdacht aufkommen lassen, dass der Mindestlohn nicht ordnungsgemäß gezahlt wirdRechenbeispiel: Das Bußgeldrisiko einer Werkskantine mit 12 MitarbeiternNehmen wir eine typische Werkskantine mit 3 Vollzeitkräften, 5 Teilzeitkräften und 4 Minijobbern. Fehlt die Arbeitszeitdokumentation über einen Zeitraum von drei Monaten, ergibt sich folgendes Risiko:FaktorBerechnungMinijobber mit Dokumentationspflicht4 PersonenArbeitstage pro Monat (Durchschnitt)22 TageFehlende Monate3 MonatePotenzielle Einzelverstöße (nur Minijobber)264 VerstößeMaximales Bußgeld pro Verstoß30.000 €Kosten einer digitalen Lösung (12 Mitarbeiter, ab 3 €/Mitarbeiter/Monat)ab 36 €/MonatSelbst wenn in der Praxis selten Maximalbußgelder verhängt werden: Schon ein einziges Bußgeld von wenigen tausend Euro übersteigt die Jahreskosten einer digitalen Zeiterfassungslösung um ein Vielfaches. Hinzu kommen die Kosten für Rechtsberatung und der zeitliche Aufwand einer Betriebsprüfung.Die besonderen Herausforderungen der Zeiterfassung in KantinenEine Kantine ist kein gewöhnliches Restaurant. Die Arbeitsabläufe, Personalstrukturen und Öffnungszeiten unterscheiden sich deutlich von der klassischen Gastronomie. Genau deshalb reicht eine generische Zeiterfassungslösung oft nicht aus.Geteilte Dienste und Stoßzeiten korrekt abbildenKantinen haben typischerweise planbare Stoßzeiten: Frühstücksausgabe von 7 bis 9 Uhr, Mittagessen von 11:30 bis 14 Uhr, in manchen Betrieben zusätzlich ein Abendangebot. Das führt häufig zu geteilten Diensten, bei denen Mitarbeiter vormittags und nachmittags oder abends arbeiten, dazwischen aber mehrere Stunden frei haben.Für die Zeiterfassung bedeutet das: Jeder Teildienst muss separat mit Beginn und Ende erfasst werden Die elfstündige Ruhezeit nach § 5 ArbZG beginnt erst nach Ende des letzten Teildienstes In der Gastronomie darf die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden, muss aber innerhalb von vier Wochen ausgeglichen werden Manuelle Erfassung auf Papier wird bei geteilten Diensten besonders fehleranfällig, da pro Tag mehrere Ein- und Ausstempelungen nötig sindEine intelligente Personalplanung kann diese Stoßzeiten auf Basis historischer Daten und Bedarfsprognosen vorausplanen, sodass geteilte Dienste von Anfang an sauber geplant und erfasst werden.Rüst- und Vorbereitungszeiten: Diese Zeiten vergessen vieleIn der Kantine beginnt die Arbeit lange vor der Essensausgabe. Warenannahme, Kochen, Vorbereiten der Ausgabetheke, Bestücken der Salatbar – all das ist Arbeitszeit im Sinne des § 2 Arbeitszeitgesetzes. Ebenso zählen Nachbereitungszeiten dazu: Reinigung, Spülen, Kassenabrechnung, Bestandsaufnahme.Ein häufiger Fehler: Die Zeiterfassung orientiert sich an den Kantinenöffnungszeiten statt an der tatsächlichen Arbeitszeit. Wenn die Kantine um 11:30 Uhr öffnet, der Koch aber um 7 Uhr mit der Vorbereitung beginnt, müssen diese 4,5 Stunden vollständig dokumentiert sein.Minijobber im Kantinenbetrieb: Stundengrenze 2026 im Griff behaltenKantinen beschäftigen typischerweise einen hohen Anteil an Teilzeitkräften und Minijobbern, insbesondere für die Essensausgabe, den Spüldienst und die Thekenbedienung. Mit dem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde ab Januar 2026 und der neuen Minijob-Grenze von 603 € monatlich dürfen Minijobber maximal 43,4 Stunden pro Monat arbeiten.Wird diese Grenze überschritten, entsteht automatisch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit erheblichen Nachzahlungspflichten. Ein digitales Zeiterfassungssystem kann automatisch warnen, wenn ein Minijobber sich dem Stundenlimit nähert. Mit einem Arbeitszeit-Rechner lässt sich vorab prüfen, wie viele Stunden bei welchem Stundenlohn innerhalb der Minijob-Grenze möglich sind.Pausenerfassung im Stoßbetrieb: Zwischen Pflicht und PraxisBei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pausen müssen in Blöcken von mindestens 15 Minuten genommen werden.In der Praxis ist die Pauseneinhaltung in Kantinen eine echte Herausforderung: Während der Stoßzeit zwischen 11:30 und 14 Uhr ist jede Hand gebraucht. Pausen werden verschoben, verkürzt oder fallen ganz aus. Ohne systematische Erfassung ist das weder nachweisbar noch korrigierbar. Ein digitales System mit automatischer Pausenberechnung dokumentiert die Pausen zuverlässig und macht Abweichungen sofort sichtbar.Wer ist verantwortlich? Eigenbetrieb vs. Caterer-ModellIn der Gemeinschaftsverpflegung gibt es verschiedene Betriebsmodelle, die sich direkt auf die Verantwortung für die Zeiterfassung auswirken:BetriebsmodellWer betreibt die Kantine?Wer ist für die Zeiterfassung verantwortlich?EigenbetriebDas Unternehmen selbstDas Unternehmen als Arbeitgeber des KantinenpersonalsPacht-/CateringmodellExterner CatererDer Caterer als Arbeitgeber seines PersonalsMischmodellKüchenpersonal extern, Organisation internJeweils der Arbeitgeber der eigenen BeschäftigtenWichtig: Der Arbeitgeber darf die Zeiterfassung an Küchenchefs oder Schichtleiter delegieren, bleibt aber für die Vollständigkeit und Richtigkeit verantwortlich. In der Praxis ist die Abgrenzung beim Cateringmodell ein häufiger Graubereich, der vor Einführung eines Systems geklärt werden muss.5 Mythen zur Zeiterfassung in der KantineIm Gespräch mit Kantinenbetreibern und Verantwortlichen in der Gemeinschaftsverpflegung tauchen immer wieder die gleichen Missverständnisse auf. Hier die fünf häufigsten:MythosRealität„Der Dienstplan reicht als Zeitnachweis“Dienstpläne gelten nicht als geeignetes Instrument, um der Aufzeichnungspflicht nachzukommen. Es muss die tatsächlich geleistete Arbeitszeit erfasst werden, nicht die geplante.„Wir warten auf das neue Gesetz“Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht bereits seit dem BAG-Beschluss 2022. Ein neues Gesetz konkretisiert nur die Form (voraussichtlich elektronisch), ändert aber nichts an der grundsätzlichen Verpflichtung.„Unsere Kantine ist keine Gastronomie“Das Gaststättengewerbe im Sinne des § 2a SchwarzArbG umfasst auch Betriebskantinen, soweit dort Speisen und Getränke ausgegeben werden. Die verschärften Dokumentationspflichten nach MiLoG gelten daher regelmäßig auch für Kantinen.„Minijobber brauchen keine Zeiterfassung“Das Gegenteil ist der Fall: Für Minijobber gilt die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG unabhängig von der Branche. In Kantinen als Gaststättenbetrieb kommt die branchenspezifische Pflicht noch hinzu.„Unsere handgeführten Excel-Listen reichen aus“Formal ist eine analoge Erfassung aktuell noch zulässig. Allerdings sind manuell geführte Listen manipulationsanfällig und bei Betriebsprüfungen problematisch. Die elektronische Aufzeichnung entwickelt sich zum Standard, und der Gesetzentwurf sieht eine elektronische Erfassung am selben Tag vor.Welche Zeiterfassungsmethode passt zu Ihrer Kantine?Nicht jede Zeiterfassungsmethode eignet sich gleichermaßen für den Kantinenbetrieb. Die Wahl hängt von der Betriebsgröße, den Hygienevorschriften und der Personalstruktur ab.Stationäres Terminal am Kantineneingang: Der Klassiker mit klaren VorteilenIn Kantinen haben Mitarbeiter oft kein eigenes Smartphone in der Küche dabei. Hygienevorschriften und nasse Hände machen eine App-basierte Erfassung am Arbeitsplatz unpraktisch. Ein stationäres Zeiterfassungssystem am Kantineneingang löst dieses Problem: Mitarbeiter melden sich per PIN-Code oder Chip an und ab. Das ist hygienisch, schnell und manipulationssicher.App-basierte Zeiterfassung: Wann sie Sinn ergibtEine Mitarbeiter-App eignet sich besonders dann, wenn Kantinenpersonal an wechselnden Standorten eingesetzt wird, etwa bei Cateringunternehmen, die mehrere Kantinen betreuen. Auch für die Eintragung von Verfügbarkeiten, den Schichttausch und die interne Kommunikation ist eine App ein wertvolles Werkzeug, selbst wenn die eigentliche Zeiterfassung am Terminal erfolgt.Kombilösung: Terminal plus AppDie praxistauglichste Lösung für die meisten Kantinenbetriebe ist eine Kombination: Das stationäre Terminal für die tägliche Zeiterfassung vor Ort, ergänzt durch die App für Verfügbarkeitsplanung, Schichteinsicht und Kommunikation. So profitieren Betrieb und Mitarbeiter gleichermaßen.KriteriumStationäres TerminalAppPapier/ExcelHygiene in der KücheSehr gut (PIN/Chip)Eingeschränkt (Smartphone)Problematisch (nasse Hände)ManipulationssicherheitHochHochGeringGeteilte DiensteAutomatischAutomatischFehleranfälligPausenberechnungAutomatischAutomatischManuellMinijob-StundenüberwachungAutomatische WarnungAutomatische WarnungManuelle KontrollePrüfungssicherheit (Zoll/FKS)HochHochGering bis mittelAufwand pro TagSekundenSekunden30-45 Minuten (Kontrolle/Übertragung)Kostenlose Zeiterfassungs-Vorlage für Kantinenbetriebe Sofort einsetzbar als Übergangslösung bis zur Einführung eines digitalen Systems Erfassung von Beginn, Ende, Pausen und Gesamtarbeitszeit pro Tag Geeignet für Vollzeit-, Teilzeit- und MinijobbeschäftigteJetzt kostenlos herunterladenZeiterfassung und Dienstplanung in der Kantine verbindenZeiterfassung allein löst nur einen Teil des Problems. Ihr volles Potenzial entfaltet sie erst, wenn sie mit der Dienstplanung verknüpft wird. In Kantinen, wo Stoßzeiten planbar sind und geteilte Dienste die Regel darstellen, ist diese Verbindung besonders wertvoll.Warum isolierte Zeiterfassung nicht reichtWenn Dienstplan und Zeiterfassung in getrennten Systemen laufen, entstehen Datenbrüche: Geplante Schichten müssen manuell mit tatsächlichen Arbeitszeiten abgeglichen werden, Abweichungen fallen erst bei der Lohnvorbereitung auf, und die Personalkosten sind erst im Nachhinein sichtbar. Ein integriertes System erkennt Abweichungen in Echtzeit, etwa wenn ein Mitarbeiter verspätet stempelt oder eine Schicht nicht antritt.Wer seinen Dienstplan schreibt und gleichzeitig die Zeiterfassung im selben System führt, kann Soll- und Ist-Zeiten direkt vergleichen. Noch effizienter wird es, wenn Dienstpläne automatisch mit KI erstellt werden, die Verfügbarkeiten, Arbeitszeitgesetze und Bedarfsprognosen berücksichtigt.Automatische Zuschlagsberechnung für Wochenend- und FeiertagsschichtenIn Kantinen, die auch am Wochenende oder an Feiertagen öffnen, etwa in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Produktionsbetrieben mit Schichtbetrieb, fallen regelmäßig Zuschläge an. Ein digitales System erkennt Nacht-, Feiertags- und Überstundenzuschläge automatisch und berechnet sie korrekt. Das spart Zeit in der Lohnvorbereitung und verhindert Abrechnungsfehler.Schnittstelle zu DATEV und LohnbuchhaltungKantinen sind häufig Teil größerer Unternehmen oder werden von Cateringfirmen mit mehreren Standorten betrieben. Eine nahtlose Integration in bestehende Systeme, insbesondere eine DATEV-Schnittstelle für die Lohnbuchhaltung, ist daher kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Doppelte Dateneingabe entfällt, und die Daten fließen direkt von der Zeiterfassung in die Gehaltsabrechnung.So setzen Sie die Zeiterfassung in Ihrer Kantine um: Schritt für SchrittSchritt 1: Bestandsaufnahme – Welche Arbeitszeitmodelle existieren?Bevor Sie ein System auswählen, verschaffen Sie sich einen Überblick: Wie viele Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte und Minijobber beschäftigen Sie? Gibt es geteilte Dienste? Wie lang sind die Rüstzeiten vor und nach der Ausgabe? Arbeiten Mitarbeiter an mehreren Standorten? Betreiben Sie die Kantine selbst oder über einen Caterer? Diese Informationen bestimmen, welche Anforderungen Ihr Zeiterfassungssystem erfüllen muss.Schritt 2: System auswählen – Worauf Kantinenbetriebe achten solltenAchten Sie bei der Auswahl auf folgende Kriterien: Stationäres Terminal verfügbar (für die hygienische Erfassung in Küchennähe) Automatische Pausenberechnung nach gesetzlichen Vorgaben Minijob-Stundenüberwachung mit automatischer Warnung bei Annäherung an die Grenze Geteilte Dienste abbildbar (mehrere Ein-/Ausstempelungen pro Tag) Automatische Einhaltung von Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten DATEV-Schnittstelle für die Lohnvorbereitung DSGVO-konforme Datenspeicherung auf europäischen Servern Kombination mit Dienstplanung für Soll-Ist-VergleichNostradamus erfüllt diese Anforderungen und verbindet digitale Zeiterfassung mit KI-gestützter Dienstplanung. Die Schnellplanungsfunktion weist Beschäftigte auf Knopfdruck den passenden Schichten zu, während das System automatisch Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten überwacht. Mit Preisen ab 3 € pro Mitarbeiter und Monat und einer Implementierung in unter einer Woche ist der Einstieg auch für kleinere Kantinenbetriebe realistisch.Schritt 3: Betriebsrat einbindenWenn Ihr Unternehmen einen Betriebsrat hat, besteht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung technischer Einrichtungen, die das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwachen können. Elektronische Zeiterfassungssysteme fallen darunter. Binden Sie den Betriebsrat frühzeitig ein, um Verzögerungen zu vermeiden und die Akzeptanz im Team zu erhöhen.Schritt 4: Team schulen und Akzeptanz schaffenKantinenmitarbeiter haben häufig einen geringeren Digitalisierungsgrad als Bürobeschäftigte. Nehmen Sie sich Zeit für eine gründliche Einführung. Erklären Sie, warum die Zeiterfassung eingeführt wird (Rechtssicherheit, faire Abrechnung), und zeigen Sie den Vorteil für die Mitarbeiter: Transparenz bei Überstunden, einfacher Schichttausch über die App und die Sicherheit, dass alle geleisteten Stunden korrekt dokumentiert sind. Personalisierte Mitteilungen auf der Stempeluhr können die Akzeptanz zusätzlich fördern.Schritt 5: Laufende Kontrolle und OptimierungNach der Einführung sollten Sie regelmäßig prüfen, ob alle Mitarbeiter korrekt stempeln, ob die automatischen Pausenabzüge stimmen und ob die Minijob-Stundengrenzen eingehalten werden. Eine Management-App ermöglicht Live-Einblicke in Personalkosten, Anwesenheit und Auslastung, auch wenn Sie nicht vor Ort sind. Die digitale Abwesenheitsverwaltung sorgt dafür, dass Urlaub, Krankheit und sonstige Abwesenheiten automatisch im Dienstplan berücksichtigt werden.Kostenlose Dienstplan-Vorlage für Kantinen Übersichtliche Schichtplanung für Küche, Ausgabe und Service Berücksichtigung von Teilzeit- und Minijob-Stunden Sofort einsetzbar als PlanungsgrundlageJetzt kostenlos herunterladenFazit: Zeiterfassung in der Kantine ist Pflicht, Effizienz ist die KürDie Zeiterfassung in der Kantine ist keine Frage des „Ob“, sondern des „Wie“. Die doppelte Pflichtenlage aus Arbeitsschutzgesetz und Mindestlohngesetz, die besonderen Herausforderungen durch geteilte Dienste, Stoßzeiten und einen hohen Minijobber-Anteil sowie das reale Bußgeldrisiko bei Zollkontrollen machen eine systematische Lösung unverzichtbar.Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick: Die Pflicht gilt bereits jetzt – nicht erst mit einem neuen Gesetz Kantinen unterliegen der verschärften MiLoG-Dokumentationspflicht als Teil des Gaststättengewerbes Dienstpläne ersetzen keine Zeiterfassung – es muss die tatsächliche Arbeitszeit dokumentiert werden Ein stationäres Terminal ist für Kantinen die hygienischste und praktikabelste Lösung Die Verbindung von Zeiterfassung und Dienstplanung spart den größten VerwaltungsaufwandNostradamus bietet genau diese Kombination: digitale Zeiterfassung per Terminal und App, KI-gestützte Dienstplanung, automatische Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und eine DATEV-Schnittstelle für die Lohnvorbereitung. Mit über 2.700 Standorten in der Gastronomie und Hotellerie bringt Nostradamus die Branchenerfahrung mit, die Kantinenbetriebe brauchen. Testen Sie die Software und überzeugen Sie sich selbst.Häufig gestellte Fragen zur Zeiterfassung in der KantineMuss ich die Arbeitszeiten in meiner Kantine digital erfassen?Aktuell ist die Form der Zeiterfassung nicht vorgeschrieben. Auch eine analoge Erfassung auf Papier ist zulässig. Allerdings sieht der geplante Gesetzentwurf eine elektronische Aufzeichnung am selben Tag vor. Experten gehen davon aus, dass diese Regelung spätestens in der ersten Jahreshälfte 2026 in Kraft tritt. Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern könnten von der elektronischen Pflicht ausgenommen werden.Reicht der Dienstplan als Zeitnachweis?Nein. Dienstpläne gelten nicht als geeignetes Instrument, um der Aufzeichnungspflicht nachzukommen. Es muss die tatsächlich geleistete Arbeitszeit erfasst werden, einschließlich Beginn, Ende und Dauer. Abweichungen vom Dienstplan, etwa durch Überstunden oder verspäteten Arbeitsbeginn, werden im Dienstplan nicht abgebildet.Gilt die verschärfte MiLoG-Dokumentationspflicht auch für Betriebskantinen?In der Regel ja. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe ist in § 2a SchwarzArbG gelistet. Kantinen, in denen Speisen und Getränke ausgegeben werden, fallen regelmäßig unter diese Kategorie. Das bedeutet: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens innerhalb von sieben Tagen aufgezeichnet und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.Wie erfasse ich geteilte Dienste korrekt?Jeder Teildienst muss mit eigenem Beginn und Ende dokumentiert werden. Bei einem geteilten Dienst von 7 bis 10 Uhr und 16 bis 20 Uhr sind also vier Stempelungen nötig. Die elfstündige Ruhezeit beginnt erst nach Ende des letzten Teildienstes. Digitale Systeme bilden dies automatisch ab und warnen, wenn Ruhezeiten unterschritten werden.Was kostet eine digitale Zeiterfassungslösung für Kantinen?Cloud-basierte Lösungen wie Nostradamus starten ab 3 € pro Mitarbeiter und Monat. Für eine Kantine mit 12 Mitarbeitern bedeutet das Kosten ab 36 € monatlich. Dem gegenüber stehen Zeiteinsparungen von bis zu 30 % bei der Personalplanung, bis zu 10 % Lohnkosteneinsparung durch optimierte Planung und die Vermeidung von Bußgeldern, die pro Einzelverstoß bis zu 30.000 € betragen können. Der ROI wird typischerweise innerhalb von 2 bis 3 Monaten erreicht.Ist eine digitale Zeiterfassung DSGVO-konform?Das hängt vom Anbieter ab. Achten Sie darauf, dass die Daten auf sicheren europäischen Servern gespeichert werden, hierarchie-basierte Berechtigungen für sensible Daten vorhanden sind und die Software den Anforderungen der DSGVO entspricht. Nostradamus speichert alle Daten DSGVO-konform auf europäischen Servern und bietet ein differenziertes Berechtigungssystem für den Zugriff auf Mitarbeiterdaten.Über 2.700 Standorte vertrauen bereits auf NostradamusVon Burger King bis Van der Valk Hotels – erfolgreiche Unternehmen setzen auf unsere Personalverwaltung Software. Ihr Vorteil: Bis zu 10 % niedrigere Personalkosten, bis zu 30 % Zeitersparnis in der Planung und zufriedenere Mitarbeiter. Demo anfragen Kostenlose Vorlage erhalten